KIF440:Resolutionsentwürfe/Bessere Umsetzung zur Bologna-Reform: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|44,0}} spricht sich gegen die übereilte Wiedereinführung des Diploms oder Magisters in Thüringen aus. Für die Konzeption eines schlüssigen Studiengangskonzeptes ist mindestens ein Jahr erforderlich. Die durch die Wiedereinführung erwarteten Vorteile sind auch im bestehenden System zu erreichen, da die wesentlichen Probleme mit den bestehenden Studienordnungen durch eine mangelhafte Umsetzung entstanden sind. Diese sind bei einer übereilten Einführung des genannten Studiengangs in Thüringen ebenfalls zu erwarten. Aus diesem Grund fordert die {{KIF|44,0}} die Konzentration auf eine intensive Weiterentwicklung der bestehenden Bachelor/Master Studienordnungen und den Rückzug der geplanten Einführung des Diploms.
Die {{KIF|44,0}} spricht sich gegen die punktuelle Wiedereinführung der Bezeichnung Diplom oder Magister aus. Wenn zwei konkurrierende Abschlusssysteme bestehen, wirkt sich dies zwingend bei einem Teil der Studierenden negativ auf die beruflichen Perspektiven aus. Dies ist nicht mit dem Prinzip der Chancengleichheit bei der freien Berufswahl vereinbar.
 
(Zudem weist die {{KIF|44,0}} darauf hin, dass sich alle 16 Kultusministerien<ref name="kmk"/> und die Hochschulrektorenkonferenz<ref name="hrk" /> für die aktuellen Studiengangsabschlüsse Bachelor und Master ausgesprochen haben.)
 
Des Weiteren fordert die {{KIF|44,0}}, dass Studierende in jedem Arbeitsschritt bei der Entwicklung neuer und inhaltlichen Änderungen von existierenden Studienordnungen aktiv beteiligt werden.


Die {{KIF|44,0}} weist darauf hin, dass sich alle 16 Kultusministerien<ref name="kmk" /> und die Hochschulrektorenkonferenz<ref name="hrk" />für die aktuellen Studiengangsabschlüsse Bachelor und Master ausgesprochen haben.


<references>
<ref name="hrk" >[http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Studienstruktur-Ingenieurwissenschaften.pdf Gemeinsame Erklärung zu Bachelor/Master]</ref>
<ref name="kmk" >[http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf Ländergemeinsame Strukturvorgaben A6]</ref>
</references>


== Vorläufiger Entwurf 1 ==
== Vorläufiger Entwurf 1 ==

Aktuelle Version vom 8. Mai 2016, 04:05 Uhr

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften spricht sich gegen die punktuelle Wiedereinführung der Bezeichnung Diplom oder Magister aus. Wenn zwei konkurrierende Abschlusssysteme bestehen, wirkt sich dies zwingend bei einem Teil der Studierenden negativ auf die beruflichen Perspektiven aus. Dies ist nicht mit dem Prinzip der Chancengleichheit bei der freien Berufswahl vereinbar.

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften weist darauf hin, dass sich alle 16 Kultusministerien[1] und die Hochschulrektorenkonferenz[2]für die aktuellen Studiengangsabschlüsse Bachelor und Master ausgesprochen haben.

Vorläufiger Entwurf 1[Bearbeiten]

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Länder dazu auf, anlässlich der Entwicklung an der TU Ilmenau und an anderen Hochschulen, die Weiterentwicklung der bestehenden Bachelor- und Masterstudiengänge mit starker studentischer Beteiligung zu forcieren. Hierbei sind die Schwerpunkte in folgenden Bereichen zu setzen:

1. Mehr Wahlmöglichkeiten schaffen

Um den Studierenden die Möglichkeit zu bieten, sich frei in ihrem Studium und ihrem Fachgebiet zu entfalten, sind Wahlbereiche unverzichtbar. Diese sollten in größerem Rahmen als es derzeit an vielen Hochschulen der Fall ist, Einzug in die Studienpläne finden.

2. Mehr Mobilität ermöglichen

Durch die Bologna-Reform sollte den Studierenden mehr Mobilität ermöglicht werden. Dabei hat Mobilität zwei wesentliche Ausprägungen - die nationale und internationale Mobilität während des Studiums und die Mobilität zwischen den Abschlüssen. Die Hochschulen werden aufgefordert, der Mobilität während des Studiums in den Studienplänen mehr Raum zu bieten und im Ausland Geleistetes anzuerkennen, wobei die Lissabon Konvention die Grundlage darstellt. Die teilweise bereits vorhandenen Mobilitätsfenster in den Studienplänen sollten weiter ausgebaut werden. Wir fordern die Hochschulen auf, an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen konsequent und unkompliziert anzuerkennen. So soll den Studierenden deutlich besser die Möglichkeit geboten werden, zwischen den Abschlüssen und während des Studiums den Hochschulstandort zu wechseln.

3. Kontinuierliche Weiterentwicklung mit starker studentischer Beteiligung

Für die Weiterentwicklung von Studiengängen ist studentische Beteiligung unverzichtbar. Durch die Weiterentwicklung der bestehenden Bachelor- und Masterstudiengänge mit studentischer Beteiligung lassen sich Probleme frühzeitig erkennen und verhindern. Die Studierenden können zudem bestehende Probleme aufzeigen und so Reformen effektiv vorantreiben, da die Studierenden mit diesen Problemen als Erste konfrontiert werden.

4. Mehr Selbstständigkeit bieten

An vielen Hochschulen ist der Trend zu erkennen, dass vor allem zu Beginn des Studiums wenige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung des Studiums existieren. Wir sehen eine Notwendigkeit für Studienpläne, die eigenverantwortlich an individuelle Lebenssituationen angepasst werden können.

5. Kompetenzoriertiertes Prüfen

Im Zuge der Bologna-Reform sind viele Studienleistungen durch Prüfungsleistungen ersetzt worden. Dies hat für Studierende eine erhebliche Prüfungslast zur Folge und führt meistens nicht zum angestrebten langfristigen Lernerfolg. Kompetenzorientierte Prüfungen, beispielsweise in Form von Projekten, würden das Problem beseitigen.


Vorläufiger Entwurf 2[Bearbeiten]

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften spricht sich gegen die punktuelle Wiedereinführung der Bezeichnung Diplom oder Magister aus. Wenn zwei konkurrierende Abschlusssysteme bestehen, wirkt sich dies zwingend bei einem Teil der Studierenden negativ auf die beruflichen Perspektiven aus. Dies ist nicht mit dem Prinzip der Chancengleichheit bei der freien Berufswahl vereinbar.

Die 44,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften weist darauf hin, dass sich alle 16 Kultusministerien[1] und die Hochschulrektorenkonferenz[2]für die aktuellen Studiengangsabschlüsse Bachelor und Master ausgesprochen haben.

Siehe auch ehemaliger AK: "KIF-AK ist der Meinung, dass ein alternativer oder zusätzlicher Diplomabschluss im Rahmen eines Ba/Ma Studiums nicht unterstütz werden kann."