KIF400:Zivilklausel: Militärforschung an Universitäten: Unterschied zwischen den Versionen
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[[KIF400:Resolutionen/Kriegsforschung|Resolution gegen Kriegsforschung]] | |||
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Definition nach Wikipedia [10.06.2012]: | |||
Die Zivilklausel (von zivil = nicht militärisch, und Klausel = Einzelbestimmung in einem Vertragswerk, englisch Civil Clause) ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. | |||
Kriegsführung und Waffen haben grundsätzlich zerstörenden Charakter. | |||
Forschung zu militärischen Zwecken beinhaltet daher zwangsläufig eine destruktive Zielsetzung. | |||
Durch eine Zivilklausel wird ein Impuls für eine friedlichere Gesellschaft gegeben. Somit wird ein Denkprozess angestoßen, der die kritische Reflexion des wissenschaftlichen Handelns fördert. Eine Abschätzung der sozialen und gesellschaftlichen Folgen des eigenen Handels ist integraler Bestandteil verantwortungsbewusster Forschung. | |||
Bereits die Forderung nach der Einführung einer Zivilklausel in Kombination mit Transparenz von Geldflüssen an Hochschulen, z.B. Drittmitteln fördert den ethischen Diskurs und damit einen demokratischen Prozess, ob und in wie weit die Mitglieder der Hochschule für eine Zivilklausel im Leitbild der Hochschule sind. Ist die Klausel einmal etabliert, wird der Diskurs bei den jeweiligen Einzelentscheidungen über Projekte weitergeführt. | |||
Neben der generellen Forderung nach einer konsequent umgesetzen Zivilklausel, wird auch stetig die Reflektion über eben diese gefördert. Die Zivilklausel ist ein gutes Mittel, um eine konstruktive Diskussion ins Leben zu rufen und eigene Handlungen ethisch zu reflektieren. | |||
Gesellschaftliche Ressourcen wie Arbeitskraft von Menschen und Steuermittel werden statt für militärischen Zwecke (direkt und vollständig) im Bildungs- und Forschungsbereich investiert. Durch eine Zivilklausel wird innerhalb der Hochschulen die Forschung auf zivil sinnvolle Projekte fokussiert. | |||
Sobald eine Zivilklausel im Leitbild der Hochschule implementiert ist, gibt es für beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, sich über die ethischen Implikationen ihrer Projektbeteiligung klar zu werden, um somit eine Gewissensentscheidung treffen zu können. Die Integration einer Zivilklausel gibt ihnen das Recht, die dafür nötigen Informationen zu erhalten und im Falle eines Gewissenskonfliktes vor negativen Konsequenzen geschützt zu sein. | |||
Um eine Zivilklausel sinnvoll umzusetzen, ist es notwendig, sämtliche Drittmittelanträge offenzulegen. Dies unterstützt und vereinfacht den demokratischen Mitbestimmungsprozess an Universitäten und Hochschulen. Militärische Drittmittel bringen die Universitäten und Hochschulen in eine abhängige Position: Durch den (implizit) drohenden Wegfall der Drittmittel haben Geldgeber - insbesondere jene mit militärischem Hintergrund - demokratisch nicht legitimierte Einflussmöglichkeiten an Institutionen. | |||
=== Widerlegung häufig genannter Gegenargumente === | |||
Angeblich wird durch eine Zivilklausel die Freiheit von Forschung und Lehre eingeschränkt. Diese Behauptung ist aus mehreren Gründen falsch. Zum Einen ist es rechtlich nicht möglich, das verfassungsmäßig garantierte Recht der Hochschule durch die Zivilklausel einzuschränken. Sie hat also keine unmittelbare rechtliche Verbotswirkung. Zum Anderen schränkt die militärische Forschung selbst die Freiheit von Wissenschaft und Lehre ein, weil viele Arbeiten und Ergebnisse einem Veröffentlichungsverbot unterliegen. Auch die internationale Kooperation wird aufgrund nationaler Sicherheitsinteressen an militärischen Forschungsergebnissen erschwert. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung wird daher durch eine Zivilklausel eher gefördert, als behindert. | |||
Von Gegnern der Zivilklausel wird behauptet, dass eine weiche Zivilklausel wirkungslos ist, da sie nicht rechtlich durchgesetzt werden kann und eine zu harte Klausel die Freiheit der Forschung einschränkt und damit verfassungswidrig wäre. Dem ist entgegen zuhalten, dass eine Zivilklausel schon durch die nach außen getragene Absichtserklärung eine politische Wirkung erzielt. Die Betroffenen, insbesondere die Angehörigen der Hochschulen, werden dadurch wie oben erwähnt zur Reflexion und Auseinandersetzung bewegt. Über die Transparenz wird zudem ein Diskurs über die ethische Bewertung jedes einzelnen Projektes angestoßen. | |||
Häufig wird behauptet, dass keine Möglichkeit gibt, scharf zwischen militärischen und zivilen Forschungsprojekten zu trennen. Sicherlich stimmt, dass es kein starres Regelwerk geben kann, anhand dessen die Entscheidung "zivil/militärisch" getroffen wird. Diese Tatsache darf aber nicht als Ausrede benutzt werden, eine Einordnung erst gar nicht zu versuchen: Trotz der Grauzonen gibt es Projekte, die eindeutig zivilen oder eindeutig militärischen Charakter haben. In Fällen, in denen das nicht der Fall ist, muss an der jeweiligen Hochschule ein Weg gefunden werden, diese Einzelfallentscheidungen unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierenden zu treffen. | |||
Immer wieder wird die Zivilklausel als Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Forschenden empfunden. Eine wirkliche Entscheidungsfreiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird durch eine Zivilklausel und die damit verbundene Transparenz erst ermöglicht. Eine Zivilklausel, rechtsverbindlich oder nicht, fördert jedoch den Diskurs und die Beschäftigung mit den gesellschaftlichen Konsequenzen der eigenen Forschung. | |||
= Material = | |||
* Jährliche Drittmittelzuwendungen des Bundesminteriums der Verteitigung an Hochschulen [http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706200.pdf] | * Jährliche Drittmittelzuwendungen des Bundesminteriums der Verteitigung an Hochschulen [http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706200.pdf] | ||
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Nutzen für die Menschheit und dem Schutz der Umwelt dienen sowie | Nutzen für die Menschheit und dem Schutz der Umwelt dienen sowie | ||
friedliche Zwecke verfolgen. | friedliche Zwecke verfolgen. | ||
Aktuelle Version vom 12. Juni 2012, 06:50 Uhr
Resolution[Bearbeiten]
Resolution gegen Kriegsforschung
Begründung[Bearbeiten]
Definition nach Wikipedia [10.06.2012]: Die Zivilklausel (von zivil = nicht militärisch, und Klausel = Einzelbestimmung in einem Vertragswerk, englisch Civil Clause) ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen.
Kriegsführung und Waffen haben grundsätzlich zerstörenden Charakter. Forschung zu militärischen Zwecken beinhaltet daher zwangsläufig eine destruktive Zielsetzung. Durch eine Zivilklausel wird ein Impuls für eine friedlichere Gesellschaft gegeben. Somit wird ein Denkprozess angestoßen, der die kritische Reflexion des wissenschaftlichen Handelns fördert. Eine Abschätzung der sozialen und gesellschaftlichen Folgen des eigenen Handels ist integraler Bestandteil verantwortungsbewusster Forschung.
Bereits die Forderung nach der Einführung einer Zivilklausel in Kombination mit Transparenz von Geldflüssen an Hochschulen, z.B. Drittmitteln fördert den ethischen Diskurs und damit einen demokratischen Prozess, ob und in wie weit die Mitglieder der Hochschule für eine Zivilklausel im Leitbild der Hochschule sind. Ist die Klausel einmal etabliert, wird der Diskurs bei den jeweiligen Einzelentscheidungen über Projekte weitergeführt.
Neben der generellen Forderung nach einer konsequent umgesetzen Zivilklausel, wird auch stetig die Reflektion über eben diese gefördert. Die Zivilklausel ist ein gutes Mittel, um eine konstruktive Diskussion ins Leben zu rufen und eigene Handlungen ethisch zu reflektieren. Gesellschaftliche Ressourcen wie Arbeitskraft von Menschen und Steuermittel werden statt für militärischen Zwecke (direkt und vollständig) im Bildungs- und Forschungsbereich investiert. Durch eine Zivilklausel wird innerhalb der Hochschulen die Forschung auf zivil sinnvolle Projekte fokussiert.
Sobald eine Zivilklausel im Leitbild der Hochschule implementiert ist, gibt es für beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, sich über die ethischen Implikationen ihrer Projektbeteiligung klar zu werden, um somit eine Gewissensentscheidung treffen zu können. Die Integration einer Zivilklausel gibt ihnen das Recht, die dafür nötigen Informationen zu erhalten und im Falle eines Gewissenskonfliktes vor negativen Konsequenzen geschützt zu sein.
Um eine Zivilklausel sinnvoll umzusetzen, ist es notwendig, sämtliche Drittmittelanträge offenzulegen. Dies unterstützt und vereinfacht den demokratischen Mitbestimmungsprozess an Universitäten und Hochschulen. Militärische Drittmittel bringen die Universitäten und Hochschulen in eine abhängige Position: Durch den (implizit) drohenden Wegfall der Drittmittel haben Geldgeber - insbesondere jene mit militärischem Hintergrund - demokratisch nicht legitimierte Einflussmöglichkeiten an Institutionen.
Widerlegung häufig genannter Gegenargumente[Bearbeiten]
Angeblich wird durch eine Zivilklausel die Freiheit von Forschung und Lehre eingeschränkt. Diese Behauptung ist aus mehreren Gründen falsch. Zum Einen ist es rechtlich nicht möglich, das verfassungsmäßig garantierte Recht der Hochschule durch die Zivilklausel einzuschränken. Sie hat also keine unmittelbare rechtliche Verbotswirkung. Zum Anderen schränkt die militärische Forschung selbst die Freiheit von Wissenschaft und Lehre ein, weil viele Arbeiten und Ergebnisse einem Veröffentlichungsverbot unterliegen. Auch die internationale Kooperation wird aufgrund nationaler Sicherheitsinteressen an militärischen Forschungsergebnissen erschwert. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung wird daher durch eine Zivilklausel eher gefördert, als behindert.
Von Gegnern der Zivilklausel wird behauptet, dass eine weiche Zivilklausel wirkungslos ist, da sie nicht rechtlich durchgesetzt werden kann und eine zu harte Klausel die Freiheit der Forschung einschränkt und damit verfassungswidrig wäre. Dem ist entgegen zuhalten, dass eine Zivilklausel schon durch die nach außen getragene Absichtserklärung eine politische Wirkung erzielt. Die Betroffenen, insbesondere die Angehörigen der Hochschulen, werden dadurch wie oben erwähnt zur Reflexion und Auseinandersetzung bewegt. Über die Transparenz wird zudem ein Diskurs über die ethische Bewertung jedes einzelnen Projektes angestoßen.
Häufig wird behauptet, dass keine Möglichkeit gibt, scharf zwischen militärischen und zivilen Forschungsprojekten zu trennen. Sicherlich stimmt, dass es kein starres Regelwerk geben kann, anhand dessen die Entscheidung "zivil/militärisch" getroffen wird. Diese Tatsache darf aber nicht als Ausrede benutzt werden, eine Einordnung erst gar nicht zu versuchen: Trotz der Grauzonen gibt es Projekte, die eindeutig zivilen oder eindeutig militärischen Charakter haben. In Fällen, in denen das nicht der Fall ist, muss an der jeweiligen Hochschule ein Weg gefunden werden, diese Einzelfallentscheidungen unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Studierenden zu treffen.
Immer wieder wird die Zivilklausel als Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Forschenden empfunden. Eine wirkliche Entscheidungsfreiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird durch eine Zivilklausel und die damit verbundene Transparenz erst ermöglicht. Eine Zivilklausel, rechtsverbindlich oder nicht, fördert jedoch den Diskurs und die Beschäftigung mit den gesellschaftlichen Konsequenzen der eigenen Forschung.
Material[Bearbeiten]
- Jährliche Drittmittelzuwendungen des Bundesminteriums der Verteitigung an Hochschulen [1]
Links[Bearbeiten]
bundesweite Homepage: http://www.zivilklausel.org
Mailinglisten[Bearbeiten]
Es gibt zwei bundesweite Mailinglisten, die ihr beide über die http://zivilklausel.org/index.php/mail-verteiler/ finden könnt. Der eine ist für Diskussionen gedacht, ist unmoderiert und jede*r kann sich selber eintragen. Der andere ist moderiert und für reine Termin und "Sehr-wichtige-Infos" gedacht.
Teilnehmer*innen[Bearbeiten]
29 Personen
Nach Sitzreihenfolge
- Nina (TU Braunschweig)
- Christian (TU Braunschweig)
- Marius (Uni Hamburg)
- später dazu: Kai (München)
- Johannes (Uni Augsburg)
- Joke (TU Braunschweig)
- Mosadeq (Uni Bonn)
- Sven (Uni Bonn)
- Fabian (Uni Bonn)
- Oliver (TU Dortmund)
- Philipp (Uni Erlangen)
- Christoph (Uni Erlangen)
- Thorsten (Uni Erlangen)
- Jan (Kaiserslautern)
- ... (Uni Ulm)
- Eike (Uni Hamburg)
- Daniel (Uni Cottbus)
- Timo (KIT)
- (Uni Regensburg)
- Toni (Uni Regensburg)
- Patrick (Uni Regensburg)
- Dario (Uni Erlangen)
- Viktor (Uni Ulm)
- Tomke (Uni Kiel)
- Christian (LMU München)
- Jenni ( FU Berlin)
- Jörg (Berlin)
- Matthias (TU Darmstadt)
Falls Fehler in der Schreibweise eurer Namen sind, berichtigt diese bitte einfach. Leider habe ich zwei-drei Namen nicht mitbekommen und würde euch da auch bitten, diese zu ergänzen. Danke.
Zivilklauseln an Unis[Bearbeiten]
KIT[Bearbeiten]
Zusammenschluß von Uni Karlsruhe und Forschungszentrum Karlsruhe
Urabstimmung Januar 2009[Bearbeiten]
Abstimmung 1: In das Gesetz für das Karlsruher Institute of Technology (KIT) soll die Bestimmung aufgenommen werden: „Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke“. 63% Zustimmung Abstimmung 2: Wenn es die Formulierung „Das KIT verfolgt nur friedliche Zwecke“ in der Grundordnung bzw. dem Gesetz des KIT gibt, sollte es dann dem Senat gestattet sein, einstimmig über die Genehmigung strittiger Fälle zu befinden? 75% Zustimmung
Ethische Leitlinien[Bearbeiten]
beschlossen 2012-05-21: Wir tragen Verantwortung für unser Handeln und für die Folgen unseres Handelns. Unsere Arbeit soll dem Erkenntnisgewinn, dem nachhaltigen Nutzen für die Menschheit und dem Schutz der Umwelt dienen sowie friedliche Zwecke verfolgen.