KIF440:Resolutionen/Neufassung Urheberrechtsgesetz Vergütung Werke für Lehre - VGWort: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2016, 21:35 Uhr
Resolution zur Neufassung Urheberrechtsgesetz Vergütung Werke für Lehre - VGWort[Bearbeiten]
Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Politik auf für §52a Absatz 4 UrhG[1] eine Lösung zu finden, bei welcher das Lehrpersonal für die Verwendung von Zitaten und Materialien keine Abwägung zwischen dem didaktischem Nutzen und des wirtschaftlichen Aufwands (Personalkosten + Abgabekosten) treffen muss. Dies führt zu Einschränkungen in der freien Lehre, wie z.B. durch ein Projekt an der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 nachgewiesen wurde[2] [3].
- ↑ https://dejure.org/gesetze/UrhG/52a.html
- ↑ Website Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück
- ↑ Abschlussbericht Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück (Rückgang Zitatnutzung um 75%, Meldungen im Kostenumfang von ca. 5.000€ (bei 0,8ct/Seite/Teilnehmer) stehen 65 Stunden Aufwand des Lehrpersonals und 25% einer qualifizierten Stelle gegenüber)
Im Konsens angenommen