KIF430:Resolutionen/Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium!: Unterschied zwischen den Versionen

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Die 43,0te Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften spricht sich gegen die Verwendung von Eignungsfeststellungsverfahren und anderen Selektionsmechanismen zum Senken der Abbrecher*innenquoten aus, da hierdurch den zukünftigen Studierenden die Fähigkeit zu einer fundierten Studienwahl abgesprochen wird.
Resolution der {{KIF|43,0}}.


Stattdessen sollen die Studieninteressierten mit aussagekräftigen und ehrlichen Informationen, sowie geeigneten Maßnahmen (z.B. Online-Verfahren zur Selbsteinschätzung) in die Lage versetzt werden, eigenständig die Entscheidung für oder gegen ein Studium zu fällen.
== Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium! ==
 
Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.
 
Die Hochschulen müssen Studieninteressierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für ein Studium fällen zu können. Dazu gehören beispielsweise aussagekräftige Informationen, geeignete Angebote und Maßnahmen seitens der Hochschulen.
 
'''Im Konsens angenommen'''
 
== Referenzen: ==
[[KIF430:Eignungsfeststellungsverfahren]]
 
[[Kategorie:Resolution]]

Aktuelle Version vom 3. Juni 2015, 15:07 Uhr

Resolution der 43,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften.

Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zum Studium![Bearbeiten]

Allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung muss das Studium grundsätzlich ermöglicht werden. Weitergehende Einschränkungen für die Zulassung zum Studium sind nicht mit dem Recht auf freie Berufswahl vereinbar.

Die Hochschulen müssen Studieninteressierte in die Lage versetzen, eigenständig die Entscheidung für ein Studium fällen zu können. Dazu gehören beispielsweise aussagekräftige Informationen, geeignete Angebote und Maßnahmen seitens der Hochschulen.

Im Konsens angenommen

Referenzen:[Bearbeiten]

KIF430:Eignungsfeststellungsverfahren