KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vorwort ==
== Vorwort ==


Die “Konferenz der deutschsprachigen Informatik Fachschaften” (im weiteren “KIF” genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.
Die „Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften“ (im weiteren „KIF“ genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.


== § 1 Wirkungsbereich ==
== Wirkungsbereich ==


Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.
Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.


== § 2 Einladung ==
== Einladung ==


(1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein. <br />
# Die KIF-Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.
# Die KIF-Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekanntzumachen.


== § 3 Plena der KIF ==
== Plena der KIF ==


(1) Jede KIF besteht mindestens aus folgenden Plena:
# Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:
## Anfangsplenum,
## Abschlussplenum.
# Eine KIF kann weitere Plena haben.


# Anfangsplenum
== Redeleitung ==
# Abschlussplenum


(2) Eine KIF kann weitere Plena haben
# Ein Plenum hat eine Redeleitung.
# Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:
## Moderation,
## Durchführung von Abstimmungen.
# Die Redeleitung darf in Absatz 2 genannte Aufgaben abgeben.


== § 4 Redeleitung ==
== Protokoll ==


(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung. <br />
# Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die
# Das Protokoll beinhaltet mindestens:
## Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums,
## Alle Beschlussfassungen.
# Das Protokoll wird in geeigneter Art und Weise veröffentlicht.


# Moderation.
== Beschlussfassung ==
# Durchführung von Abstimmungen.


(3) Die Redeleitung darf in (2) genannte Aufgaben abgeben.
# Plena können Beschlüsse fassen.
 
# Beschlüsse sind unter anderem:
== § 5 Protokoll ==
## Resolutionen,
 
## Entsendungen,
(1) Über jedes Plenum wird schriftliches Protokoll geführt. <br />
## Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs,
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:
## Abweichungen von dieser Geschäftsordnung,
 
## Änderungen dieser Geschäftsordnung.
# Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums
# Resolutionen dürfen nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.
# alle Beschlussfassungen
 
== § 6 Beschlussfassungen ==
 
(1) Plena können Beschlüsse fassen. <br />
(2) Beschlüsse sind unter anderem:
 
# Resolutionen
# Entsendungen
# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs
# Änderungen dieser Geschäftsordnung
 
== Begründung ==
 
TODO

Version vom 11. Mai 2024, 21:56 Uhr

Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Thomas (RWTH), Miriam, Marlena
AK: Zwischenplenum
Reso polieren: Ja
Zwischenplenum: Idee im Zwischenplenum entstanden und besprochen



Resolutionstext

Vorwort

Die „Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften“ (im weiteren „KIF“ genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.

Wirkungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.

Einladung

  1. Die KIF-Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
  2. Die KIF-Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekanntzumachen.

Plena der KIF

  1. Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:
    1. Anfangsplenum,
    2. Abschlussplenum.
  2. Eine KIF kann weitere Plena haben.

Redeleitung

  1. Ein Plenum hat eine Redeleitung.
  2. Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:
    1. Moderation,
    2. Durchführung von Abstimmungen.
  3. Die Redeleitung darf in Absatz 2 genannte Aufgaben abgeben.

Protokoll

  1. Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
  2. Das Protokoll beinhaltet mindestens:
    1. Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums,
    2. Alle Beschlussfassungen.
  3. Das Protokoll wird in geeigneter Art und Weise veröffentlicht.

Beschlussfassung

  1. Plena können Beschlüsse fassen.
  2. Beschlüsse sind unter anderem:
    1. Resolutionen,
    2. Entsendungen,
    3. Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs,
    4. Abweichungen von dieser Geschäftsordnung,
    5. Änderungen dieser Geschäftsordnung.
  3. Resolutionen dürfen nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.