KIF485:Resolutionsentwürfe/Datenschutz Fachschaften: Unterschied zwischen den Versionen
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In vielen Institutionen der Studierendenschaft (Fachschaften, Asten, etc.) wurde Datenschutz bisher vernachlässigt. Durch den Aufwand, den die Thematik mit sich bringt, sind mittlerweile Ängste und Vorurteile entstanden, welche die Verantwortlichen abschrecken, sich überhaupt mit Datenschutz auseinanderzusetzen. | In vielen Institutionen der Studierendenschaft (Fachschaften, Asten, etc.) wurde Datenschutz bisher vernachlässigt. Durch den Aufwand, den die Thematik mit sich bringt, sind mittlerweile Ängste und Vorurteile entstanden, welche die Verantwortlichen abschrecken, sich überhaupt mit Datenschutz auseinanderzusetzen. | ||
Diese Resolution möchte die Dringlichkeit des Datenschutzes ins Gedächtnis der Studierendenschaft rufen, damit hier endlich eine Verbesserung eintritt. Um die Hürde zu senken, sich mit dem Thema zu befassen, wurde eine [[KIF485:Resolutionsentwürfe/ | Diese Resolution möchte die Dringlichkeit des Datenschutzes ins Gedächtnis der Studierendenschaft rufen, damit hier endlich eine Verbesserung eintritt. Um die Hürde zu senken, sich mit dem Thema zu befassen, wurde eine [[KIF485:Resolutionsentwürfe/Datenschutz_Fachschaften/Anhang|Checkliste]] als Handreichung erarbeitet. | ||
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Als Orientierung wurde eine Checkliste erstellt. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sollte aber den Einstieg erleichtern: [[KIF485:Resolutionsentwürfe/ | Als Orientierung wurde eine Checkliste erstellt. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sollte aber den Einstieg erleichtern: [[KIF485:Resolutionsentwürfe/Datenschutz_Fachschaften/Anhang|Checkliste]] | ||
== Resoentwurf == | == Resoentwurf == | ||
Die {{KIF|48,5}} fordert | Die {{KIF|48,5}} stellt eklatante Mängel bei der Umsetzung der DSGVO in Studierendenschaften und vergleichbaren Organisationen fest. Sie fordert diese, inklusive ihrer Organe, deshalb dazu auf, dies zu korrigieren. | ||
Insbesondere fordert die {{KIF|48,5}}: | Insbesondere fordert die {{KIF|48,5}}: | ||
* die Unterstützung durch ihre:n Datenschutzbeauftragte:n zu suchen und diese:n gegebenenfalls zu ernennen. | * die Unterstützung durch ihre:n Datenschutzbeauftragte:n zu suchen und diese:n gegebenenfalls zu ernennen (Art. 37-39 DSGVO). | ||
* die Erstellung eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO). | |||
* die Erstellung eines | * transparente Verfahren zur Umsetzung der Rechte von Betroffenen (Art. 12-23 DSGVO). | ||
* den Verzicht auf Dienste und Software, deren Nutzung nicht mit Datenschutzgesetzen vereinbar ist. | |||
* | * den Abschluss notwendiger Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO). | ||
* den Verzicht auf Software | |||
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Aktuelle Version vom 7. November 2020, 20:44 Uhr
Ansprechpartner Benutzer:Miajamin (sollte ich iwie nicht erreichbar sein wenn nötig den Leuten aus Ulm sagen die sollen mich anrufen oder so, eventuell schlaf ich)
Begründung[Bearbeiten]
In vielen Institutionen der Studierendenschaft (Fachschaften, Asten, etc.) wurde Datenschutz bisher vernachlässigt. Durch den Aufwand, den die Thematik mit sich bringt, sind mittlerweile Ängste und Vorurteile entstanden, welche die Verantwortlichen abschrecken, sich überhaupt mit Datenschutz auseinanderzusetzen.
Diese Resolution möchte die Dringlichkeit des Datenschutzes ins Gedächtnis der Studierendenschaft rufen, damit hier endlich eine Verbesserung eintritt. Um die Hürde zu senken, sich mit dem Thema zu befassen, wurde eine Checkliste als Handreichung erarbeitet.
Anhang[Bearbeiten]
Als Orientierung wurde eine Checkliste erstellt. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sollte aber den Einstieg erleichtern: Checkliste
Resoentwurf[Bearbeiten]
Die 48,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften stellt eklatante Mängel bei der Umsetzung der DSGVO in Studierendenschaften und vergleichbaren Organisationen fest. Sie fordert diese, inklusive ihrer Organe, deshalb dazu auf, dies zu korrigieren.
Insbesondere fordert die 48,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften:
- die Unterstützung durch ihre:n Datenschutzbeauftragte:n zu suchen und diese:n gegebenenfalls zu ernennen (Art. 37-39 DSGVO).
- die Erstellung eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).
- transparente Verfahren zur Umsetzung der Rechte von Betroffenen (Art. 12-23 DSGVO).
- den Verzicht auf Dienste und Software, deren Nutzung nicht mit Datenschutzgesetzen vereinbar ist.
- den Abschluss notwendiger Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO).