KIF420:Übergang Bachelor - Master; Masterzulassung: Unterschied zwischen den Versionen

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=Anrechnen von Mastermodulen während des Bachelors=
=Anrechnen von Mastermodulen während des Bachelors=


Austausch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, bereits im Bachelor Prüfungsleistungen für den Master abzulegen.
== TU Dortmund ==
Es ist leider gar nicht möglich Prüfungsleistungen bereits im Bachelor für den Master abzulegen, egal ob benotet oder unbenotet. Nur Studienleistungen (=Voraussetzungen für Modulprüfungen) können bereits erworben werden.


== Uni Duisburg-Essen ==
== Uni Duisburg-Essen ==
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Wirtschaftsinformatik :
Wirtschaftsinformatik :
PO siehe §31 (3) : [http://www.wiwi.uni-due.de/fileadmin/fileupload/WIWI/Studium-und-Lehre/Pruefungsordnungen/W9-PO-Bachelor-WiInf-2010-V2013.pdf]
PO siehe §31 (3) : [http://www.wiwi.uni-due.de/fileadmin/fileupload/WIWI/Studium-und-Lehre/Pruefungsordnungen/W9-PO-Bachelor-WiInf-2010-V2013.pdf]
== Hamburg ==
== Darmstadt ==
== Magdeburg ==
Es können bis zu 18 CPs vom Masterstudium schon im Bachelor gemacht werden. <br />
[http://stuko.cs.uni-magdeburg.de/dokumente/Ordnungen/Bachelor_aktuell/PO_Bachelor_2012_09_21.pdf Prüfungsordnung Bachelor] §15 Zusatzprüfungen Absatz 3:
<code>
Sofern Studierende mindestens 120 CP im Bachelorstudium erworben haben, können sie auch Zusatzprüfungen im entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang im Umfang von maximal 18 CP ablegen.
</code>
= Masterzulassung =
Erläuterung der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und wer an den Unis jeweils über die Zulassung entscheidet.

Aktuelle Version vom 4. Juni 2014, 13:58 Uhr

Anrechnen von Mastermodulen während des Bachelors[Bearbeiten]

Austausch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, bereits im Bachelor Prüfungsleistungen für den Master abzulegen.

TU Dortmund[Bearbeiten]

Es ist leider gar nicht möglich Prüfungsleistungen bereits im Bachelor für den Master abzulegen, egal ob benotet oder unbenotet. Nur Studienleistungen (=Voraussetzungen für Modulprüfungen) können bereits erworben werden.

Uni Duisburg-Essen[Bearbeiten]

Masterklausuren könnnen, sobald 150 CP erreicht sind, als Zusatzprüfungen während des Bachelors abgelegt werden. Diese Module werden dann beim Umschreiben in den Master anerkannt.

Angewandte Informatik : PO siehe §31 (3) :[1]

Wirtschaftsinformatik : PO siehe §31 (3) : [2]

Hamburg[Bearbeiten]

Darmstadt[Bearbeiten]

Magdeburg[Bearbeiten]

Es können bis zu 18 CPs vom Masterstudium schon im Bachelor gemacht werden.
Prüfungsordnung Bachelor §15 Zusatzprüfungen Absatz 3:

Sofern Studierende mindestens 120 CP im Bachelorstudium erworben haben, können sie auch Zusatzprüfungen im entsprechenden konsekutiven Masterstudiengang im Umfang von maximal 18 CP ablegen.

Masterzulassung[Bearbeiten]

Erläuterung der unterschiedlichen Zulassungsbedingungen und wer an den Unis jeweils über die Zulassung entscheidet.