KIF405:Umgang mit Sperrvermerk: Unterschied zwischen den Versionen
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** "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden." | ** "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden." | ||
** Jedoch kommt dies weiterhin als Forderung in den Veträgen der Firmen vor | |||
* Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit | * Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit | ||
* eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben | * eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben |
Aktuelle Version vom 10. November 2012, 18:44 Uhr
Vorbemerkung: Die im Rahmen des AK "Umgang mit Sperrvermerk" entstandenen Lösungsvorschläge sind erste Gedanken zu dieser Thematik und dienen einzig der Anregung eines Konzepts.
Ausgangssituation[Bearbeiten]
- Durch neue Prüfungsordnung werden Sperrvermerke in Abschlussarbeiten verboten und zur Veröffentlichung angehalten
- "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden."
- Jedoch kommt dies weiterhin als Forderung in den Veträgen der Firmen vor
- Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit
- eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben
- Praxisbezug / Praxisanteil wird teilweise durch Regelung eingeschränkt
Problemkategorien[Bearbeiten]
- Leichte Modifikation -> Wenn nur "wenige" Werte verallgemeinert werden müssen
- Stellen schwärzen / allgemeiner fassen und ein weiteres gesperrtes Dokument mit genauen Angaben einreichen (wie bei Quellcode)
- Mittlere Modifikation -> Viele Wertanpassungen und / oder Änderung von Bildmaterialien
- kann dazu führen, dass der wissenschaftliche Faktor nicht mehr erkenntlich ist
- Schwierige Modifikation -> Entwickelter Prozess / Unternehmenskritische Prozesse ist komplett neu, innovation, ein Prototyp oder ähnliches
- Gesamte Arbeit wäre "geschwärzt" -> nicht mehr wissenschaftlich -> Klärung mit Professor notwendig bzw. wie ist damit umzugehen? oder zweite veröffentlichbare Version anfertigen
Weitere Ideen[Bearbeiten]
- Nach Abgabe der "gesperrten und zu bewertenden" Abschlussarbeit wird mehr Zeit zur Anfertigung einer veröffentlichbaren Version gegeben (bis zum Kolloquim) -> keine verwendbare Lösung
- Studenten dazu anregen, dass Hochschulpersonal mit Unternehmensbetreuer in engen Kontakt kommen und eine Abstimmung der Anforderungen zur Anfertigung einer einzigen veröffentlichbaren Abschlussarbeit vereinbaren
- FH anfragen, wie qualitativen Kontakt zu Unternehmen halten / erstellen
Klärungsbedarf[Bearbeiten]
- Was bringt dem Unternehmen eine Veröffentlichung?
- Nicht nur Wettbewerb sondern auch Support bei Veröffentlichung -> mehr Innovationen möglich