KIF505:Resolutionen/Personalvertretung studentischer Beschäftigter: Unterschied zwischen den Versionen
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Die {{KIF|50,5}} fordert, studentische Beschäftigte an Hochschulen als Beschäftigte im Sinne der Personalvertretungsgesetze anzuerkennen | Die {{KIF|50,5}} fordert, studentische Beschäftigte an Hochschulen als Beschäftigte im Sinne der Personalvertretungsgesetze anzuerkennen. Ihnen ist aktives und passives Wahlrecht zu den Personalratswahlen einzuräumen. | ||
Wir fordern die Landesregierungen von Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes dazu auf, ihre Landespersonalvertretungsgesetze in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu novellieren. | Wir fordern die Landesregierungen von Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes dazu auf, ihre Landespersonalvertretungsgesetze in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu novellieren. | ||
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Die studentischen Beschäftigten werden in einigen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten und haben | Die studentischen Beschäftigten werden in einigen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten und haben weder passives noch aktives Wahlrecht. In einem überwiegenden Teil der Bundesländer haben studentische Beschäftigte keine eigenen Vertretungen (https://tvstud.de/faq/#mitbestimmung). So werden studentische Beschäftigte davon ausgeschlossen, ihren Interessen und Problemen Gehör zu verschaffen und die konkrete Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes zu beeinflussen. Damit die Interessen der studentischen Beschäftigten durchgesetzt und Arbeitsrechte eingehalten werden, bedarf es einer betrieblichen Interessenvertretung an den Hochschulen. Die Probleme studentischer Beschäftigter müssen gesehen und behandelt werden. Aufgrund fehlender tarifvertraglicher Absicherung ist die Schaffung von Mitbestimmungsmöglichkeiten umso dringlicher. | ||
Deswegen sollten studentische Beschäftigte eine arbeitsrechtliche Mindestabsicherung durch einen Beschäftigtenstatus erhalten und in die demokratische Teilhabe der Hochschulbeschäftigten mit einbezogen werden! | Deswegen sollten studentische Beschäftigte eine arbeitsrechtliche Mindestabsicherung durch einen Beschäftigtenstatus erhalten und in die demokratische Teilhabe der Hochschulbeschäftigten mit einbezogen werden! |
Aktuelle Version vom 20. August 2022, 23:16 Uhr
Personalvertretung studentischer Beschäftigter[Bearbeiten]
Die 50,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, studentische Beschäftigte an Hochschulen als Beschäftigte im Sinne der Personalvertretungsgesetze anzuerkennen. Ihnen ist aktives und passives Wahlrecht zu den Personalratswahlen einzuräumen. Wir fordern die Landesregierungen von Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes dazu auf, ihre Landespersonalvertretungsgesetze in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu novellieren.
Begründung[Bearbeiten]
Die studentischen Beschäftigten werden in einigen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten und haben weder passives noch aktives Wahlrecht. In einem überwiegenden Teil der Bundesländer haben studentische Beschäftigte keine eigenen Vertretungen (https://tvstud.de/faq/#mitbestimmung). So werden studentische Beschäftigte davon ausgeschlossen, ihren Interessen und Problemen Gehör zu verschaffen und die konkrete Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes zu beeinflussen. Damit die Interessen der studentischen Beschäftigten durchgesetzt und Arbeitsrechte eingehalten werden, bedarf es einer betrieblichen Interessenvertretung an den Hochschulen. Die Probleme studentischer Beschäftigter müssen gesehen und behandelt werden. Aufgrund fehlender tarifvertraglicher Absicherung ist die Schaffung von Mitbestimmungsmöglichkeiten umso dringlicher.
Deswegen sollten studentische Beschäftigte eine arbeitsrechtliche Mindestabsicherung durch einen Beschäftigtenstatus erhalten und in die demokratische Teilhabe der Hochschulbeschäftigten mit einbezogen werden!