KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KIF
Zeile 53: Zeile 53:
## Entsendungen,
## Entsendungen,
## Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs,
## Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs,
## Abweichungen von dieser Geschäftsordnung
## Abweichungen von dieser Geschäftsordnung,
## Änderungen dieser Geschäftsordnung.
## Änderungen dieser Geschäftsordnung.
# Resolutionen dürfen grundsätzlich nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.
# Resolutionen dürfen grundsätzlich nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.

Version vom 11. Mai 2024, 20:49 Uhr

Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Thomas (RWTH), Miriam, Marlena
AK: Zwischenplenum
Reso polieren: Ja
Zwischenplenum: Idee im Zwischenplenum entstanden und besprochen



Resolutionstext

Vorwort

Die „Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften“ (im weiteren „KIF“ genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.

Wirkungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.

Einladung

  1. Die KIF-Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
  2. Die KIF-Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.

Plena der KIF

  1. Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena:
    1. Anfangsplenum,
    2. Abschlussplenum.
  2. Eine KIF kann weitere Plena haben.

Redeleitung

  1. Ein Plenum hat eine Redeleitung.
  2. Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die:
    1. Moderation,
    2. Durchführung von Abstimmungen.
  3. Die Redeleitung darf in Absatz 2 genannte Aufgaben abgeben.

Protokoll

  1. Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt.
  2. Das Protokoll beinhaltet mindestens:
    1. Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums,
    2. Alle Beschlussfassungen.

Beschlussfassung

  1. Plena können Beschlüsse fassen.
  2. Beschlüsse sind unter anderem:
    1. Resolutionen,
    2. Entsendungen,
    3. Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs,
    4. Abweichungen von dieser Geschäftsordnung,
    5. Änderungen dieser Geschäftsordnung.
  3. Resolutionen dürfen grundsätzlich nur auf dem Abschlussplenum beschlossen werden.