KIF505:Bundesvertretung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|50,5}} schließt sich dem Positionspapier der BuFaK WiWi an.
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== Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften: Forderung nach einer legitimierten Bundesstudierendenvertretung ==
Studierende haben derzeit auf Bundesebene keine gesetzlich verankerte und legitimierte Vertretung. Dies sehen wir als Hauptgrund dafür an, dass Belangen von Studierenden in der Politik zu wenig Gehör geschenkt wird. Daher fordert die BuFaK WiWi die Einrichtung einer solchen Institution, wie es beispielsweise in Österreich schon lange der Fall ist.
Die Hochschulen in Deutschland sind nicht nur Motor von Innovation und Bildung von Grundlagenwissen, sondern tragen zudem bedeutend zur Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften für Wissenschaft und Wirtschaft bei. Diese ca. 3 Millionen an deutschen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden werden fächerspezifisch durch die Fachschaften, sowie fächerunspezifisch durch die verfassten Studierendenschaften in Form von ASten, StuRäten, etc., vertreten. Auf Ebene der Bundesländer erfolgt die Vertretung durch die Landesstudierendenvertretungen, die sich bundeslandspezifisch durch Wahlen, bzw. durch die Landeshochschulgesetze, demokratisch legitimieren. Für die Vertretung der Interessen der Studierenden auf Bundesebene gibt es jedoch keine gesetzlich verankerte Vertretung. So vertreten zurzeit die Bundesfachschaftentagungen bzw. -konferenzen die in ihrem Fachbereich eingeschriebenen Studierenden und der freie Zusammenschluss der Student*Innenschaften die Studierenden seiner Mitgliedshochschulen.
=== Notwendigkeit einer Bundesstudierendenvertretung ===
Eine Lehre aus der Pandemie ist die Nichtberücksichtigung der Interessen, Ängsten und Nöte der Studierenden. Beispiel ist hierfür die Nichterwähnung in einigen Landes-Corona-Verordnungen oder die Konzentration der Diskussionen über die Situation an Schulen bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung der Hochschulen. Um diese Situation zu verbessern, ist eine gemeinsame, bundesweit legitimierte Studierendenvertretung unabdingbar. Diese Studierendenvertretung ist dann in Gesetzesentwürfen einzubinden, als Experten zu Rate zu ziehen sowie eine Kontrollinstanz für die Bedürfnisse der Studierenden zu sehen.
=== Konzeption der Bundesstudierendenvertretung ===
Die BuFaK WiWi fordert die gesetzliche Verankerung einer bundesweiten Studierendenvertretung, beispielsweise nach österreichischem Vorbild. Dort sind die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Organisation der bundesweiten Studierendenvertretung, der österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, im Bundesrecht verankert [1]. Die gesetzliche Verankerung ist nötig, um eine langfristige Interessenvertretung im institutionellen Format zu ermöglichen und
einen verlässlichen Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen. Weiterhin sollen alle Studierenden, aller Hochschulen, ein direktes Wahlrecht für die Vertretung haben. Das Mitspracherecht für die gewählte Studierendenvertretung sollte dabei ohne zusätzliche finanzielle oder organisatorische Hürden erfolgen. Die Bundesstudierendenvertretung soll durch Mittel von Bund und Ländern, z.B. im Rahmen einer Stiftung finanziert werden. Dieses Modell hat sich z.B. bei den Landesrektorenkonferenzen bzw. der Hochschulrektorenkonferenz bewährt. Beiträge im Bereich von 0,50€ - 1 € pro Studierenden und Semester wären ausreichend.
[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=20008892

Aktuelle Version vom 17. August 2022, 08:21 Uhr

Die 50,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich dem Positionspapier der BuFaK WiWi an.

https://www.bufak-wiwi.org/wp-content/uploads/2022/03/202101_Forderung-nach-einer-legitimierten-Bundesstudierendenvertretung.pdf

Positionspapier der Bundesfachschaftenkonferenz der Wirtschaftswissenschaften: Forderung nach einer legitimierten Bundesstudierendenvertretung[Bearbeiten]

Studierende haben derzeit auf Bundesebene keine gesetzlich verankerte und legitimierte Vertretung. Dies sehen wir als Hauptgrund dafür an, dass Belangen von Studierenden in der Politik zu wenig Gehör geschenkt wird. Daher fordert die BuFaK WiWi die Einrichtung einer solchen Institution, wie es beispielsweise in Österreich schon lange der Fall ist.

Die Hochschulen in Deutschland sind nicht nur Motor von Innovation und Bildung von Grundlagenwissen, sondern tragen zudem bedeutend zur Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften für Wissenschaft und Wirtschaft bei. Diese ca. 3 Millionen an deutschen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden werden fächerspezifisch durch die Fachschaften, sowie fächerunspezifisch durch die verfassten Studierendenschaften in Form von ASten, StuRäten, etc., vertreten. Auf Ebene der Bundesländer erfolgt die Vertretung durch die Landesstudierendenvertretungen, die sich bundeslandspezifisch durch Wahlen, bzw. durch die Landeshochschulgesetze, demokratisch legitimieren. Für die Vertretung der Interessen der Studierenden auf Bundesebene gibt es jedoch keine gesetzlich verankerte Vertretung. So vertreten zurzeit die Bundesfachschaftentagungen bzw. -konferenzen die in ihrem Fachbereich eingeschriebenen Studierenden und der freie Zusammenschluss der Student*Innenschaften die Studierenden seiner Mitgliedshochschulen.

Notwendigkeit einer Bundesstudierendenvertretung[Bearbeiten]

Eine Lehre aus der Pandemie ist die Nichtberücksichtigung der Interessen, Ängsten und Nöte der Studierenden. Beispiel ist hierfür die Nichterwähnung in einigen Landes-Corona-Verordnungen oder die Konzentration der Diskussionen über die Situation an Schulen bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung der Hochschulen. Um diese Situation zu verbessern, ist eine gemeinsame, bundesweit legitimierte Studierendenvertretung unabdingbar. Diese Studierendenvertretung ist dann in Gesetzesentwürfen einzubinden, als Experten zu Rate zu ziehen sowie eine Kontrollinstanz für die Bedürfnisse der Studierenden zu sehen.

Konzeption der Bundesstudierendenvertretung[Bearbeiten]

Die BuFaK WiWi fordert die gesetzliche Verankerung einer bundesweiten Studierendenvertretung, beispielsweise nach österreichischem Vorbild. Dort sind die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Organisation der bundesweiten Studierendenvertretung, der österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, im Bundesrecht verankert [1]. Die gesetzliche Verankerung ist nötig, um eine langfristige Interessenvertretung im institutionellen Format zu ermöglichen und einen verlässlichen Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen. Weiterhin sollen alle Studierenden, aller Hochschulen, ein direktes Wahlrecht für die Vertretung haben. Das Mitspracherecht für die gewählte Studierendenvertretung sollte dabei ohne zusätzliche finanzielle oder organisatorische Hürden erfolgen. Die Bundesstudierendenvertretung soll durch Mittel von Bund und Ländern, z.B. im Rahmen einer Stiftung finanziert werden. Dieses Modell hat sich z.B. bei den Landesrektorenkonferenzen bzw. der Hochschulrektorenkonferenz bewährt. Beiträge im Bereich von 0,50€ - 1 € pro Studierenden und Semester wären ausreichend.

[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&

Gesetzesnummer=20008892