KIF520:Resolutionen/Namensänderungen im Hochschulkontext

Aus KIF
Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Rain/Rita, Timo
AK: Trans* bei Gremienwahlen
Reso polieren: TODO: Mehr Druck (ist von EU gefordert), Geschlecht mit einbeziehen
Zwischenplenum: Wird vom Zwischenplenum ausgefüllt. Initial bitte leer lassen



Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen dazu auf, Studierenden die Möglichkeit zu bieten, ihren Namen im Hochschulkontext ohne geändertes amtliches Ausweisdokument ändern zu können, z.B. mit Hilfe eines dgti-Ausweises. Insbesondere soll die Möglichkeit geboten werden, bei Gremienwahlen unter dem gewählten Namen antreten zu können. Dazu fordern wir die Hochschulen dazu auf, die Infrastruktur zu schaffen bzw. darauf anzupassen, dass Namen problemloser geändert werden können.

Begründung

  1. Bei Gremienwahlen ist es oft verpflichtend, unter dem amtlichen Namen zu kandidieren. Dies ist für Studierende wichtig, die in ihrem Alltagsleben aus verschiedenen Gründen einen anderen Namen bevorzugen, und auch nur unter diesem bekannt sind. Eine Kandidatur unter amtlichen Namen kann dazu führen, dass die Person aufgrund der Unbekanntheit des amtlichen Namens deutlich weniger Stimmen erhält als bei Kandidatur unter dem der Öffentlichkeit bekannten Namen.
  2. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ (§1). Dies wird auch durch die Persönlichkeitsrechte erweitert. So hat jede Person ein Recht auf eine “freie Entfaltung der Persönlichkeit”.
  3. Ein dgti-Ausweis ist eine Erweiterung des Personalausweises und deshalb an diesen geknüpft. Er zeigt die selbst gewählten personenbezogenen Daten wie Name, Pronomen und Geschlecht. Der Nachname und die Personalausweisnummer müssen dabei mit einem gültigen Personalausweis übereinstimmen, was eine eindeutige Identifikation ermöglicht. Das Bundesinnenministerium hat einer Nutzung dieses Ausweises und des dort festgehaltenen Namen in Verträgen und anderen Dokumenten zugestimmt.

Beispiele der Erfolgreichen Umsetzung

Uni Göttingen

Es ist möglich, den Namen frei im Intranet zu ändern. Sämtliche Dokumente werden entsprechend auf den neuen Namen ausgestellt. Nach einer Namensänderung muss ein gültiger Ausweis wie der dgti-Ausweis mit sich geführt werden, und bei Klausuren vorgezeigt werden. Sollte der gewählte Name dem amtlichen nicht zuordenbar sein, so kann die Klausur nicht angetreten werden.

Uni Bonn

Zusätzlich zu dem amtlichen Namen kann man einen selbst gewählten Namen angeben. Dieser wird z.B. bei Gremienwahlen anstelle des amtlichen Namens in der Wahl verwendet. Intern kann dieser Name dann wieder auf den amtlichen Namen zurückgeführt werden. Mit einem dgti-Ausweis ist es möglich den Namen auch auf Dokumenten zu ändern. Dies umfasst auch das Zeugnis und Bescheinigungen.