KIF430:Resolutionen/Promotionsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 43, | Die {{KIF|43,0}}<ref name="KIF" /> fordert, dass das Promotionsrecht von Hochschulen an eine regelmäßige Evaluation und nicht länger an historische Gegebenheiten gekoppelt wird. Die Evaluation soll insbesondere die Forschungsleistung der Fakultäten bzw. Fachbereiche, die Qualität der Betreuung und die soziale Absicherung der Promovierenden berücksichtigen. | ||
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Aktuelle Version vom 3. Juni 2015, 16:39 Uhr
Promotionsrecht[Bearbeiten]
Die 43,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften[1] fordert, dass das Promotionsrecht von Hochschulen an eine regelmäßige Evaluation und nicht länger an historische Gegebenheiten gekoppelt wird. Die Evaluation soll insbesondere die Forschungsleistung der Fakultäten bzw. Fachbereiche, die Qualität der Betreuung und die soziale Absicherung der Promovierenden berücksichtigen.
im Konsens angenommen