KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Resolution|
== Vorwort ==
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|
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|
poliert=Nicht poliert
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== Resolutionstext ==
Die „Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften“ (im weiteren „KIF“ genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.


Die {{KIF|52,0}} fordert die nächste KIF, und/oder ihre Teilnehmenden in der Zwischenzeit bis dorthin, auf, eine Geschäftsordnung oder ein vergleichbares Dokument zu verfassen und verabschieden.  Dieses soll ''normativen'' Charakter haben und das Verfahren während der Plena regeln.
== Wirkungsbereich ==


== Begründung ==
Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.


Seit langer Zeit gibt es verschiedenste Ansätze, sowohl den Ablauf des Plenums zu verbessern, als auch das Verfahren schriftlich – und nicht nur im „kollektiven Gedächtnis“ – zu dokumentieren.  Zur Umsetzung einer Geschäftsordnung ist es bislang nicht gekommen, da das Konzept wiederholt von einzelnen Vetos als Ganzes abgelehnt wurde.  Aus Sicht d* Autor*in dieses Resolutionsentwurfs geschah dies stets aus nicht nachvollziehbaren, in sich inkonsistenten, und/oder auf falschen Prämissen beruhenden Gründen.
== Einladung ==


Auf dem zum Entstehenszeitpunkt dieses Entwurfs stattfindenden Zwischenplenums wurde ein Resolutionsentwurf diskutiert, der kommende KIFs dazu auffordert, die Redeleitung eines Plenums durch die KIF selbst beschließen zu lassen. Während d* Autor*in des vorliegenden Entwurfs die Intention jenes Vorschlags im Grundsatz begrüßt, ist es der Ansicht, dass man versucht, eine Geschäftsordnung zu schreiben, ohne sie so zu nennen (quasi „Verfassung à la Großbritannien“). Dieses Kind könnte man auch schlicht beim Namen nennen, anstatt sich weiter in Workarounds zu verstricken.
# Die KIF-Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
# Die KIF-Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekanntzumachen.
 
== Plena der KIF ==
 
# Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:
## Anfangsplenum,
## Abschlussplenum.
# Eine KIF kann weitere Plena haben.
 
== Redeleitung ==
 
# Ein Plenum hat eine Redeleitung.
# Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:
## Moderation,
## Durchführung von Abstimmungen.
# Die Redeleitung darf in Absatz 2 genannte Aufgaben abgeben.
 
== Protokoll ==
 
# Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
# Das Protokoll beinhaltet mindestens:
## Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums,
## Alle Beschlussfassungen.
# Das Protokoll wird in geeigneter Art und Weise veröffentlicht.
 
== Beschlussfassung ==
 
# Plena können Beschlüsse fassen.
# Beschlüsse sind unter anderem:
## Resolutionen,
## Entsendungen,
## Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs,
## Abweichungen von dieser Geschäftsordnung,
## Änderungen dieser Geschäftsordnung.
# Resolutionen dürfen nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.
 
== Änderungen der Geschäftsordnung ==
 
# Alle Änderungen der Geschäftsordnung treten erst mit Bestätigung im Anfangsplenum der darauffolgenden KIF in Kraft. Dieses muss darüber beraten.

Aktuelle Version vom 3. November 2024, 01:14 Uhr

Vorwort[Bearbeiten]

Die „Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften“ (im weiteren „KIF“ genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.

Wirkungsbereich[Bearbeiten]

Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.

Einladung[Bearbeiten]

  1. Die KIF-Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
  2. Die KIF-Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekanntzumachen.

Plena der KIF[Bearbeiten]

  1. Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:
    1. Anfangsplenum,
    2. Abschlussplenum.
  2. Eine KIF kann weitere Plena haben.

Redeleitung[Bearbeiten]

  1. Ein Plenum hat eine Redeleitung.
  2. Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:
    1. Moderation,
    2. Durchführung von Abstimmungen.
  3. Die Redeleitung darf in Absatz 2 genannte Aufgaben abgeben.

Protokoll[Bearbeiten]

  1. Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
  2. Das Protokoll beinhaltet mindestens:
    1. Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums,
    2. Alle Beschlussfassungen.
  3. Das Protokoll wird in geeigneter Art und Weise veröffentlicht.

Beschlussfassung[Bearbeiten]

  1. Plena können Beschlüsse fassen.
  2. Beschlüsse sind unter anderem:
    1. Resolutionen,
    2. Entsendungen,
    3. Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs,
    4. Abweichungen von dieser Geschäftsordnung,
    5. Änderungen dieser Geschäftsordnung.
  3. Resolutionen dürfen nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.

Änderungen der Geschäftsordnung[Bearbeiten]

  1. Alle Änderungen der Geschäftsordnung treten erst mit Bestätigung im Anfangsplenum der darauffolgenden KIF in Kraft. Dieses muss darüber beraten.