KIF450:Resolutionen/Studentische Mitglieder in Prüfungsausschüssen in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen
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Die {{KoMa|80}} und die {{KIF|45,0}} fordern das bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf, Studierende als stimmberechtigte Mitglieder in den Prüfungsausschüssen vorzusehen und dies im Hochschulgesetz zu verankern, wie es bereits in fast allen deutschen Bundesländern der Fall ist. | |||
Eine Vertretung von Studierenden im Prüfungsausschuss fördert das beiderseitige Verständnis zwischen den Ausschussmitgliedern und den Studierenden, da die studentischen Ausschussmitglieder helfen können, die Perspektiven von Studierenden hinter ihren Anträgen besser zu verstehen. Durch eine studentische Stimme im Ausschuss wird zudem die Akzeptanz getroffener Entscheidungen erhöht. | |||
Datenschutzrechtliche Bedenken können analog zu Berufungsverfahren ausgeräumt werden. | |||
Um die Legitimation der studentischen Ausschussmitglieder sicherzustellen, sollte den studentischen Mitgliedern in den Fakultätsräten das Vorschlagsrecht gewährt werden. | |||
Es wird zudem den bayerischen Hochschulen empfohlen, schon jetzt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Studierende an Prüfungsausschüssen zu beteiligen. | |||
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Aktuelle Version vom 19. Juni 2017, 14:41 Uhr
Die 80. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften und die 45,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordern das bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf, Studierende als stimmberechtigte Mitglieder in den Prüfungsausschüssen vorzusehen und dies im Hochschulgesetz zu verankern, wie es bereits in fast allen deutschen Bundesländern der Fall ist.
Eine Vertretung von Studierenden im Prüfungsausschuss fördert das beiderseitige Verständnis zwischen den Ausschussmitgliedern und den Studierenden, da die studentischen Ausschussmitglieder helfen können, die Perspektiven von Studierenden hinter ihren Anträgen besser zu verstehen. Durch eine studentische Stimme im Ausschuss wird zudem die Akzeptanz getroffener Entscheidungen erhöht.
Datenschutzrechtliche Bedenken können analog zu Berufungsverfahren ausgeräumt werden.
Um die Legitimation der studentischen Ausschussmitglieder sicherzustellen, sollte den studentischen Mitgliedern in den Fakultätsräten das Vorschlagsrecht gewährt werden.
Es wird zudem den bayerischen Hochschulen empfohlen, schon jetzt im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Studierende an Prüfungsausschüssen zu beteiligen.
Im Konsens angenommen