KIF520:Resolutionen/Umbauten von Universitätsgebäuden: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Resolution|person=Malik|ak=AK Gebäudeverfall|poliert=nicht poliert|zwischenplenum=}}
#WEITERLEITUNG [[KIF520:Resolutionen/Umbauten von Hochschulgebäuden]]
Die {{KIF|52,0}} fordert die am öffentlichen Bau beteiligten Parteien, wie Urheberrechtsinhabende, auf, Bauherren mehr Freiraum zu bieten, sinnvolle Änderungen an Gebäuden, welche das Gesamtkunstwerk beeinflussen durchführen zu dürfen.
 
Insbesondere sollten im Voraus vertragliche Regelungen getroffen werden, welche hierfür klare Rahmenbedingungen und Freiheiten definieren.
 
 
== Begründung ==
Häufig ist es nicht ohne weiteres möglich, Gebäude zu erweitern oder anzupassen, da solche Änderungen Einfluss auf das Gesamtkunstwerk nehmen. Da solche Anpassungen, auch im Kontext der im Resolutionsentwurf [[KIF520:Resolutionen/Gebäudeverfall_entgegenwirken]] genannten Kriterien, durchaus sinnvoll sein können, sollte das Erlangen einer Genehmigung solcher Baumaßnahmen erleichtert werden.

Aktuelle Version vom 10. Mai 2024, 18:24 Uhr