KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Resolution|
person=[[Benutzer:Qsx|Thomas (RWTH)]], Miriam, Marlena
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ak=Zwischenplenum
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poliert=Nicht poliert
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zwischenplenum=Im Zwischenplenum entstanden und besprochen
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= Resolutionstext =
== Vorwort ==
== Vorwort ==


Die “Konferenz der deutschsprachigen Informatik Fachschaften” (im weiteren “KIF” genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.
Die „Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften“ (im weiteren „KIF“ genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.


== § 1 Wirkungsbereich ==
== Wirkungsbereich ==


Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.
Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.


== § 2 Einladung ==
== Einladung ==
 
(1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein. <br />
(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.
 
== § 3 Plena der KIF ==
 
(1) Jede KIF besteht mindestens aus folgenden Plena:
 
# Anfangsplenum
# Abschlussplenum


(2) Eine KIF kann weitere Plena haben
# Die KIF-Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
# Die KIF-Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekanntzumachen.


== § 4 Redeleitung ==
== Plena der KIF ==


(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung. <br />
# Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die
## Anfangsplenum,
## Abschlussplenum.
# Eine KIF kann weitere Plena haben.


# Moderation.
== Redeleitung ==
# Durchführung von Abstimmungen.


(3) Die Redeleitung darf in (2) genannte Aufgaben abgeben.
# Ein Plenum hat eine Redeleitung.
# Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:
## Moderation,
## Durchführung von Abstimmungen.
# Die Redeleitung darf in Absatz 2 genannte Aufgaben abgeben.


== § 5 Protokoll ==
== Protokoll ==


(1) Über jedes Plenum wird schriftliches Protokoll geführt. <br />
# Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:
# Das Protokoll beinhaltet mindestens:
## Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums,
## Alle Beschlussfassungen.
# Das Protokoll wird in geeigneter Art und Weise veröffentlicht.


# Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums
== Beschlussfassung ==
# alle Beschlussfassungen


== § 6 Beschlussfassungen ==
# Plena können Beschlüsse fassen.
# Beschlüsse sind unter anderem:
## Resolutionen,
## Entsendungen,
## Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs,
## Abweichungen von dieser Geschäftsordnung,
## Änderungen dieser Geschäftsordnung.
# Resolutionen dürfen nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.


(1) Plena können Beschlüsse fassen. <br />
== Änderungen der Geschäftsordnung ==
(2) Beschlüsse sind unter anderem:


# Resolutionen
# Alle Änderungen der Geschäftsordnung treten erst mit Bestätigung im Anfangsplenum der darauffolgenden KIF in Kraft. Dieses muss darüber beraten.
# Entsendungen
# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs
# Änderungen dieser Geschäftsordnung

Aktuelle Version vom 3. November 2024, 01:14 Uhr

Vorwort[Bearbeiten]

Die „Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften“ (im weiteren „KIF“ genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.

Wirkungsbereich[Bearbeiten]

Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.

Einladung[Bearbeiten]

  1. Die KIF-Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
  2. Die KIF-Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekanntzumachen.

Plena der KIF[Bearbeiten]

  1. Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:
    1. Anfangsplenum,
    2. Abschlussplenum.
  2. Eine KIF kann weitere Plena haben.

Redeleitung[Bearbeiten]

  1. Ein Plenum hat eine Redeleitung.
  2. Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:
    1. Moderation,
    2. Durchführung von Abstimmungen.
  3. Die Redeleitung darf in Absatz 2 genannte Aufgaben abgeben.

Protokoll[Bearbeiten]

  1. Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
  2. Das Protokoll beinhaltet mindestens:
    1. Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums,
    2. Alle Beschlussfassungen.
  3. Das Protokoll wird in geeigneter Art und Weise veröffentlicht.

Beschlussfassung[Bearbeiten]

  1. Plena können Beschlüsse fassen.
  2. Beschlüsse sind unter anderem:
    1. Resolutionen,
    2. Entsendungen,
    3. Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs,
    4. Abweichungen von dieser Geschäftsordnung,
    5. Änderungen dieser Geschäftsordnung.
  3. Resolutionen dürfen nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.

Änderungen der Geschäftsordnung[Bearbeiten]

  1. Alle Änderungen der Geschäftsordnung treten erst mit Bestätigung im Anfangsplenum der darauffolgenden KIF in Kraft. Dieses muss darüber beraten.