KIF450:Prüfungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vortrag ==
== Vortrag ==


**Verwaltungsrecht:** Nur was ausdrücklich erlaubt ist, ist auch möglich.
'''Verwaltungsrecht:''' Nur was ausdrücklich erlaubt ist, ist auch möglich.


=== Normehierarchie ===
=== Normehierarchie ===


1. Modulhandbuch
# Modulhandbuch
2. Besonderer Teil der Prüfungsordnung
# Besonderer Teil der Prüfungsordnung
3. Rahmenprüfungsordnung, Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung
# Rahmenprüfungsordnung, Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung
4. Landeshochschulgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz
# Landeshochschulgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz
5. Grundgesetz
# Grundgesetz




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* Sorgfaltspflichten
* Sorgfaltspflichten
* Begründungspflichten
* Begründungspflichten
    - Bei Täuschungsversuch muss die Hochschule den Studierenden informieren.
** Bei Täuschungsversuch muss die Hochschule den Studierenden informieren.
        + Ein "Ich lasse Sie jetzt durchfallen." reicht nicht aus.
*** Ein "Ich lasse Sie jetzt durchfallen." reicht nicht aus.
        + Es muss genau begründet werden.
*** Es muss genau begründet werden.
* Chancengleichheit
* Chancengleichheit
    - Alle Studierende müssen die gleichen Chancen haben.
** Alle Studierende müssen die gleichen Chancen haben.
        + Beispiel: Wird eine Aufgabe während der Klausur gestrichen, so müssen alle Studierenden informiert werden.
*** Beispiel: Wird eine Aufgabe während der Klausur gestrichen, so müssen alle Studierenden informiert werden.
* Fairnessangebot
* Fairnessangebot
    - Konsequenz:
** Konsequenz:
* Befangenheit und Besorgnis der Befangenheit
* Befangenheit und Besorgnis der Befangenheit
    - Die Prüfenden dürfen keine Besorgnis der Befangenheit erwecken.
** Die Prüfenden dürfen keine Besorgnis der Befangenheit erwecken.
        + Beispiel: "Ach Sie sind dass, dass wird doch heute sowieso nichts."
*** Beispiel: "Ach Sie sind dass, dass wird doch heute sowieso nichts."




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* Mitwirkungspflicht
* Mitwirkungspflicht
    - Studierende müssen sich an die Verfarensregeln halten.
** Studierende müssen sich an die Verfarensregeln halten.
    - Prüfungsarbeiten sind rechtzeitig und lesbar (!) abzugeben.
** Prüfungsarbeiten sind rechtzeitig und lesbar (!) abzugeben.
    - Keine Störungen
** Keine Störungen
        + Kann je nach PO in extremen Fällen auch zur Exmatrikulation führen.
*** Kann je nach PO in extremen Fällen auch zur Exmatrikulation führen.
* Rügepflicht: Studierende müssen unverzüglich auf Probleme hinweisen
* Rügepflicht: Studierende müssen unverzüglich auf Probleme hinweisen
    - Beispiel: Baulärm
** Beispiel: Baulärm
    - Die Probleme müssen während der Klausur beanstandet werden.
** Die Probleme müssen während der Klausur beanstandet werden.
        + Nach der Klausur ist dies nicht mehr wirksam.
*** Nach der Klausur ist dies nicht mehr wirksam.
            * Beispiel: Student*in A hat nicht bestanden und beschwert über den Baulärms, welcher während der Klausur vorhanden war.
**** Beispiel: Student*in A hat nicht bestanden und beschwert über den Baulärms, welcher während der Klausur vorhanden war.




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* Nicht bestandene Prüfungen müssen mindestens einmal wiederholt werden können.
* Nicht bestandene Prüfungen müssen mindestens einmal wiederholt werden können.
    - Sonst zu großer Eingriff in die Berufsfreiheit.
** Sonst zu großer Eingriff in die Berufsfreiheit.
* Schwerwiegender Täuschungsversuch
* Schwerwiegender Täuschungsversuch
    - Unterschiedliche Sanktionierung, unterschiedlich schwere Täuschungen/Täuschungsversuche
** Unterschiedliche Sanktionierung, unterschiedlich schwere Täuschungen/Täuschungsversuche
        + Abschreiben vs. Vorsatz und Vorbereitung
*** Abschreiben vs. Vorsatz und Vorbereitung
        + Elektronische Hilfsmittel
*** Elektronische Hilfsmittel
        + Zusammenwirken mehrere Personen
*** Zusammenwirken mehrere Personen
        + Mitführen geeigneter Hilfsmittel
*** Mitführen geeigneter Hilfsmittel
        + Beweislast und Anscheinsbeweis
*** Beweislast und Anscheinsbeweis
    - Außerdem: Anhörungspflicht
** Außerdem: Anhörungspflicht
* Härtefallanträge (wenn in PO definiert)
* Härtefallanträge (wenn in PO definiert)
    - Beispiel: im letzten Versuch durchgefallen, lange Zeit schwer krank, etc.
** Beispiel: im letzten Versuch durchgefallen, lange Zeit schwer krank, etc.
    - Es existiert keine allgemeine Funktion für Härtefallanträge! Wird von der PO geregelt.
** Es existiert keine allgemeine Funktion für Härtefallanträge! Wird von der PO geregelt.
* Klausuren dürfen schlecht ausfallen, es gibt hierzu keine Regelungen
* Klausuren dürfen schlecht ausfallen, es gibt hierzu keine Regelungen


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* Verfahrensgang
* Verfahrensgang
    1. Prüfende
# Prüfende
    2. Prüfungsausschuss
# Prüfungsausschuss
    3. Fakultätsrat
# Fakultätsrat
    4. Verwaltungsgericht
# Verwaltungsgericht
* Überdenkungsverfahren
* Überdenkungsverfahren
    - Der Antrag muss objektiv sein (nicht "meine Note ist zu schlecht")
** Der Antrag muss objektiv sein (nicht "meine Note ist zu schlecht")
* Formale Fehler
* Formale Fehler
    - Prüfende Person wurde nicht korrekt bestellt
** Prüfende Person wurde nicht korrekt bestellt
    - Anwesentheitspflichen müssen vor Beginn des Semesters beschlossen werden
** Anwesentheitspflichen müssen vor Beginn des Semesters beschlossen werden




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* Wenn aufgrund eines formellen Fehlers und einer Beschwerde einer Einzelperson die Prüfung wiederholt wird, wird diese dann für alle Studierende wiederholt oder nur für die Einzelperson?
* Wenn aufgrund eines formellen Fehlers und einer Beschwerde einer Einzelperson die Prüfung wiederholt wird, wird diese dann für alle Studierende wiederholt oder nur für die Einzelperson?
- Nein, führte teilweise zur Annulierung des Prüfungsversuches für die Einzelperson.
** Nein, führte teilweise zur Annulierung des Prüfungsversuches für die Einzelperson.
- Beispiel: Gastdozent X lässt prüfen, die Klausur geht auf dem Postweg verloren. X erstellt daraufhin die Noten aus dem Gedächtnis (teilweise für nicht mitschreibende Studierende). Dieser Dozent ist kein Gastdozent mehr.
** Beispiel: Gastdozent X lässt prüfen, die Klausur geht auf dem Postweg verloren. X erstellt daraufhin die Noten aus dem Gedächtnis (teilweise für nicht mitschreibende Studierende). Dieser Dozent ist kein Gastdozent mehr.
* Darf der Prüfende die Klausur abbrechen (Fallbeispiel: der Dozent gibt die Musterlösung und nicht die Klausur aus)?
* Darf der Prüfende die Klausur abbrechen (Fallbeispiel: der Dozent gibt die Musterlösung und nicht die Klausur aus)?
    - Ja, Joke traut sich allerdings nicht zu, diese Frage direkt zu beantworten.
** Ja, Joke traut sich allerdings nicht zu, diese Frage direkt zu beantworten.
* Währen die Studierenden dazu verpflichtet, den Prüfenden darauf hinzuweisen?
* Währen die Studierenden dazu verpflichtet, den Prüfenden darauf hinzuweisen?
* Dürfen die Studierenden dazu gezwungen werden, die PO zu wechseln?
* Dürfen die Studierenden dazu gezwungen werden, die PO zu wechseln?
    - Nein. Allerdings kann dem Studierenden eine Frist gesetzt werden, zu wann er die PO zu wechseln hat (bspw. 12 Monate).
** Nein. Allerdings kann dem Studierenden eine Frist gesetzt werden, zu wann er die PO zu wechseln hat (bspw. 12 Monate).
    - Ähnliches gilt für Diplomstudierende.
** Ähnliches gilt für Diplomstudierende.
    - Teilweise kann die PO gar nicht gewechselt werden.
** Teilweise kann die PO gar nicht gewechselt werden.
* Inwieweit unterscheidet sich eine Änderung der PO von einer neuen PO?
* Inwieweit unterscheidet sich eine Änderung der PO von einer neuen PO?
    - Varianten, den denen das Modulhandbuch …
** Varianten, den denen das Modulhandbuch …
        + … Teil der PO ist.
*** … Teil der PO ist.
        + … eigenständig und unveränderlich ist.
*** … eigenständig und unveränderlich ist.
            * Teilweise ist nicht vermerkt, was welches Module für Inhalte hat.
**** Teilweise ist nicht vermerkt, was welches Module für Inhalte hat.
                - Dadurch konnten sich einige Studierende eine 1,0 einklagen.
***** Dadurch konnten sich einige Studierende eine 1,0 einklagen.
        + Begründung: Man konnte sich nicht sicher sein, welche Inhalte in dem Modul geprüft werden.
*** Begründung: Man konnte sich nicht sicher sein, welche Inhalte in dem Modul geprüft werden.
        + Dieser Fall ging vor Gericht.
*** Dieser Fall ging vor Gericht.
            * Es ist nicht bekannt, ob die Noten durch ein Urteil oder auf freiwilliger Basis der Universität vergeben wurden.
**** Es ist nicht bekannt, ob die Noten durch ein Urteil oder auf freiwilliger Basis der Universität vergeben wurden.
        + TODO: Hierzu werden weitere Information folgen.
*** TODO: Hierzu werden weitere Information folgen.
        + … eigenständig und veränderbar ist.
*** … eigenständig und veränderbar ist.




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* Dozenten streichen Fächer
* Dozenten streichen Fächer
    - Einzige Aussage hierzu ist in einer Vorlesung in der Mitte des Semesters
** Einzige Aussage hierzu ist in einer Vorlesung in der Mitte des Semesters
    - Das Modul wird angeboten, allerdings nicht geprüft
** Das Modul wird angeboten, allerdings nicht geprüft
    - Prüfungsanmeldung ist offen, man kann sich anmelden
** Prüfungsanmeldung ist offen, man kann sich anmelden
* Dozenten vergessen, die Prüfungs vorzubereiten
* Dozenten vergessen, die Prüfungs vorzubereiten
* Dozenten drucken weniger Klausuren, um Papier zu sparen
* Dozenten drucken weniger Klausuren, um Papier zu sparen
    - Klausuren werden während der Klausur nachgedruckt
** Klausuren werden während der Klausur nachgedruckt
* Mündliche Prüfungen über Skype
* Mündliche Prüfungen über Skype

Aktuelle Version vom 16. Juni 2017, 17:52 Uhr

Prüfungsrecht[Bearbeiten]

Anzahl der Teilnehmenden: 13



Vortrag[Bearbeiten]

Verwaltungsrecht: Nur was ausdrücklich erlaubt ist, ist auch möglich.

Normehierarchie[Bearbeiten]

  1. Modulhandbuch
  2. Besonderer Teil der Prüfungsordnung
  3. Rahmenprüfungsordnung, Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung
  4. Landeshochschulgesetz, Verwaltungsverfahrensgesetz
  5. Grundgesetz


Prüfungsrechtsverhältnis[Bearbeiten]

Prüfungsrechtsverhältnis endet nicht durch Exmatrikulation oder Hochschulwechsel.

Rechte und Pflichten[Bearbeiten]

  • Informations- Hinweis- und Anhörungspflicht
  • Sorgfaltspflichten
  • Begründungspflichten
    • Bei Täuschungsversuch muss die Hochschule den Studierenden informieren.
      • Ein "Ich lasse Sie jetzt durchfallen." reicht nicht aus.
      • Es muss genau begründet werden.
  • Chancengleichheit
    • Alle Studierende müssen die gleichen Chancen haben.
      • Beispiel: Wird eine Aufgabe während der Klausur gestrichen, so müssen alle Studierenden informiert werden.
  • Fairnessangebot
    • Konsequenz:
  • Befangenheit und Besorgnis der Befangenheit
    • Die Prüfenden dürfen keine Besorgnis der Befangenheit erwecken.
      • Beispiel: "Ach Sie sind dass, dass wird doch heute sowieso nichts."


Pflichten von Studierenden[Bearbeiten]

  • Mitwirkungspflicht
    • Studierende müssen sich an die Verfarensregeln halten.
    • Prüfungsarbeiten sind rechtzeitig und lesbar (!) abzugeben.
    • Keine Störungen
      • Kann je nach PO in extremen Fällen auch zur Exmatrikulation führen.
  • Rügepflicht: Studierende müssen unverzüglich auf Probleme hinweisen
    • Beispiel: Baulärm
    • Die Probleme müssen während der Klausur beanstandet werden.
      • Nach der Klausur ist dies nicht mehr wirksam.
        • Beispiel: Student*in A hat nicht bestanden und beschwert über den Baulärms, welcher während der Klausur vorhanden war.


Weitere Pflichten und Beispiele[Bearbeiten]

  • Nicht bestandene Prüfungen müssen mindestens einmal wiederholt werden können.
    • Sonst zu großer Eingriff in die Berufsfreiheit.
  • Schwerwiegender Täuschungsversuch
    • Unterschiedliche Sanktionierung, unterschiedlich schwere Täuschungen/Täuschungsversuche
      • Abschreiben vs. Vorsatz und Vorbereitung
      • Elektronische Hilfsmittel
      • Zusammenwirken mehrere Personen
      • Mitführen geeigneter Hilfsmittel
      • Beweislast und Anscheinsbeweis
    • Außerdem: Anhörungspflicht
  • Härtefallanträge (wenn in PO definiert)
    • Beispiel: im letzten Versuch durchgefallen, lange Zeit schwer krank, etc.
    • Es existiert keine allgemeine Funktion für Härtefallanträge! Wird von der PO geregelt.
  • Klausuren dürfen schlecht ausfallen, es gibt hierzu keine Regelungen


Was kann man als Prüfling tun[Bearbeiten]

  • Verfahrensgang
  1. Prüfende
  2. Prüfungsausschuss
  3. Fakultätsrat
  4. Verwaltungsgericht
  • Überdenkungsverfahren
    • Der Antrag muss objektiv sein (nicht "meine Note ist zu schlecht")
  • Formale Fehler
    • Prüfende Person wurde nicht korrekt bestellt
    • Anwesentheitspflichen müssen vor Beginn des Semesters beschlossen werden


= Normenkontrollklage[Bearbeiten]

  • Verwaltungsgerichtsordnung (§ 47 (1) VwGO)
  • Klage vor Verwaltungsgericht ohne Anwalt*Anwältin möglich, vor OVG nicht
  • Meistens entsprechende Regelungen im entsprechenden Justizgesetz des Landes
  • Studierende Person fühlt sich durch neue Ordnung in Rechten verletzt --> Klagt vor Oberverwaltungsgericht
  • OVG prüft die gesamte Norm auf Korrektheit
  • Einholen von Expert*innen immer zu empfehlen
  • Innerhalb von einem Jahr nach amtlicher Veröffentlichung der Ordnung
  • Untätigkeitsklage nach mehr als 3 Monaten Wartezeit



Fragerunde[Bearbeiten]

  • Wenn aufgrund eines formellen Fehlers und einer Beschwerde einer Einzelperson die Prüfung wiederholt wird, wird diese dann für alle Studierende wiederholt oder nur für die Einzelperson?
    • Nein, führte teilweise zur Annulierung des Prüfungsversuches für die Einzelperson.
    • Beispiel: Gastdozent X lässt prüfen, die Klausur geht auf dem Postweg verloren. X erstellt daraufhin die Noten aus dem Gedächtnis (teilweise für nicht mitschreibende Studierende). Dieser Dozent ist kein Gastdozent mehr.
  • Darf der Prüfende die Klausur abbrechen (Fallbeispiel: der Dozent gibt die Musterlösung und nicht die Klausur aus)?
    • Ja, Joke traut sich allerdings nicht zu, diese Frage direkt zu beantworten.
  • Währen die Studierenden dazu verpflichtet, den Prüfenden darauf hinzuweisen?
  • Dürfen die Studierenden dazu gezwungen werden, die PO zu wechseln?
    • Nein. Allerdings kann dem Studierenden eine Frist gesetzt werden, zu wann er die PO zu wechseln hat (bspw. 12 Monate).
    • Ähnliches gilt für Diplomstudierende.
    • Teilweise kann die PO gar nicht gewechselt werden.
  • Inwieweit unterscheidet sich eine Änderung der PO von einer neuen PO?
    • Varianten, den denen das Modulhandbuch …
      • … Teil der PO ist.
      • … eigenständig und unveränderlich ist.
        • Teilweise ist nicht vermerkt, was welches Module für Inhalte hat.
          • Dadurch konnten sich einige Studierende eine 1,0 einklagen.
      • Begründung: Man konnte sich nicht sicher sein, welche Inhalte in dem Modul geprüft werden.
      • Dieser Fall ging vor Gericht.
        • Es ist nicht bekannt, ob die Noten durch ein Urteil oder auf freiwilliger Basis der Universität vergeben wurden.
      • TODO: Hierzu werden weitere Information folgen.
      • … eigenständig und veränderbar ist.


Fallbeispiele[Bearbeiten]

  • Dozenten streichen Fächer
    • Einzige Aussage hierzu ist in einer Vorlesung in der Mitte des Semesters
    • Das Modul wird angeboten, allerdings nicht geprüft
    • Prüfungsanmeldung ist offen, man kann sich anmelden
  • Dozenten vergessen, die Prüfungs vorzubereiten
  • Dozenten drucken weniger Klausuren, um Papier zu sparen
    • Klausuren werden während der Klausur nachgedruckt
  • Mündliche Prüfungen über Skype