KIF450:Resolutionen/Studentische Mitglieder in Prüfungsausschüssen in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|45,0}} und die {{KoMa|80}} fordern das bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die bayerischen Hochschulen dazu auf, die Beteiligung von studentischen Mitgliedern in Prüfungsausschüssen zu ermöglichen.
Die {{KoMa|80}} und die {{KIF|45,0}} fordern das bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf, Studierende als stimmberechtigte Mitglieder in den Prüfungsausschüssen vorzusehen und dies im Hochschulgesetz zu verankern, wie es bereits in fast allen deutschen Bundesländern der Fall ist.


Prüfungsausschüsse treffen Entscheidungen zum Kernbereich des Studiums mit direkten Auswirkungen auf die Studierenden. Eine Beteiligung von Studierenden ist deshalb in nahezu allen Bundesländern vorgesehen. Datenschutzrechtliche Bedenken werden mit Verschwiegenheitsverpflichtung gelöst, wie sie beispielsweise auch in Berufungsverfahren üblich sind.
Eine Vertretung von Studierenden im Prüfungsausschuss fördert das beiderseitige Verständnis zwischen den Ausschussmitgliedern und den Studierenden, da die studentischen Ausschussmitglieder helfen können, die Perspektiven von Studierenden hinter ihren Anträgen besser zu verstehen. Durch eine studentische Stimme im Ausschuss wird zudem die Akzeptanz getroffener Entscheidungen erhöht.


Datenschutzrechtliche Bedenken können analog zu Berufungsverfahren ausgeräumt werden.


https://kifkoma.oth-regensburg.de/apps/pads/p/17-06-17-kifkoma-pruefungsausschuss
Um die Legitimation der studentischen Ausschussmitglieder sicherzustellen, sollte den studentischen Mitgliedern in den Fakultätsräten das Vorschlagsrecht gewährt werden.


Die 80. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften und die 45,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordern den Freistaat Bayern auf, Studierende als stimmberechtigte Mitglieder in den Prüfungsausschüssen vorzusehen und dies im Hochschulgesetz zu verankern, wie es bereits in vielen anderen deutschen Bundesländern der Fall ist.
Es wird zudem den bayerischen Hochschulen empfohlen, schon jetzt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Studierende an Prüfungsausschüssen zu beteiligen.


Eine Vertretung von Studierenden im Prüfungsausschuss fördert das beiderseitige Verständnis zwischen den Ausschussmitgliedern und den Antragstellern, da die studentischen Ausschussmitglieder helfen können, die Hintergründe der Anträge der Studierenden besser zu verstehen. Zudem wird so die Transparenz und Akzeptanz getroffener Entscheidungen erhöht, da eine Erklärung von offizieller und gleichzeitig studentischer Seite ermöglicht wird.
'''Im Konsens angenommen'''
Die nötige Diskretion der studentischen Ausschussmitglieder könnte durch schriftliche Verschwiegenheitserklärungen gewährleistet werden.
Um die Kredibilität der studentischen Ausschussmitglieder zu gewähleisten, sollte den studentischen Vertretenden in den Fakultätsräten das Vorschlagsrecht gewärt werden.


Es wird zudem den bayerischen Hochschulen empfohlen, schon jetzt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Studierende an Prüfungsausschüssen zu beteiligen.
[[Kategorie:Resolution]]

Aktuelle Version vom 19. Juni 2017, 14:41 Uhr

Die 80. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften und die 45,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordern das bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf, Studierende als stimmberechtigte Mitglieder in den Prüfungsausschüssen vorzusehen und dies im Hochschulgesetz zu verankern, wie es bereits in fast allen deutschen Bundesländern der Fall ist.

Eine Vertretung von Studierenden im Prüfungsausschuss fördert das beiderseitige Verständnis zwischen den Ausschussmitgliedern und den Studierenden, da die studentischen Ausschussmitglieder helfen können, die Perspektiven von Studierenden hinter ihren Anträgen besser zu verstehen. Durch eine studentische Stimme im Ausschuss wird zudem die Akzeptanz getroffener Entscheidungen erhöht.

Datenschutzrechtliche Bedenken können analog zu Berufungsverfahren ausgeräumt werden.

Um die Legitimation der studentischen Ausschussmitglieder sicherzustellen, sollte den studentischen Mitgliedern in den Fakultätsräten das Vorschlagsrecht gewährt werden.

Es wird zudem den bayerischen Hochschulen empfohlen, schon jetzt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Studierende an Prüfungsausschüssen zu beteiligen.

Im Konsens angenommen