KIF405:Umgang mit Sperrvermerk: Unterschied zwischen den Versionen

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* Durch neue Prüfungsordnung werden Sperrvermerke in Abschlussarbeiten verboten und zur Veröffentlichung angehalten
* Durch neue Prüfungsordnung werden Sperrvermerke in Abschlussarbeiten verboten und zur Veröffentlichung angehalten
** "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden."
** "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden."
** Jedoch kommt dies weiterhin als Forderung in den Veträgen der Firmen vor
* Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit
* Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit
* eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben
* eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben

Aktuelle Version vom 10. November 2012, 18:44 Uhr

Vorbemerkung: Die im Rahmen des AK "Umgang mit Sperrvermerk" entstandenen Lösungsvorschläge sind erste Gedanken zu dieser Thematik und dienen einzig der Anregung eines Konzepts.

Ausgangssituation[Bearbeiten]

  • Durch neue Prüfungsordnung werden Sperrvermerke in Abschlussarbeiten verboten und zur Veröffentlichung angehalten
    • "Die Bachelorarbeit soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse in der einschlägigen Fachliteratur darf nicht durch einen Vertrag ausgeschlossen werden."
    • Jedoch kommt dies weiterhin als Forderung in den Veträgen der Firmen vor
  • Durch Kooperation mit Unternehmen im Praktikum haben solche Studenten dann erhöhten Mehraufwand für die Abschlussarbeit
  • eine Abschlussarbeit (vorrangig Bachelorarbeit) kann einen erhöhten Praxisanteil bzw. Praxisbezug haben
    • Praxisbezug / Praxisanteil wird teilweise durch Regelung eingeschränkt

Problemkategorien[Bearbeiten]

  • Leichte Modifikation -> Wenn nur "wenige" Werte verallgemeinert werden müssen
    • Stellen schwärzen / allgemeiner fassen und ein weiteres gesperrtes Dokument mit genauen Angaben einreichen (wie bei Quellcode)
  • Mittlere Modifikation -> Viele Wertanpassungen und / oder Änderung von Bildmaterialien
    • kann dazu führen, dass der wissenschaftliche Faktor nicht mehr erkenntlich ist
  • Schwierige Modifikation -> Entwickelter Prozess / Unternehmenskritische Prozesse ist komplett neu, innovation, ein Prototyp oder ähnliches
    • Gesamte Arbeit wäre "geschwärzt" -> nicht mehr wissenschaftlich -> Klärung mit Professor notwendig bzw. wie ist damit umzugehen? oder zweite veröffentlichbare Version anfertigen

Weitere Ideen[Bearbeiten]

  • Nach Abgabe der "gesperrten und zu bewertenden" Abschlussarbeit wird mehr Zeit zur Anfertigung einer veröffentlichbaren Version gegeben (bis zum Kolloquim) -> keine verwendbare Lösung
  • Studenten dazu anregen, dass Hochschulpersonal mit Unternehmensbetreuer in engen Kontakt kommen und eine Abstimmung der Anforderungen zur Anfertigung einer einzigen veröffentlichbaren Abschlussarbeit vereinbaren
    • FH anfragen, wie qualitativen Kontakt zu Unternehmen halten / erstellen

Klärungsbedarf[Bearbeiten]

  • Was bringt dem Unternehmen eine Veröffentlichung?
    • Nicht nur Wettbewerb sondern auch Support bei Veröffentlichung -> mehr Innovationen möglich