KIF415:Verfasste Studierendenschaft-Warum will man das haben?: Unterschied zwischen den Versionen

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* Außerdem gab es Bedenken, dass die studentischen Vertreter nicht "reif für die Freiheit" ist. Konkrekt wurde dazu der Konvent der Universität Regensburg von anwesenden Vertreter*innen der Hochschule Regensburg genannt, wo es wohl oft wenig konstruktive Debatten gibt und mehr die Profilierung der Konventsmitglieder geht mit entsprechenden persönlichen Angriffen. Dem wurde entgegnet, dass Demokratie immerhin auch eigenes Engagement und das Loswerden problematischer Amtsinhaber*innen ermöglicht. Mir ist außerdem im Nachhinein eingefallen, dass sich dieses Argument auch auf den Bundestag übertragen ließe.
* Außerdem gab es Bedenken, dass die studentischen Vertreter nicht "reif für die Freiheit" ist. Konkrekt wurde dazu der Konvent der Universität Regensburg von anwesenden Vertreter*innen der Hochschule Regensburg genannt, wo es wohl oft wenig konstruktive Debatten gibt und mehr die Profilierung der Konventsmitglieder geht mit entsprechenden persönlichen Angriffen. Dem wurde entgegnet, dass Demokratie immerhin auch eigenes Engagement und das Loswerden problematischer Amtsinhaber*innen ermöglicht. Mir ist außerdem im Nachhinein eingefallen, dass sich dieses Argument auch auf den Bundestag übertragen ließe.
** Anmerkung: Tut es. Das stellt die Folgefrage auf, ob der Bundestag ein ''positives'' oder ein ''negatives'' Beispiel sein soll -[[Benutzer:-stk|-stk]] ([[Benutzer Diskussion:-stk|Diskussion]]) 18:45, 2. Nov. 2013 (CET)
** Anmerkung: Tut es. Das stellt die Folgefrage auf, ob der Bundestag ein ''positives'' oder ein ''negatives'' Beispiel sein soll -[[Benutzer:-stk|-stk]] ([[Benutzer Diskussion:-stk|Diskussion]]) 18:45, 2. Nov. 2013 (CET)
** Kommt darauf an, vom Umgangston eher negativ, dass in Berlin aber nur Unfug beschlossenwird, kann man imho so auch nicht stehen lassen--[[Benutzer:joke|joke]] 19:09, 6. Nov. 2013 (CET)
* Sehr traurig waren einige Berichte aus Baden-Würrtemberg, wo die Einführung der VS erstmal für viel Arbeit gesorgt hat, nicht immer wird der Nutzen gesehen. Dazu kommt, dass die VS angeblich nur Dinge tun darf, für die es keine sonstige Alternative (durch Studierendenwerk oder private Anbieter gibt). Damit sind zum Beispiel Druckereien, Verleihe o.ä., um subventionierte Angebote für Studierende zu ermöglichen ausgeschlossen. Ich frage mich aber, wo da die Rechtsgrundlage ist. Aus dem Gesetz zur Einführung der VS konnte ich hierzu nichts entnehmen. Die FAQ vom Bildungsministerium konnte mir das auch nicht beantworten. Betroffene können ja hier vielleicht die Rechtsgrundlage reinschreiben :) Bei einer Hochschule gibt es wohl auch das Problem, dass das Sportzentrum nun durch die VS subventioniert werden soll, um der Hochschule Geld zu sparen, auch hier wäre eine rechtliche Grundlage spannend, da ja die VS eben unabhängig von der Uni sein soll, ergo dieser Versuch die VS dazu zu verpflichten, so eigentlich nichts rechtens kann (zumindestens meiner=jokes meinung nach). Erschreckend waren die Berichte, wonach die VS einen dazu zwingt eine Art Behörde zu führen und sehr teures Personal einzuführen. Im bereits erwähnten Gesetz und der FAQ konnte ich hierzu nichts finden: Das Pflichtpersonal kann auch über zeitlich und finanziell flexiblere Beschäftigungsverhältnisse eingestellt werden. Von der Verpflichtung sich erstmal mit einen Haufen Dienstvorschriften zu beschäftigen habe ich weder im Internet noch bei anderen VSen in Gründung etwas erfahren.
* Sehr traurig waren einige Berichte aus Baden-Würrtemberg, wo die Einführung der VS erstmal für viel Arbeit gesorgt hat, nicht immer wird der Nutzen gesehen. Dazu kommt, dass die VS angeblich nur Dinge tun darf, für die es keine sonstige Alternative (durch Studierendenwerk oder private Anbieter gibt). Damit sind zum Beispiel Druckereien, Verleihe o.ä., um subventionierte Angebote für Studierende zu ermöglichen ausgeschlossen. Ich frage mich aber, wo da die Rechtsgrundlage ist. Aus dem Gesetz zur Einführung der VS konnte ich hierzu nichts entnehmen. Die FAQ vom Bildungsministerium konnte mir das auch nicht beantworten. Betroffene können ja hier vielleicht die Rechtsgrundlage reinschreiben :) Bei einer Hochschule gibt es wohl auch das Problem, dass das Sportzentrum nun durch die VS subventioniert werden soll, um der Hochschule Geld zu sparen, auch hier wäre eine rechtliche Grundlage spannend, da ja die VS eben unabhängig von der Uni sein soll, ergo dieser Versuch die VS dazu zu verpflichten, so eigentlich nichts rechtens kann (zumindestens meiner=jokes meinung nach). Erschreckend waren die Berichte, wonach die VS einen dazu zwingt eine Art Behörde zu führen und sehr teures Personal einzuführen. Im bereits erwähnten Gesetz und der FAQ konnte ich hierzu nichts finden: Das Pflichtpersonal kann auch über zeitlich und finanziell flexiblere Beschäftigungsverhältnisse eingestellt werden. Von der Verpflichtung sich erstmal mit einen Haufen Dienstvorschriften zu beschäftigen habe ich weder im Internet noch bei anderen VSen in Gründung etwas erfahren.
** Ad Hochschulsport: Die Uni ist auch nicht verpflichtet, einen Hochschulsport zu betreiben. Die Uni kann jederzeit ihre Finanzierung vom Hochschulsport zurueckziehen und darauf verweisen, dass anderenorts die VS den HSS unterstuetzt/betreibt. Selbstverstaendlich ist das eine Implementierungsfrage. Ad Personal: Ja, es gibt gesetzlich vorgeschriebene Auflagen, beispielsweise eine*n hauptamtliche*n Finanzer*in mit sehr hoher Qualifikation, die unabhaengig von der praktischen Umsetzung des Anstellungsverhaeltnisses viel Geld kosten wird. Aus einer Situation heraus, in der das seit 30 Jahren geloest ist, kann man da natuerlich sehr bequem darueber reden ;) -[[Benutzer:-stk|-stk]] ([[Benutzer Diskussion:-stk|Diskussion]]) 18:45, 2. Nov. 2013 (CET)
** Ad Hochschulsport: Die Uni ist auch nicht verpflichtet, einen Hochschulsport zu betreiben. Die Uni kann jederzeit ihre Finanzierung vom Hochschulsport zurueckziehen und darauf verweisen, dass anderenorts die VS den HSS unterstuetzt/betreibt. Selbstverstaendlich ist das eine Implementierungsfrage. Ad Personal: Ja, es gibt gesetzlich vorgeschriebene Auflagen, beispielsweise eine*n hauptamtliche*n Finanzer*in mit sehr hoher Qualifikation, die unabhaengig von der praktischen Umsetzung des Anstellungsverhaeltnisses viel Geld kosten wird. Aus einer Situation heraus, in der das seit 30 Jahren geloest ist, kann man da natuerlich sehr bequem darueber reden ;) -[[Benutzer:-stk|-stk]] ([[Benutzer Diskussion:-stk|Diskussion]]) 18:45, 2. Nov. 2013 (CET)
** Hm, betreiben tun wir als VS den Hochschulsport nicht (dürften wir afik auch gar nicht), wir fördern lediglich die Teilnahme an Hochschulmeisterschaften, finde es spannend, dass es so legal ist. Zum Personal: Die Problematik ist mir durchaus bewusst, aber laut dem MWK BaWü (siehe FAQ) können doch mehrere VSen jemanden als gemeinsamen Beauftragten einstellen? Oder habe ich die FAQ falsch verstanden --[[Benutzer:joke|joke]] 19:09, 6. Nov. 2013 (CET)
* Dann gab es auch Vertreter*innen die eine Pflichtmitgliedschaft kritisch fanden. Mein Argument, dass Krankenversicherungen ähnlich funktionieren und dies laut Bundesverfassungsgericht vertretbar ist, wenn die Allgemeinheit hinreichend profitiert (da ging es um das Semesterticket), war da für einige Anwesende nicht überzeugend genug.
* Dann gab es auch Vertreter*innen die eine Pflichtmitgliedschaft kritisch fanden. Mein Argument, dass Krankenversicherungen ähnlich funktionieren und dies laut Bundesverfassungsgericht vertretbar ist, wenn die Allgemeinheit hinreichend profitiert (da ging es um das Semesterticket), war da für einige Anwesende nicht überzeugend genug.
* Insgesamt sind in meinen Augen viele der genannten Argumente nicht per se Argumente gegen die VS für sich, sondern eher Implementierungsdetails  
* Insgesamt sind in meinen Augen viele der genannten Argumente nicht per se Argumente gegen die VS für sich, sondern eher Implementierungsdetails  
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Quellen:
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* [Datei:Verfasste_Studierendenschaft-Ohne_gehts_halt_nicht.pdf Präsentation von joke im ak]
* [[Datei:Verfasste_Studierendenschaft-Ohne_gehts_halt_nicht.pdf|Präsentation von joke im ak]]
* [http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/hochschulen/Verfasste-Studierendenschaft/GBl-2012_457.pdf|Gesetz zur Wiedereinführung der VS in BaWü]
* [http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/hochschulen/Verfasste-Studierendenschaft/GBl-2012_457.pdf|Gesetz zur Wiedereinführung der VS in BaWü]
* [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true|Landeshochschulgesetz BaWü]
* [http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true|Landeshochschulgesetz BaWü]
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* [https://www.asta.tu-braunschweig.de/de/stu/satzungen-und-ordnungen/|Inspierationsquelle: Ordnungen der VS an der TU BS]
* [https://www.asta.tu-braunschweig.de/de/stu/satzungen-und-ordnungen/|Inspierationsquelle: Ordnungen der VS an der TU BS]
* [http://mwk.baden-wuerttemberg.de/hochschulen/verfasste-studierendenschaft/faq/|FAQ vom Ministerium in BaWü]
* [http://mwk.baden-wuerttemberg.de/hochschulen/verfasste-studierendenschaft/faq/|FAQ vom Ministerium in BaWü]
* [http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/text/bvg114-00|Bundesverfassungsgericht zum Semesterticket]

Aktuelle Version vom 6. November 2013, 19:09 Uhr

Ziel des AKs war ja die Besonderheiten in der Struktur verfasster Studierendenschaften (kurz VS)und ihre Vorteile zu beleuchten. Bereits im Vorfeld war ein Nachteil bereits mir mitgeteilt worden: Da eine VS kein allgemeinpolitisches Mandat hat, ist es auch bei einer VS sinnvoll ein U-Modell zu haben, um sich ohne Risiko verklagt zu werden, allgemeinpolitisch äußern zu können als Studierendenvertretung. Sofern man verfasst ist, besteht aber ein größeres Risiko, dass die Arbeit im U-Modell sich tot läuft und dort nicht mehr inhaltlich gearbeitet wird.

Zum eigentlichen AK habe ich eine Präsentation vorbereitet. Danach ging es in die Debatte, die leider sehr einseitig und im Kreis drehend verlief. Die wichtigsten Stichpunkte folgen jetzt:

  • Viele bayrische Fachschaften sehen aktuell keinen Bedarf an einer VS, da die Zusammenarbeit mit der Hochschule gut funktioniert und außerdem der Förderverein der Fachschaft gut aufgestellt ist. Dem wurde entgegnet, dass ein konstruktives Verhältnis natürlich anzustreben sind und ein finanzstarker Förderverein eine gute Sache ist. Es ist aber vorteilhaft, nicht darauf angewiesen zu sein.
  • Außerdem gab es Bedenken, dass die studentischen Vertreter nicht "reif für die Freiheit" ist. Konkrekt wurde dazu der Konvent der Universität Regensburg von anwesenden Vertreter*innen der Hochschule Regensburg genannt, wo es wohl oft wenig konstruktive Debatten gibt und mehr die Profilierung der Konventsmitglieder geht mit entsprechenden persönlichen Angriffen. Dem wurde entgegnet, dass Demokratie immerhin auch eigenes Engagement und das Loswerden problematischer Amtsinhaber*innen ermöglicht. Mir ist außerdem im Nachhinein eingefallen, dass sich dieses Argument auch auf den Bundestag übertragen ließe.
    • Anmerkung: Tut es. Das stellt die Folgefrage auf, ob der Bundestag ein positives oder ein negatives Beispiel sein soll --stk (Diskussion) 18:45, 2. Nov. 2013 (CET)
    • Kommt darauf an, vom Umgangston eher negativ, dass in Berlin aber nur Unfug beschlossenwird, kann man imho so auch nicht stehen lassen--joke 19:09, 6. Nov. 2013 (CET)
  • Sehr traurig waren einige Berichte aus Baden-Würrtemberg, wo die Einführung der VS erstmal für viel Arbeit gesorgt hat, nicht immer wird der Nutzen gesehen. Dazu kommt, dass die VS angeblich nur Dinge tun darf, für die es keine sonstige Alternative (durch Studierendenwerk oder private Anbieter gibt). Damit sind zum Beispiel Druckereien, Verleihe o.ä., um subventionierte Angebote für Studierende zu ermöglichen ausgeschlossen. Ich frage mich aber, wo da die Rechtsgrundlage ist. Aus dem Gesetz zur Einführung der VS konnte ich hierzu nichts entnehmen. Die FAQ vom Bildungsministerium konnte mir das auch nicht beantworten. Betroffene können ja hier vielleicht die Rechtsgrundlage reinschreiben :) Bei einer Hochschule gibt es wohl auch das Problem, dass das Sportzentrum nun durch die VS subventioniert werden soll, um der Hochschule Geld zu sparen, auch hier wäre eine rechtliche Grundlage spannend, da ja die VS eben unabhängig von der Uni sein soll, ergo dieser Versuch die VS dazu zu verpflichten, so eigentlich nichts rechtens kann (zumindestens meiner=jokes meinung nach). Erschreckend waren die Berichte, wonach die VS einen dazu zwingt eine Art Behörde zu führen und sehr teures Personal einzuführen. Im bereits erwähnten Gesetz und der FAQ konnte ich hierzu nichts finden: Das Pflichtpersonal kann auch über zeitlich und finanziell flexiblere Beschäftigungsverhältnisse eingestellt werden. Von der Verpflichtung sich erstmal mit einen Haufen Dienstvorschriften zu beschäftigen habe ich weder im Internet noch bei anderen VSen in Gründung etwas erfahren.
    • Ad Hochschulsport: Die Uni ist auch nicht verpflichtet, einen Hochschulsport zu betreiben. Die Uni kann jederzeit ihre Finanzierung vom Hochschulsport zurueckziehen und darauf verweisen, dass anderenorts die VS den HSS unterstuetzt/betreibt. Selbstverstaendlich ist das eine Implementierungsfrage. Ad Personal: Ja, es gibt gesetzlich vorgeschriebene Auflagen, beispielsweise eine*n hauptamtliche*n Finanzer*in mit sehr hoher Qualifikation, die unabhaengig von der praktischen Umsetzung des Anstellungsverhaeltnisses viel Geld kosten wird. Aus einer Situation heraus, in der das seit 30 Jahren geloest ist, kann man da natuerlich sehr bequem darueber reden ;) --stk (Diskussion) 18:45, 2. Nov. 2013 (CET)
    • Hm, betreiben tun wir als VS den Hochschulsport nicht (dürften wir afik auch gar nicht), wir fördern lediglich die Teilnahme an Hochschulmeisterschaften, finde es spannend, dass es so legal ist. Zum Personal: Die Problematik ist mir durchaus bewusst, aber laut dem MWK BaWü (siehe FAQ) können doch mehrere VSen jemanden als gemeinsamen Beauftragten einstellen? Oder habe ich die FAQ falsch verstanden --joke 19:09, 6. Nov. 2013 (CET)
  • Dann gab es auch Vertreter*innen die eine Pflichtmitgliedschaft kritisch fanden. Mein Argument, dass Krankenversicherungen ähnlich funktionieren und dies laut Bundesverfassungsgericht vertretbar ist, wenn die Allgemeinheit hinreichend profitiert (da ging es um das Semesterticket), war da für einige Anwesende nicht überzeugend genug.
  • Insgesamt sind in meinen Augen viele der genannten Argumente nicht per se Argumente gegen die VS für sich, sondern eher Implementierungsdetails

Im großen und ganzen habe ich also mein Ziel einige Vorurteile auszuräumen, nicht so ganz geschafft, oder diese sogar verstärkt. Sehr gefreut hat mich in diesen Zusammenhang, dass am Ende doch ein paar AK-Teilnehmer*innen jetzt auch gerne eine VS hätten.

Generell war aber ein Konsens vorhanden, dass die Fachschaften (ob verfasst oder nicht) im entsprechenden Modell eine starke Stellung haben sollten, damit die Bürokraten aller Organe einen nicht zu sehr ins Handwerk pfuschen können :)

Eine persönliche Bemerkung von mir: Die Umsetzungsprobleme der VS in BaWü war mir so nicht bewusst. Ich stehe daher gerne für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung. Bei uns funktioniert die VS in der derzeitigen Form seit 30 Jahren, also muss es auch für euch Mittel und Wege geben sich um die Bürokratie herumzutricksen :)

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Quellen: