KIF520:Resolutionen/Umbauten von Hochschulgebäuden: Unterschied zwischen den Versionen

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Die {{KIF|52,0}} fordert die am öffentlichen Bau beteiligten Parteien, wie Urheberrechtsinhabende, auf, Bauherren mehr Freiraum zu bieten, sinnvolle Änderungen an Gebäuden, welche das Gesamtkunstwerk beeinflussen durchführen zu dürfen.
Die {{KIF|52,0}} fordert die am öffentlichen Bau beteiligten Parteien, wie Urheberrechtsinhabende, auf, Bauherren mehr Freiraum zu bieten, sinnvolle Änderungen an Gebäuden, welche das Gesamtkunstwerk beeinflussen durchführen zu dürfen.


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== Begründung ==
== Begründung ==
Häufig ist es nicht ohne weiteres möglich, Gebäude zu erweitern oder anzupassen, da solche Änderungen Einfluss auf das Gesamtkunstwerk nehmen. Da solche Anpassungen, auch im Kontext der im Resolutionsentwurf [[KIF520:Resolutionen/Gebäudeverfall_entgegenwirken]] genannten Kriterien, durchaus sinnvoll sein können, sollte das Erlangen einer Genehmigung solcher Baumaßnahmen erleichtert werden.
Häufig ist es nicht ohne Weiteres möglich, Gebäude zu erweitern oder anzupassen, da solche Änderungen Einfluss auf das Gesamtkunstwerk nehmen. Da solche Anpassungen, auch im Kontext der im Resolutionsentwurf [[KIF520:Resolutionen/Gebäudeverfall_entgegenwirken]] genannten Kriterien, durchaus sinnvoll sein können, sollte das Erlangen einer Genehmigung solcher Baumaßnahmen erleichtert werden.

Version vom 11. Mai 2024, 15:33 Uhr

Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Malik
AK: AK Gebäudeverfall
Reso polieren: Ja
Zwischenplenum: Hochschulen statt Universitäten


Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die am öffentlichen Bau beteiligten Parteien, wie Urheberrechtsinhabende, auf, Bauherren mehr Freiraum zu bieten, sinnvolle Änderungen an Gebäuden, welche das Gesamtkunstwerk beeinflussen durchführen zu dürfen.

Insbesondere sollten im Voraus vertragliche Regelungen getroffen werden, welche hierfür klare Rahmenbedingungen und Freiheiten definieren.


Begründung

Häufig ist es nicht ohne Weiteres möglich, Gebäude zu erweitern oder anzupassen, da solche Änderungen Einfluss auf das Gesamtkunstwerk nehmen. Da solche Anpassungen, auch im Kontext der im Resolutionsentwurf KIF520:Resolutionen/Gebäudeverfall_entgegenwirken genannten Kriterien, durchaus sinnvoll sein können, sollte das Erlangen einer Genehmigung solcher Baumaßnahmen erleichtert werden.