KIF520:Resolutionen/Deutschland-Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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== Datenschutz ==
== Datenschutz ==
Wir fordern, dass im Sinne der Datensparsamkeit ein Weg gefunden wird, wie so wenige Daten wie möglich übertragen werden müssen, bzw. der Prozess auch hochschulintern (bzw. über eine*n von der zuständigen Studierendenschaft beauftragte*n Dienstleister*in erfolgen kann).
Die {{KIF|52,0}} fordert, dass im Sinne der Datensparsamkeit ein Weg gefunden wird, wie so wenige Daten wie möglich übertragen werden müssen, bzw. der Prozess auch hochschulintern (bzw. über eine*n von der zuständigen Studierendenschaft beauftragte*n Dienstleister*in erfolgen kann).


Im Sinne der Verfügbarkeit fordern wir eine Umsetzung, die auch ohne ständigen Internetzgang nutzbar sind. Auch im Bezug auf die aktuelle Netzabdeckung sind reine online Tickets nicht vertretbar.
Im Sinne der Verfügbarkeit fordern wir eine Umsetzung, die auch ohne ständigen Internetzgang nutzbar sind. Auch im Bezug auf die aktuelle Netzabdeckung sind reine online Tickets nicht vertretbar.
Bei Ausfällen beziehungsweise Störungen der Ticketinfrastruktur dürfen keine Nachteile für die Studierenden entstehen, so dürfen keine erhöhten Beförderungsentgelte und Bearbeitungsgebühren erhoben werden.
Bei Ausfällen beziehungsweise Störungen der Ticketinfrastruktur dürfen keine Nachteile für die Studierenden entstehen, so dürfen keine erhöhten Beförderungsentgelte und Bearbeitungsgebühren erhoben werden.
Um das zu gewährleisten, empfehlen wir, eine SLA z.B. von 99,99% Verfügbarkeit über ein Jahr zu definieren. Bei einer starken überschreitung der SLA könnten den betroffenen Studierenden so Entschädigungen erteilt werden.
Um das zu gewährleisten, empfehlen wir, eine SLA z.B. von 99,99% Verfügbarkeit über ein Jahr zu definieren. Bei einer starken überschreitung der SLA könnten den betroffenen Studierenden so Entschädigungen erteilt werden.
== Niedrigschwelliger Zugang ==
Die {{KIF|52,0}} fordert, dass Semestertickets barrierearm und niedrigschwellig nutzbar sind. So fordern wir, Lösungen für Studierende zu finden, die kein mobiles Endgerät zur Verfügung haben. Anstatt ein Handyticket zu verwenden, können so zum Beispiel Chipkarten ausgegeben werden, oder Verkehrsunternehmen können Studierendenausweise als gültiges Ticket anerkennen. Studierendenausweise, die als Handyticket umgesetzt sind, können auch ausgedruckt als gültig anerkannt werden.
Für Studierende ohne mobile Endgeräte dürfen hierbei keine Nachteile entstehen, also keine Gebühren und keine Einschränkung der Gültigkeit des Tickets. Alle Studierenden haben für das Ticket bezahlt und so auch einen Anspruch darauf, es vollumfänglich zu nutzen.

Version vom 10. Mai 2024, 15:59 Uhr

AK Protokoll: https://md.kif.rocks/kif520-deutschlandticket?view

Erste Sammlung relevanter Punkte

 * Datenschutz bzw. möglichst Datensparsame Lösungen
     * Wir fordern, dass im Sinne der Datensparsamkeit ein Weg gefunden wird, wie so wenige Daten wie möglich übertragen werden müssen bzw. der Prozess auch hochschulintern (bzw. über eine*n von der zuständigen Studischaft beauftragte*n Dienstleister*in erfolgen kann)
     * Warnung vor Datenhalden die geklaut werden können 
       * Datenleck "Digital H" https://rgwohlbold.de/2024/ride-ticketing/
     * Offlineticket bei App (Deutschland:EDGE-Land)
     * Bei technischen Problemen darf für die Studis kein Nachteil (z.B. für eine Bearbeitungsgebühr) entstehen.
     * Es wird empfohlen eine SLA zu definieren. Z.B. 99,99% - Vertragsstrafe?
 * Lösung ohne Handy muss möglich sein (z.B. Chipkarte, Ausdruck des QR-Codes)
   * kostenlos
   * ohne Nachteile & Barrieren
 * Fehlende Langfristige Sicherheit des D-Tickets 
   * keine garantierten Anschlussverträge & Planungssicherheit
   * unklare Preisliche Entwicklung
     * Der Preis iHv 60% im Vollsolidarischen Modell scheint zu hoch mit Blick auf vergangene Rechtsprechungen. 
     * Zumutbarkeit angesichts der prekären Situation von Studis in der Zukunft unklar (falls Bund z.B. nicht mehr fördert)
     * Preis sollte sich an einem geeigneten Index für finanziell schwache Gruppen orientieren
 * Rückerstattungsgründe für D-Semesterticket müssen zum Vorteil und Datensparsam sein 
   * Keine Sammlung von Gesundheitsdaten 
 * Studiausweis mit Lichtbild soll auch ohne Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel ausreichend sein.

Ausformulierung

Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Verkehrsverbunde beziehungsweise Verkehrsunternehmen dazu auf, das bestehende Angebot des Deutschlandsemestertickets zu verbessern. Wir begrüßen, dass dieses Ticket umfassend und vergünstigt eingeführt wurde, sehen an vielen Punkten dennoch die Notwendigkeit zur Verbesserung:

Datenschutz

Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass im Sinne der Datensparsamkeit ein Weg gefunden wird, wie so wenige Daten wie möglich übertragen werden müssen, bzw. der Prozess auch hochschulintern (bzw. über eine*n von der zuständigen Studierendenschaft beauftragte*n Dienstleister*in erfolgen kann).

Im Sinne der Verfügbarkeit fordern wir eine Umsetzung, die auch ohne ständigen Internetzgang nutzbar sind. Auch im Bezug auf die aktuelle Netzabdeckung sind reine online Tickets nicht vertretbar. Bei Ausfällen beziehungsweise Störungen der Ticketinfrastruktur dürfen keine Nachteile für die Studierenden entstehen, so dürfen keine erhöhten Beförderungsentgelte und Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Um das zu gewährleisten, empfehlen wir, eine SLA z.B. von 99,99% Verfügbarkeit über ein Jahr zu definieren. Bei einer starken überschreitung der SLA könnten den betroffenen Studierenden so Entschädigungen erteilt werden.

Niedrigschwelliger Zugang

Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass Semestertickets barrierearm und niedrigschwellig nutzbar sind. So fordern wir, Lösungen für Studierende zu finden, die kein mobiles Endgerät zur Verfügung haben. Anstatt ein Handyticket zu verwenden, können so zum Beispiel Chipkarten ausgegeben werden, oder Verkehrsunternehmen können Studierendenausweise als gültiges Ticket anerkennen. Studierendenausweise, die als Handyticket umgesetzt sind, können auch ausgedruckt als gültig anerkannt werden.

Für Studierende ohne mobile Endgeräte dürfen hierbei keine Nachteile entstehen, also keine Gebühren und keine Einschränkung der Gültigkeit des Tickets. Alle Studierenden haben für das Ticket bezahlt und so auch einen Anspruch darauf, es vollumfänglich zu nutzen.