KIF405:Resolutionen/Fremdsprachenkenntnisse des Lehrpersonals: Unterschied zwischen den Versionen

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Name: Resolution Fremdsprachenkenntisse des Lehrpersonals
Die 40,5. KIF fordert die Hochschulen auf, bei englischsprachigen Studiengängen und Lehrveranstaltungen ein hohes Sprachniveau anzubieten.
Insbesondere vor der Einrichtung englischsprachiger Studiengänge sind die Fachbereiche aufgefordert, sicherzustellen, dass genügend Lehrkapazität mit hinreichendem Sprachniveau vorhanden ist, inklusive Tutor*innen und Assistent*innen.
Bei der Evaluation von Lehrveranstaltungen muss eine Rückmeldemöglichkeit zum Sprachniveau vorgesehen werden.


Die 40,5. KIF fordert Fachbereiche und ihr Lehrpersonal (sowohl Dozenten als auch Assistenten und Tutoren) auf, bei englischsprachigen Studiengängen und Lehrveranstaltungen mehr Wert auf gute Sprachkenntnisse zu legen. Das Lehrpersonal sollte in Schrift und Wort gut ausgebildet sein.
'''mit Konsens beschlossen'''
Beispielsweise scheint eine Voraussetzung gemäß Stufe C1 des GER empfehlenswert.


Fachbereiche sollten sich vor dem Anbieten englischsprachiger Studiengänge darüber bewusst werden, ob das Lehrpersonal für englischsprachige Veranstaltungen ausgebildet ist.
[[Kategorie:Resolution]]
 
Werden Lehrveranstaltungen evaluiert, sollte auch eine Rückmeldemöglichkeit zur Sprachkenntnis des Lehrpersonals vorgesehen werden.

Aktuelle Version vom 11. November 2012, 19:54 Uhr

Die 40,5. KIF fordert die Hochschulen auf, bei englischsprachigen Studiengängen und Lehrveranstaltungen ein hohes Sprachniveau anzubieten. Insbesondere vor der Einrichtung englischsprachiger Studiengänge sind die Fachbereiche aufgefordert, sicherzustellen, dass genügend Lehrkapazität mit hinreichendem Sprachniveau vorhanden ist, inklusive Tutor*innen und Assistent*innen. Bei der Evaluation von Lehrveranstaltungen muss eine Rückmeldemöglichkeit zum Sprachniveau vorgesehen werden.

mit Konsens beschlossen