KIF460:Resolutionen/Besetzung von Findungskommissionen in Niedersachsen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|46,0}} fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu einer Überarbeitung des [http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1n&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-HSchulGND2007V9P38&doc.part=S&toc.poskey= §38 Abs. 2 NHG] auf, so dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in die Findungskommission entsandt werden.
Die {{KIF|46,0}} fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf, [http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1n&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-HSchulGND2007V9P38&doc.part=S&toc.poskey= § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz] so zu überarbeiten, dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in Findungskommissionen für eine Hochschulleitung vertreten sind.


'''Im Konsens angenommen'''


== Begründung und Hintergründe ==
[[Kategorie:Resolution]]
 
Die verschiedenen an Hochschulen vertretenen Statusgruppe, die im Senat als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, Professor*innen und Studierende vertreten werden, haben alle ein berechtigtes Interesse an der Wahl eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin mitzuwirken.
Dieses Interesse erstreckt sich insbesondere auch auf die Findung und Auswahl geeigneter Kandidaten.
 
 
[1] http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+ND+%C2%A7+38&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Aktuelle Version vom 12. Mai 2018, 22:48 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf, § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz so zu überarbeiten, dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in Findungskommissionen für eine Hochschulleitung vertreten sind.

Im Konsens angenommen