KIF445:Resolutionen/Unirahmenvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften (KIF) bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. KIF verabschiedete Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre. Wir unterstützen eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt. Für die Übergangszeit | Fragen an [[KIFfel:Björn]] | ||
= Einführung / Hintergründe = | |||
== Artikel 52 UrhG == | |||
- Speziell der §52a des UrhG regelt den Bereich für die "Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung" | |||
- Bedeutet: Die (geschützten) Werke dürfen öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dies dem Zwecke [Forschung/Lehre] dient und nicht kommerzieller Art ist (§52a Abs.1) -> BEDINGUNG: "Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden." (§52 a Abs. 4) | |||
== VG Wort == | |||
* Diese Verwertungsgesellschaft ist die VG Wort. Diese handelt mit der Kultusministerkonferenz (KMK) Verträge zur Vergütung der entsprechenden Werke aus. | |||
* Bisher wurde auf Basis einer Pauschalvergütung, die entsprechenden Vergütungen verrechnet (als Schuldner waren das die jeweiligen Länder) | |||
* Auf Grund eines Urteils des Bundesgerichtshofes ist diese Praktik nicht mehr möglich | |||
* Zum 1.1.2016 ist eine Übergangsregelung in Kraft getreten, die bis zum 31.12.2016 die Vergütung nach dem alten System ermöglicht | |||
== Der neue Rahmenvertrag == | |||
* Die neue Regelung ist in einem Rahmenvertrag geregelt, dem die jeweiligen Hochschulen nun selbst beitreten/zustimmen sollen. Dadurch werden sie zum einen selbst zum Schuldner, als auch werden sie in die Pflicht genommen die Regelungen selbst durchzuführen/zu kontrollieren. | |||
* Die Regelungen sehen eine Blattweise Abrechnung vor | |||
* Folgen: Urheberrechtlich geschützte Werke (Zeitschriftenartikel, Buchauszüge, auf Webseiten veröffentlichte Texte) dürfen nicht mehr hochgeladen und den Studierenden und anderen Mitarbeiter*innen zugänglich gemacht werden. Es ist weiterhin erlaubt, diese zu verlinken. | |||
== Zahlen aus dem Pilotversuch (Uni Osnabrück) [https://repositorium.uni-osnabrueck.de/handle/urn:nbn:de:gbv:700-2015061913251] == | |||
* Kosten: etwa 0,8ct/Seite/Person | |||
* Zeit: mindestens 65 Stunden an reinen Meldevorgängen; zusätzliche Recherchen, Rückfragen und Informationen nicht eingerechnet (~25% qualifizierte Stelle dauerhaft) - zusätzlicher Aufwand durch interne Abrechnung (nicht Teil des Pilotprojektes) | |||
= Resolution = | |||
== Plenumsversion == | |||
=== Resolution VG-Wort Ablehnung Rahmenvertrag === | |||
Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der {{KIF|44,0}} verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]] und fordert die Hochschulen dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. | |||
Die entsprechende Kritik der Hochschulrektorenkonferenz, der Landesrektorenkonferenzen, der Landesastenkonferenzen und anderer Bundesfachschaftentagungen wird unterstützt. | |||
Anm.: Zum letzten Satz werden Referenzen/Links eingefügt. | |||
== Aktuelle Version == | |||
=== Für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht-Stellungnahme zum Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort === | |||
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften (KIF) bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. KIF verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]]. | |||
Wir unterstützen eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt. | |||
Für die Übergangszeit appellieren wir an die VG Wort und die KMK die Rückkehr zur Pauschalvergütung. | |||
Die 44.5 KIF begrüßt daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. | |||
== Vorschlag für neue Version == | |||
=== Für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht-Stellungnahme zum Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort === | |||
Die {{KIF|44,5}} bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der {{KIF|44,0}} verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]]. | |||
Die {{KIF|44,5}} unterstützt eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft, Lehre und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt. | |||
Damit schließt sich die {{KIF|44,5}} der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtlichen Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordert des weiteren die Hochschulen dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2] | |||
Wir appellieren an die VG Wort und die Kultusministerkonferenz, die aktuell geltende Regelung zunächst beizubehalten und sich intensiv mit alternativen Vergütungsregelungen zu beschäftigen. | |||
Die {{KIF|44,5}} begrüßt daher den Plan der Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen, den neuen Rahmenvertrag nicht zu unterzeichnen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. | |||
Damit soll ein Umdenken bei den Verantwortlichen der VG Wort und der Politik erreicht werden, um schnellstmöglich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. | |||
= Version der KoMa = | |||
Die {{KIF|44,5}} und die 79. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften bekräftigen auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. KIF verabschiedete [[KIF440:Resolutionen/Neufassung_Urheberrechtsgesetz_Verg%C3%BCtung_Werke_f%C3%BCr_Lehre_-_VGWort|Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre]] und die Resolution der 78. KoMa zur VG WORT[1]. | |||
Wir unterstützen eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt. | |||
Die KIF und die KoMa schließen sich damit der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtliche Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordern die Hochschulen dazu auf dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2] | |||
Die KIF und die KoMa begrüßen daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen[3] und appellieren an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun. | |||
Damit soll ein Umdenken bei den Verantwortlichen der VG WORT und der Politik erreicht werden, um schnellstmöglich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. | |||
[1] https://die-koma.org/archiv/resolutionen/781-heidelberg/#c317 | |||
[2] https://www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-fordert-praktikable-rechtliche-regelungen-fuer-digitale-lehrmaterialien-4034/ | |||
[3] http://www.deutschlandfunk.de/aerger-an-universitaeten-schluss-mit-digitalen.680.de.html?dram:article_id=369771 | |||
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Aktuelle Version vom 6. November 2016, 01:53 Uhr
Fragen an KIFfel:Björn
Einführung / Hintergründe[Bearbeiten]
Artikel 52 UrhG[Bearbeiten]
- Speziell der §52a des UrhG regelt den Bereich für die "Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung" - Bedeutet: Die (geschützten) Werke dürfen öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn dies dem Zwecke [Forschung/Lehre] dient und nicht kommerzieller Art ist (§52a Abs.1) -> BEDINGUNG: "Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden." (§52 a Abs. 4)
VG Wort[Bearbeiten]
- Diese Verwertungsgesellschaft ist die VG Wort. Diese handelt mit der Kultusministerkonferenz (KMK) Verträge zur Vergütung der entsprechenden Werke aus.
- Bisher wurde auf Basis einer Pauschalvergütung, die entsprechenden Vergütungen verrechnet (als Schuldner waren das die jeweiligen Länder)
- Auf Grund eines Urteils des Bundesgerichtshofes ist diese Praktik nicht mehr möglich
- Zum 1.1.2016 ist eine Übergangsregelung in Kraft getreten, die bis zum 31.12.2016 die Vergütung nach dem alten System ermöglicht
Der neue Rahmenvertrag[Bearbeiten]
- Die neue Regelung ist in einem Rahmenvertrag geregelt, dem die jeweiligen Hochschulen nun selbst beitreten/zustimmen sollen. Dadurch werden sie zum einen selbst zum Schuldner, als auch werden sie in die Pflicht genommen die Regelungen selbst durchzuführen/zu kontrollieren.
- Die Regelungen sehen eine Blattweise Abrechnung vor
- Folgen: Urheberrechtlich geschützte Werke (Zeitschriftenartikel, Buchauszüge, auf Webseiten veröffentlichte Texte) dürfen nicht mehr hochgeladen und den Studierenden und anderen Mitarbeiter*innen zugänglich gemacht werden. Es ist weiterhin erlaubt, diese zu verlinken.
Zahlen aus dem Pilotversuch (Uni Osnabrück) [1][Bearbeiten]
- Kosten: etwa 0,8ct/Seite/Person
- Zeit: mindestens 65 Stunden an reinen Meldevorgängen; zusätzliche Recherchen, Rückfragen und Informationen nicht eingerechnet (~25% qualifizierte Stelle dauerhaft) - zusätzlicher Aufwand durch interne Abrechnung (nicht Teil des Pilotprojektes)
Resolution[Bearbeiten]
Plenumsversion[Bearbeiten]
Resolution VG-Wort Ablehnung Rahmenvertrag[Bearbeiten]
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften verabschiedete Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre und fordert die Hochschulen dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
Die entsprechende Kritik der Hochschulrektorenkonferenz, der Landesrektorenkonferenzen, der Landesastenkonferenzen und anderer Bundesfachschaftentagungen wird unterstützt.
Anm.: Zum letzten Satz werden Referenzen/Links eingefügt.
Aktuelle Version[Bearbeiten]
Für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht-Stellungnahme zum Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort[Bearbeiten]
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften (KIF) bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. KIF verabschiedete Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre.
Wir unterstützen eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt.
Für die Übergangszeit appellieren wir an die VG Wort und die KMK die Rückkehr zur Pauschalvergütung.
Die 44.5 KIF begrüßt daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun.
Vorschlag für neue Version[Bearbeiten]
Für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht-Stellungnahme zum Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz und VG Wort[Bearbeiten]
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften bekräftigt auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften verabschiedete Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre.
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften unterstützt eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft, Lehre und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt.
Damit schließt sich die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtlichen Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordert des weiteren die Hochschulen dazu auf, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2]
Wir appellieren an die VG Wort und die Kultusministerkonferenz, die aktuell geltende Regelung zunächst beizubehalten und sich intensiv mit alternativen Vergütungsregelungen zu beschäftigen.
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften begrüßt daher den Plan der Landesrektorenkonferenzen von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen, den neuen Rahmenvertrag nicht zu unterzeichnen und appelliert an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun.
Damit soll ein Umdenken bei den Verantwortlichen der VG Wort und der Politik erreicht werden, um schnellstmöglich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Version der KoMa[Bearbeiten]
Die 44,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und die 79. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften bekräftigen auf Grund der aktuellen Entwicklungen die bereits auf der 44,0. KIF verabschiedete Resolution zum Thema Vergütung von Werken in der Lehre und die Resolution der 78. KoMa zur VG WORT[1].
Wir unterstützen eine wissenschaftsfreundliche Novellierung des UrhG, die den Interessen von Wissenschaft und Urheber*innen gleichermaßen Rechnung trägt.
Die KIF und die KoMa schließen sich damit der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz nach praktikablen rechtliche Regelungen für digitale Lehrmaterialien an und fordern die Hochschulen dazu auf dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. [2]
Die KIF und die KoMa begrüßen daher die Nichtunterzeichnung des neuen Rahmenvertrags durch die Hochschulen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen[3] und appellieren an noch unentschlossene Hochschulen es diesen gleichzutun.
Damit soll ein Umdenken bei den Verantwortlichen der VG WORT und der Politik erreicht werden, um schnellstmöglich eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
[1] https://die-koma.org/archiv/resolutionen/781-heidelberg/#c317