KIF520:Resolutionen/Namensänderungen im Hochschulkontext

Aus KIF
Informationen zu diesem Resolutionsentwurf:
Ansprechperson: Rain/Rita, Timo
AK: Trans* bei Gremienwahlen
Reso polieren: TODO: Mehr Druck (ist von EU gefordert)
Zwischenplenum: Wird vom Zwischenplenum ausgefüllt. Initial bitte leer lassen



Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen dazu auf, Studierenden die Möglichkeit zu bieten, ihren Namen im Hochschulkontext ohne amtliches Ausweißdokument ändern zu können, z.B. mit Hilfe eines dgti-Ausweises. Insbesondere soll die Möglichkeit geboten werden, bei Gremienwahlen unter dem bevorzugten Namen antreten zu können. Dazu fordern wir die Hochschulen dazu auf, die Infrastruktur zu schaffen, bzw darauf anzupassen, dass Namen problemloser geändert werden können.

Begründung

  1. Bei Gremienwahlen ist es oft verpflichtend, unter dem amtlichen Namen zu kandidieren. Dies ist für Studierende wichtig, die in ihrem Alltagsleben aus verschiedenen Gründen einen anderen Namen bevorzugen, und auch nur unter diesem bekannt sind. Eine Kandidatur unter amtlichen Namen kann dazu führen, dass die Person Aufgrund der Unbekanntheit des amtlichen Namens deutlich weniger Stimmen erhalten als sonst.
  2. Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes besagt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dieser Paragraph beziet sich nur auf das Geschlecht der Person, nicht aber auf ihre sexuelle Indentität. Deshalb ist das Zies des AGG (Antidiskriminierungsgesetz), „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Das Ganze wird auch durch die Persönlichkeitsrechte erweitert. So hat jede Person ein Recht auf eine “freie Entfaltung der Persönlichkeit”.
  3. Ein dgti-Ausweis ist eine Erweiterung des Personalausweises, und deshalb an diesen geknüpft. Er zeigt die selbst gewählten personenbezogenen Daten wie Name, Pronomen und Geschlecht. Der Nachname und die Personalausweisnummer müssen dabei mit einem gültigen Personalausweis übereinstimmen, was eine eindeutige Identifikation ermöglicht. Das Europaparlament hat einer Nutzung dieses Ausweises und des dort festgehaltenen Namen in Verträgen und anderen Dokumenten zugestimmt.

Beispiele der Erfolgreichen Umsetzung

Uni Göttingen

Es ist möglich, den Namen frei im Intranet zu ändern. Sämmtliche Dokumente werden entsprechend auf den neuen Namen ausgestellt. Nach einer Namensänderung muss ein gültiger Ausweis wie der dgti-Ausweis mit sich geführt werden, und bei Klausuren vorgezeigt werden. Sollte der selbst gewählte Name nicht bewiesen werden kann, so kann die Klausur nicht angetreten werden.

Uni Bonn

Zusätzlich zu dem amtlichen Namen kann man einen selbst gewählten Namen angeben. Dieser wird z.B. bei Gremienwahlen anstelle des amtlichen Namens in der Wahl verwendet. Intern kann dieser Name dann wieder auf den amtlichen Namen zurückgeführt werden. Mit einem dgti-Ausweis ist es möglich den Namen auch auf Dokumenten zu ändern. Dies umfasst dann auch das Zeugnis und Bescheinigungen.

Sämmtliche andere Unis und Hochschulen die den dgti-Ausweis anerkennen

[wollen wir hier was listen?]