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Die 34,5te Konferenz der Informatikfachschaften spricht sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern und e-Voting-Systemen aus.  
Die {{KIF|34,5}} spricht sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern und e-Voting-Systemen aus.  


Unter Wahlcomputern verstehen wir ein System, das in einem Wahllokal aufgestellt wird und dort die Papierwahl ablöst.
Unter Wahlcomputern verstehen wir ein System, das in einem Wahllokal aufgestellt wird und dort die Papierwahl ablöst.
Unter e-Voting vestehen wir ein System, das es den Wahlberechtigten erlaubt, ihre Stimme über das Internet abzugeben.
Unter e-Voting verstehen wir ein System, das es den wahlberechtigten Menschen erlaubt, ihre Stimme über das Internet abzugeben.


Die durch den Einsatz von Wahlcomputern und e-Voting-Systemen angestrebten Vorteile, wie beispielsweise schnellere Auszählung oder geringerer personeller Aufwand, stehen in keinem Verhältnis zu den dabei auftretenden gravierenden Problemen.
Die durch den Einsatz von Wahlcomputern und e-Voting-Systemen angestrebten Vorteile, wie beispielsweise schnellere Auszählung oder geringerer personeller Aufwand, stehen in keinem Verhältnis zu den dabei auftretenden gravierenden Problemen.


Durch die vielen beim herkömmlichen Wahlverfahren involvierten Personen wird eine Manipulation extrem erschwert. Im Gegensatz dazu kann bei einer Wahl mit Wahlcomputern oder e-Voting-Systemen eine Manipulation nicht erkannt werden, da die Beteiligten keine Kontrolle über die Geräte und Programme in ihrem Aufgabenbereich haben. Die relevanten Kontrollen finden an wenigen mit punktuellem Aufwand kompromittierbaren Stellen statt.
Durch die vielen beim herkömmlichen Wahlverfahren involvierten Personen wird eine Manipulation extrem erschwert. Im Gegensatz dazu kann bei einer Wahl mit Wahlcomputern oder e-Voting-Systemen eine Manipulation nicht erkannt werden, da die beteiligten Personen keine Kontrolle über die Geräte und Programme in ihrem Aufgabenbereich haben. Die relevanten Kontrollen finden an wenigen mit punktuellem Aufwand kompromittierbaren Stellen statt.
   
   
Bei einer Wahl, die klassisch auf Papier durchgeführt wird, ist das Wahlverfahren für alle Wahlberechtigten vollständig transparent. Die korrekte Durchführung jedes einzelnen Verfahrensschrittes kann von allen Wahlberechtigten kontrolliert werden.  
Bei einer Wahl, die klassisch auf Papier durchgeführt wird, ist das Wahlverfahren für alle wahlberechtigten Menschen vollständig transparent. Die korrekte Durchführung jedes einzelnen Verfahrensschrittes kann von allen Menschen kontrolliert werden.


Die in dem abgeschlossenem System Wahlcomputer/e-Voting ablaufenden Prozesse sind für die breite Bevölkerung in keiner Weise nachvollziehbar oder überprüfbar. Sie ist deshalb auf die Aussagen von Expertinnen und Experten angewiesen, denen sie blind vertrauen müsste. Doch selbst diese können nicht verifizieren, dass die tatsächlich eingesetzten Systeme mit den von ihnen überprüften identisch sind.
Die in dem abgeschlossenem System Wahlcomputer/e-Voting ablaufenden Prozesse sind für die breite Bevölkerung in keiner Weise nachvollziehbar oder überprüfbar. Sie ist deshalb auf die Aussagen von wenigen Menschen mit fachlicher Expertise angewiesen, denen sie blind vertrauen müsste. Doch selbst diese können nicht verifizieren, dass die tatsächlich eingesetzten Systeme mit den von ihnen überprüften identisch sind.
Die Systeme können so manipuliert worden sein, dass die Stimmabgabe abgehört oder verändert wird.
Die Systeme können so manipuliert worden sein, dass die Stimmabgabe abgehört oder verändert wird.


Sollten bei einer Wahl mit Wahlcomputern/e-Voting-Systemen Unregelmäßigkeiten vermutet werden, gibt es keine Möglichkeit, dies anhand objektiver und greifbarer Beweise zu überprüfen. Bei Papierwahlen hingegen ist jederzeit eine anonyme Nachauszählung anhand der originalen Stimmzettel möglich.
Sollten bei einer Wahl mit Wahlcomputern/e-Voting-Systemen Unregelmäßigkeiten vermutet werden, gibt es keine Möglichkeit, dies anhand objektiver und greifbarer Beweise zu überprüfen. Bei Papierwahlen hingegen ist jederzeit eine anonyme Nachauszählung anhand der originalen Stimmzettel möglich.


Wahlcomputer müssen das ganze Jahr mit hohem Aufwand vor unberechtigten Eingriffen geschützt aufbewahrt werden. Analog dazu ist die Sicherheit von e-Voting-Systemen von der Integrität der eingesetzen Rechnersysteme abhängig. Außerdem können Teilnetzbetreiber die während des Wahlvorgangs stattfindende Netzwerkkommunikation mitschneiden, so dass bei zu erwartenden technischen Fortschritten diese zu einem späteren Zeitpunkt von Dritten entschlüsselt werden können. Das Ergebnis ist ein Wahlgeheimnis mit Ablaufdatum.
Wahlcomputer müssen das ganze Jahr mit hohem Aufwand vor unberechtigten Eingriffen geschützt aufbewahrt werden. Analog dazu ist die Sicherheit von e-Voting-Systemen von der Integrität der eingesetzten Rechnersysteme abhängig. Außerdem können Teilnetzbetreiber die während des Wahlvorgangs stattfindende Netzwerkkommunikation mitschneiden, so dass bei zu erwartenden technischen Fortschritten diese zu einem späteren Zeitpunkt von Dritten entschlüsselt werden können. Das Ergebnis ist ein Wahlgeheimnis mit Ablaufdatum.


Ein weiterer Schwachpunkt von e-Voting-Systemen ist die Verfügbarkeit
Ein weiterer Schwachpunkt von e-Voting-Systemen ist die Verfügbarkeit sämtlicher zur Stimmabgabe nötiger Infrastruktur. Nicht nur ist die Behinderung des die Wahlen annehmenden zentralen Rechners nicht auszuschließen, noch viel einfacher kann gezielt für einzelne Wählergruppen der erforderliche Internetzugang behindert werden. Sowohl die Mutwilligkeit einer solchen Störung als auch dass eine solche überhaupt vorlag ist schwer zu beweisen. Selbst wenn
sämtlicher zur Stimmabgabe nötiger Infrastruktur.
ein solcher Nachweis erbracht werden kann, sind bei einer Störquelle im Ausland möglicherweise keine rechtlichen Schritte dagegen möglich.
Nicht nur ist die Behinderung des die Wahlen annehmenden zentralen
Rechners nicht auszuschließen, noch viel einfacher kann gezielt für
einzelne Wählergruppen der erforderliche Internetzugang behindert
werden. Sowohl die Mutwilligkeit einer solchen Störung als auch dass
eine solche überhaupt vorlag ist schwer zu beweisen. Selbst wenn
ein solcher Nachweis erbracht werden kann, sind bei einer Störquelle
im Ausland möglicherweise keine rechtlichen Schritte dagegen möglich.


Bei e-Voting vom eigenen Computer aus ist zudem ein
Bei e-Voting vom eigenen Computer aus ist zudem ein Ausspähen oder eine Manipulation der Stimmabgabe durch Schadsoftware wie Viren, Würmer oder Trojaner zu befürchten. Die Erfahrung mit Schadsoftware zeigt, dass eine Beeinflussung oder Kompromittierung leicht signifikante Ausmaße erreicht und dabei oft unbemerkt bleibt.
Ausspähen oder eine Manipulation der Stimmabgabe durch Schadsoftware
wie Viren, Würmer oder Trojaner zu befürchten.
Die Erfahrung mit Schadsoftware zeigt, dass eine Beeinflussung oder
Kompromittierung leicht signifikante Ausmaße erreicht und dabei oft
unbemerkt bleibt.


Die derzeitigen Bestrebungen, Wahlcomputer oder e-Voting zu
Die derzeitigen Bestrebungen, Wahlcomputer oder e-Voting zu etablieren, zielen nur auf eine Steigerung der Akzeptanz ab. Zur Steigerung der Vertrauenswürdigkeit hingegen fehlen derzeit die Grundlagen.
etablieren, zielen nur auf eine Steigerung der Akzeptanz ab.
 
Zur Steigerung der Vertrauenswürdigkeit hingegen fehlen derzeit die
Ohne Lösung dieser Probleme gefährdet eine Umstellung auf elektronisch gestützte Wahlen die demokratischen Grundsätze selbiger.
Grundlagen.
Ohne Lösung dieser Probleme gefährdet eine Umstellung auf elektronisch
gestützte Wahlen die demokratischen Grundsätze selbiger.


'''In Anbetracht aller genannter Punkte raten wir von einer Einführung derartiger Systeme unbedingt ab.'''
'''In Anbetracht aller genannter Punkte raten wir von einer Einführung derartiger Systeme unbedingt ab.'''


[[Kategorie:Resolution|E-Voting]]
[[Kategorie:Resolution|E-Voting]]

Aktuelle Version vom 3. Mai 2016, 12:43 Uhr

Die 34,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften spricht sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern und e-Voting-Systemen aus.

Unter Wahlcomputern verstehen wir ein System, das in einem Wahllokal aufgestellt wird und dort die Papierwahl ablöst. Unter e-Voting verstehen wir ein System, das es den wahlberechtigten Menschen erlaubt, ihre Stimme über das Internet abzugeben.

Die durch den Einsatz von Wahlcomputern und e-Voting-Systemen angestrebten Vorteile, wie beispielsweise schnellere Auszählung oder geringerer personeller Aufwand, stehen in keinem Verhältnis zu den dabei auftretenden gravierenden Problemen.

Durch die vielen beim herkömmlichen Wahlverfahren involvierten Personen wird eine Manipulation extrem erschwert. Im Gegensatz dazu kann bei einer Wahl mit Wahlcomputern oder e-Voting-Systemen eine Manipulation nicht erkannt werden, da die beteiligten Personen keine Kontrolle über die Geräte und Programme in ihrem Aufgabenbereich haben. Die relevanten Kontrollen finden an wenigen mit punktuellem Aufwand kompromittierbaren Stellen statt.

Bei einer Wahl, die klassisch auf Papier durchgeführt wird, ist das Wahlverfahren für alle wahlberechtigten Menschen vollständig transparent. Die korrekte Durchführung jedes einzelnen Verfahrensschrittes kann von allen Menschen kontrolliert werden.

Die in dem abgeschlossenem System Wahlcomputer/e-Voting ablaufenden Prozesse sind für die breite Bevölkerung in keiner Weise nachvollziehbar oder überprüfbar. Sie ist deshalb auf die Aussagen von wenigen Menschen mit fachlicher Expertise angewiesen, denen sie blind vertrauen müsste. Doch selbst diese können nicht verifizieren, dass die tatsächlich eingesetzten Systeme mit den von ihnen überprüften identisch sind. Die Systeme können so manipuliert worden sein, dass die Stimmabgabe abgehört oder verändert wird.

Sollten bei einer Wahl mit Wahlcomputern/e-Voting-Systemen Unregelmäßigkeiten vermutet werden, gibt es keine Möglichkeit, dies anhand objektiver und greifbarer Beweise zu überprüfen. Bei Papierwahlen hingegen ist jederzeit eine anonyme Nachauszählung anhand der originalen Stimmzettel möglich.

Wahlcomputer müssen das ganze Jahr mit hohem Aufwand vor unberechtigten Eingriffen geschützt aufbewahrt werden. Analog dazu ist die Sicherheit von e-Voting-Systemen von der Integrität der eingesetzten Rechnersysteme abhängig. Außerdem können Teilnetzbetreiber die während des Wahlvorgangs stattfindende Netzwerkkommunikation mitschneiden, so dass bei zu erwartenden technischen Fortschritten diese zu einem späteren Zeitpunkt von Dritten entschlüsselt werden können. Das Ergebnis ist ein Wahlgeheimnis mit Ablaufdatum.

Ein weiterer Schwachpunkt von e-Voting-Systemen ist die Verfügbarkeit sämtlicher zur Stimmabgabe nötiger Infrastruktur. Nicht nur ist die Behinderung des die Wahlen annehmenden zentralen Rechners nicht auszuschließen, noch viel einfacher kann gezielt für einzelne Wählergruppen der erforderliche Internetzugang behindert werden. Sowohl die Mutwilligkeit einer solchen Störung als auch dass eine solche überhaupt vorlag ist schwer zu beweisen. Selbst wenn ein solcher Nachweis erbracht werden kann, sind bei einer Störquelle im Ausland möglicherweise keine rechtlichen Schritte dagegen möglich.

Bei e-Voting vom eigenen Computer aus ist zudem ein Ausspähen oder eine Manipulation der Stimmabgabe durch Schadsoftware wie Viren, Würmer oder Trojaner zu befürchten. Die Erfahrung mit Schadsoftware zeigt, dass eine Beeinflussung oder Kompromittierung leicht signifikante Ausmaße erreicht und dabei oft unbemerkt bleibt.

Die derzeitigen Bestrebungen, Wahlcomputer oder e-Voting zu etablieren, zielen nur auf eine Steigerung der Akzeptanz ab. Zur Steigerung der Vertrauenswürdigkeit hingegen fehlen derzeit die Grundlagen.

Ohne Lösung dieser Probleme gefährdet eine Umstellung auf elektronisch gestützte Wahlen die demokratischen Grundsätze selbiger.

In Anbetracht aller genannter Punkte raten wir von einer Einführung derartiger Systeme unbedingt ab.