KIF430:Resolutionen/Atteste: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KIF
(Die Seite wurde neu angelegt: „=== Rücktritt von Prüfungen - gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit === Die 43,0-te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zum Rücktritt von Pr…“)
 
K (typo typo)
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
=== Rücktritt von Prüfungen - gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit ===
=== Rücktritt von Prüfungen - gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit ===


Die 43,0-te Konferenz der Informatikfachschaften fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Empfehlung ohne die Angabe von medizinischen Daten (Krankheit, Symptome,...) durch einen behandelnden Arzt (Vertrauensarzt der Hochschule oder Haus- / Amtsarzt) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.
Die {{KIF|43,0}} fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Empfehlung ohne die Angabe von medizinischen Daten (Krankheit, Symptome,...) durch einen behandelnden Arzt (Vertrauensarzt der Hochschule oder Haus- / Amtsarzt) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.


Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.
Zeile 7: Zeile 7:
Damit werden Datenschutzproblemen bei der Erhebung vermieden und den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung entgegengekommen werden.
Damit werden Datenschutzproblemen bei der Erhebung vermieden und den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung entgegengekommen werden.


Die 43. KIF. begrüßt die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars durch die Hochschule.
Die 43,0. KIF begrüßt die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars durch die Hochschule.
 
'''Auf [[KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit|vorhandene Resolution]] verwiesen'''

Aktuelle Version vom 8. Juni 2015, 13:42 Uhr

Rücktritt von Prüfungen - gesundheitliche Prüfungsunfähigkeit[Bearbeiten]

Die 43,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Empfehlung ohne die Angabe von medizinischen Daten (Krankheit, Symptome,...) durch einen behandelnden Arzt (Vertrauensarzt der Hochschule oder Haus- / Amtsarzt) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.

Damit sollen Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen.

Damit werden Datenschutzproblemen bei der Erhebung vermieden und den Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung entgegengekommen werden.

Die 43,0. KIF begrüßt die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars durch die Hochschule.

Auf vorhandene Resolution verwiesen