KIF510:Prüfungsunfähigkeitsformular: Unterschied zwischen den Versionen
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Die {{KIF|51 | Die {{KIF|51,0}} schließt sich der Reso der MeTaFa an.<ref>[https://www.fzs.de/buendnisse-zusammenarbeit-und-mitgliedschaften/meta-tagung-der-fachschaften-metafa/forderung-abschaffung-der-pflicht-zur-angabe-von-symptomen-bei-krankheitsbedingter-pruefungsunfaehigkeit/ Resolution der MeTaFa]</ref> | ||
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Statt mit immer restriktiveren Regelungen, den Studierenden ein grundsätzliches Misstrauen entgegenzubringen, sollte das Problem lieber an der Wurzel angepackt werden: Mit der Möglichkeit von kurzfristigen Prüfungsabmeldungen ohne Angabe von Gründen, wäre der unterstellte Missbrauch von Krankschreibungen zur Prüfungsabmeldung hinfällig. | Statt mit immer restriktiveren Regelungen, den Studierenden ein grundsätzliches Misstrauen entgegenzubringen, sollte das Problem lieber an der Wurzel angepackt werden: Mit der Möglichkeit von kurzfristigen Prüfungsabmeldungen ohne Angabe von Gründen, wäre der unterstellte Missbrauch von Krankschreibungen zur Prüfungsabmeldung hinfällig. |
Aktuelle Version vom 19. Mai 2023, 19:20 Uhr
Die 51,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich der Reso der MeTaFa an.[1]
Die 51,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert außerdem, dass die Möglichkeit der Prüfungsabmeldung bis wenige Tage vor der Prüfung in den Landeshochschulgesetzen festgelegt wird.
Statt mit immer restriktiveren Regelungen, den Studierenden ein grundsätzliches Misstrauen entgegenzubringen, sollte das Problem lieber an der Wurzel angepackt werden: Mit der Möglichkeit von kurzfristigen Prüfungsabmeldungen ohne Angabe von Gründen, wäre der unterstellte Missbrauch von Krankschreibungen zur Prüfungsabmeldung hinfällig. Großzügigere Fristen bei Zweit- und Drittversuchen können ebenfalls dazu beitragen, Anträge auf Krankschreibung zu reduzieren.