KIF420:Übergang Bachelor - Master; Masterzulassung: Unterschied zwischen den Versionen
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Austausch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, bereits im Bachelor Prüfungsleistungen für den Master abzulegen. | |||
== TU Dortmund == | |||
Es ist leider gar nicht möglich Prüfungsleistungen bereits im Bachelor für den Master abzulegen, egal ob benotet oder unbenotet. Nur Studienleistungen (=Voraussetzungen für Modulprüfungen) können bereits erworben werden. | |||
== Uni Duisburg-Essen == | == Uni Duisburg-Essen == | ||
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Wirtschaftsinformatik : | Wirtschaftsinformatik : | ||
PO siehe §31 (3) : [http://www.wiwi.uni-due.de/fileadmin/fileupload/WIWI/Studium-und-Lehre/Pruefungsordnungen/W9-PO-Bachelor-WiInf-2010-V2013.pdf] | PO siehe §31 (3) : [http://www.wiwi.uni-due.de/fileadmin/fileupload/WIWI/Studium-und-Lehre/Pruefungsordnungen/W9-PO-Bachelor-WiInf-2010-V2013.pdf] | ||
== Hamburg == | |||
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Es können bis zu 18 CPs vom Masterstudium schon im Bachelor gemacht werden. <br /> | |||
[http://stuko.cs.uni-magdeburg.de/dokumente/Ordnungen/Bachelor_aktuell/PO_Bachelor_2012_09_21.pdf Prüfungsordnung Bachelor] §15 Zusatzprüfungen Absatz 3: | |||
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Sofern Studierende mindestens 120 CP im Bachelorstudium erworben haben, können sie auch Zusatzprüfungen im entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang im Umfang von maximal 18 CP ablegen. | |||
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= Masterzulassung = | |||
Erläuterung der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und wer an den Unis jeweils über die Zulassung entscheidet. |
Aktuelle Version vom 4. Juni 2014, 13:58 Uhr
Anrechnen von Mastermodulen während des Bachelors[Bearbeiten]
Austausch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, bereits im Bachelor Prüfungsleistungen für den Master abzulegen.
TU Dortmund[Bearbeiten]
Es ist leider gar nicht möglich Prüfungsleistungen bereits im Bachelor für den Master abzulegen, egal ob benotet oder unbenotet. Nur Studienleistungen (=Voraussetzungen für Modulprüfungen) können bereits erworben werden.
Uni Duisburg-Essen[Bearbeiten]
Masterklausuren könnnen, sobald 150 CP erreicht sind, als Zusatzprüfungen während des Bachelors abgelegt werden. Diese Module werden dann beim Umschreiben in den Master anerkannt.
Angewandte Informatik : PO siehe §31 (3) :[1]
Wirtschaftsinformatik : PO siehe §31 (3) : [2]
Hamburg[Bearbeiten]
Darmstadt[Bearbeiten]
Magdeburg[Bearbeiten]
Es können bis zu 18 CPs vom Masterstudium schon im Bachelor gemacht werden.
Prüfungsordnung Bachelor §15 Zusatzprüfungen Absatz 3:
Sofern Studierende mindestens 120 CP im Bachelorstudium erworben haben, können sie auch Zusatzprüfungen im entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang im Umfang von maximal 18 CP ablegen.
Masterzulassung[Bearbeiten]
Erläuterung der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und wer an den Unis jeweils über die Zulassung entscheidet.