KIF460:Resolutionen/Besetzung von Findungskommissionen in Niedersachsen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KIF
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die {{KIF|46,0}} fordert eine Überarbeitung des §38 Abs. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Welcher die Zusammensetzung einer Findungskommission zur…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(14 dazwischenliegende Versionen von 6 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die {{KIF|46,0}} fordert eine Überarbeitung des §38 Abs. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Welcher die Zusammensetzung einer Findungskommission zur Findung eines/einer Präsident*in behandelt und besagt, dass diese Kommission aus 3 Senatsmitgliedern und 3 Hochschulrats-/Stiftungsratsmitgliedern besteht. Da im Senat allerdings vier Statusgruppen vertreten sind, und die Entsendung von Mitgliedern der Professor*innengruppe aufgrund der absoluten Mehrheit dieser Statusgruppe im Senat als gesichert betrachtet werden kann, werden so die verbliebenen Statusgruppen des wissenschaftlichen Mittelbaus, der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung und der Studierenden potenziell gegeneinander ausgespielt. Jede Statusgruppe einer Hochschule hat ein fundiertes Interesse daran, an der Auswahl für die Neubesetzung des Präsident*innenamtes auch bereits während der Vorauswahl im Rahmen der Findungskommission beteiligt zu sein. Deshalb soll der Paragraph dahingehend angepasst werden, dass aus dem Senat 4 Mitglieder stimmberechtigt in die Findungskommission entsandt werden.
Die {{KIF|46,0}} fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf, [http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=1n&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-HSchulGND2007V9P38&doc.part=S&toc.poskey= § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz] so zu überarbeiten, dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in Findungskommissionen für eine Hochschulleitung vertreten sind.


'''Im Konsens angenommen'''


[1] http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+ND+%C2%A7+38&psml=bsvorisprod.psml&max=true
[[Kategorie:Resolution]]

Aktuelle Version vom 12. Mai 2018, 22:48 Uhr

Die 46,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur auf, § 38 Abs. 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz so zu überarbeiten, dass alle Statusgruppen stimmberechtigt in Findungskommissionen für eine Hochschulleitung vertreten sind.

Im Konsens angenommen