KIF450:Gründung von Fachschaftsvereinen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Juni 2017, 10:27 Uhr
Beschreibung
Beschreibung: Wir denken sehr darüber nach, einen Verein zu gründen. Damit wären wir unabhängiger von unserem AStA und dürften über Sponsoring nachdenken, weil Fachschaften bei uns nichts von Firmen annehmen dürfen (z.B. Kugelschreiber für Erstitüten). Vielleicht denken ja noch andere Fachschaften darüber nach. Es wäre insbesondere wichtig, dass hier auch Leute sind, die Tipps zu dem Thema geben können.
Ergebnisse
Wurden in einem Etherpad hier gesammelt: AK Vereinsgründung
Berichte der anwesenden Fachschaften
Freiburg (BaWü)
- hat vor einem Jahr einen Verein gegründet
- erhält Geld auch vom StuRa
- Mitglieder müssen an der Uni Freiburg an einer technischen Fakultät immatrikuliert sein
- nach dem Studium wird man automatisch Fördermitglied (ohne Stimmrecht)
Satzung und Gebührenordnung: https://fachschaft.tf.uni-freiburg.de/verein/satzung-und-andere-dokumente
Erlangen (Bayern)
Fachschaften sind nicht in der Studierendenschaft verfasst, daher wird Fachschaftsarbeit in Vereinen geregelt.
Augsburg (Bayern)
(ähnlich zu Erlangen)
TU Darmstadt (Hessen)
- Der AStA ist eine verfasste Studierendenschaft.
- Die Fachschaften sind nicht berechtigt Kassen zu führen, Verträge zu unterschreiben o.ä.
- eingetragener, gemeinnütziger und umsatzsteuerbefreiter (Kleinunternehmerregelung) Förderverein
- KIF Ausrichtung darüber gelaufen.
- eine Mitgliedschaft ist optional und dient der Beteiligung an Vereinsaktivität
Dortmund
München
- ebenfalls Hilfskonstrukt Verein
- gemeinnützig
TH Mittelhessen
- am KIT gibt es einen gemeinnützigen Verein
Emden
- Hat noch keinen Verein
Braunschweig
- Müssen ihren haushalte vom Präsidium genehmigen lassen -> Verein gründen
Entscheidungen
Gemeinnützigkeit?
- Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt das Abführen der Umsatzsteuer (unter einem Jahresumsatz von 17.500 €) in kurz: es gibt einen monetären Vorteil
- wird speziell vom Finanzamt eingetragen
- jährlich muss eine Abschlusserklärung abgegeben werden
- es können Spendenquittungen ausgestellt werden (dann tritt allerdings private Haftung für Vorstandmitglieder ein, wenn Gelder veruntreut werden)
- diese Spenden zählen dann nicht in den Umsatz
- Studierendenhilfe ermöglicht Gemeinnützigkeit(!)
Eintragung?
- bringt den Vorteil, dass Privatpersonen nicht haften (sonst alle Mitglieder)
- benötigt einen Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht
Satzungen
- im letzten Jahr (KIF 44.0) wurden bereits Satzungen gesammelt
- müssen bei jeder Änderung beim Amtsgericht eingereicht werden
- Die Satzung kann nähere Regelungen in eine Geschäftsordnung auslagern
(näheres regelt die) Geschäftsordnung
Was nützt mir das? * Alles, was zu spezifisch für die Satzung ist, gehört in eine GO * keine Änderung der Satzung, keine Änderung, die dem Amtsgericht zu melden ist
Zusammensetzung der Mitglieder
- Mitglieder der Fachgruppe (also allen Studierenden des Studiengangs)
Sponsoring Förderungen
- zweckgebundene Förderungen
Wichtige Tipps
- kurze Namen können Arbeit ersparen (Stichwort: passt nicht in Onlineformulare)
- eventuell ist ein Nachweis des
- e.V. kann schon vor der Eintragung in den Namen gesetzt werden (nur wenn Eintragung vorgesehen hat)
- das Corporate Design der Uni sollte/darf nicht für den Verein verwendet werden
- guckt nach was ein Geschäftsbrief ist
- ihr dürft euch beim Großhandel anmelden
- Verlängerungen werden für Abrechnungen vom Finanzamt genehmigt
- Gemeinnützige Vereine müssen Gelder zeitnah ausgeben, nicht zweckgebundene Rücklagen sind daher nicht gerne gesehen