KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KIF
Zeile 60: Zeile 60:
# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs
# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs
# Änderungen dieser Geschäftsordnung
# Änderungen dieser Geschäftsordnung
== Begründung ==
TODO

Version vom 11. Mai 2024, 14:44 Uhr

Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Thomas (RWTH)
AK: Zwischenplenum
Reso polieren: Nicht poliert
Zwischenplenum:



Resolutionstext

Vorwort

Die “Konferenz der deutschsprachigen Informatik Fachschaften” (im weiteren “KIF” genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung.

§ 1 Wirkungsbereich

Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena.

§ 2 Einladung

(1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein.
(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen.

§ 3 Plena der KIF

(1) Jede KIF besteht mindestens aus folgenden Plena:

  1. Anfangsplenum
  2. Abschlussplenum

(2) Eine KIF kann weitere Plena haben

§ 4 Redeleitung

(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung.
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die

  1. Moderation.
  2. Durchführung von Abstimmungen.

(3) Die Redeleitung darf in (2) genannte Aufgaben abgeben.

§ 5 Protokoll

(1) Über jedes Plenum wird schriftliches Protokoll geführt.
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens:

  1. Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums
  2. alle Beschlussfassungen

§ 6 Beschlussfassungen

(1) Plena können Beschlüsse fassen.
(2) Beschlüsse sind unter anderem:

  1. Resolutionen
  2. Entsendungen
  3. Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs
  4. Änderungen dieser Geschäftsordnung