KIF455:Infrastrukturzugang: Unterschied zwischen den Versionen
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===Wie läuft Entzug von Rechten ab?=== | ===Wie läuft Entzug von Rechten ab?=== |
Aktuelle Version vom 24. November 2017, 11:10 Uhr
Wie werden Restriktionen zum Infrastrukturzugang geregelt?[Bearbeiten]
TH Nürnberg
- kritische Daten nur für gewählte Mitglieder zugänglich - gebunden an Legislaturperiode
Aachen
- AStA:
- Zugang nur für gewählte Mitglieder / Angestellte
- Bei Ausscheiden „sollten“ Accounts gesperrt werden
- Problem: Funktionalaccounts mit festem Passwort
- FS:
- Zugang für Mitarbeitende (d.h. Freiwillige ohne Wahlamt o.ä.)
- Es gibt ein Wahlamt, das ist aber viel zu irrelevant um als Kriterium zu dienen
- Jährliche Nachfrage, ob Zugang zur allgemeinen Mailingliste noch benötigt wird
- Accounts werden bislang kaum aufgeräumt, ist aber in der Überlegung, das stärker zu tun
HU Berlin
- (interne) Mailingliste
- Abgänger, die weiter auf der Liste bleiben weniger problematisch
- Statusgruppenwechsel kann problematisch sein, unsicher ob Vorgehen / Automatisierung
- mitunter Leaken von Listeninhalten
TU Darmstadt
- verschiedene Rechtestufen; Zugang Mailingliste, (Mail-)Account, Tresor
- Jedes Semester Konsolidierung der Rechte
- Nachfrage bei Abgehenden, ob Zugang noch gewünscht / benötigt
- wenn jemand geht, gibt er (meistens) alle Rechte ab
- Schließrechte werden auf die Studitransponder gebucht
- Verwaltung etwas schwieriger
TU Braunschweig:
- Schlüsselverteilung für den Fachschaftsraum
- Mailingliste wurde vor kurzem ausortiert, ansonten unregelmäßig
Wie läuft Entzug von Rechten ab?[Bearbeiten]
Entzug von Rootpasswords gestaltet sich schwierig
wenn Leute noch teilweise bekannt sind, bleibt die Berechtigung. Kennt sie keiner mehr -- Rechteabgabe
Sysadmin löschen der Einträge nach Nachfrage und gewisser Zeitdauer. Einige wollen dann die Mail z.B. behalten