Bearbeiten von „KIF520:Resolutionen/Namensänderungen im Hochschulkontext“
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# Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (§ 1 AGG). Dies | # Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (§ 1 AGG). Dies wird auch durch die Persönlichkeitsrechte erweitert. So hat jede Person ein Recht auf eine „freie Entfaltung der Persönlichkeit“. | ||
# Bei Gremienwahlen ist es oft verpflichtend, unter dem amtlichen Namen zu kandidieren. Dies ist für Studierende problematisch, die in ihrem Alltagsleben aus verschiedenen Gründen einen anderen Namen bevorzugen, und auch nur unter diesem bekannt sind. Eine Kandidatur unter amtlichen Namen kann dazu führen, dass die Person aufgrund der Unbekanntheit des amtlichen Namens deutlich weniger Stimmen erhält als bei Kandidatur unter dem der Öffentlichkeit bekannten Namen. | # Bei Gremienwahlen ist es oft verpflichtend, unter dem amtlichen Namen zu kandidieren. Dies ist für Studierende problematisch, die in ihrem Alltagsleben aus verschiedenen Gründen einen anderen Namen bevorzugen, und auch nur unter diesem bekannt sind. Eine Kandidatur unter amtlichen Namen kann dazu führen, dass die Person aufgrund der Unbekanntheit des amtlichen Namens deutlich weniger Stimmen erhält als bei Kandidatur unter dem der Öffentlichkeit bekannten Namen. | ||
# Ein dgti-Ausweis ist eine Erweiterung des Personalausweises und deshalb an diesen geknüpft. Er zeigt die selbst gewählten personenbezogenen Daten von trans* Personen wie Name, Pronomen und Geschlecht. Der Nachname und die Personalausweisnummer müssen dabei mit einem gültigen Personalausweis übereinstimmen, was eine eindeutige Identifikation ermöglicht. Das Bundesinnenministerium hat auf die Aufforderung der EU einer Nutzung solcher Ausweise und der dort festgehaltenen Namensänderungen in Verträgen und anderen Dokumenten zugestimmt (https://dserver.bundestag.de/btd/11/053/1105330.pdf, Abs. 9). | # Ein dgti-Ausweis ist eine Erweiterung des Personalausweises und deshalb an diesen geknüpft. Er zeigt die selbst gewählten personenbezogenen Daten von trans* Personen wie Name, Pronomen und Geschlecht. Der Nachname und die Personalausweisnummer müssen dabei mit einem gültigen Personalausweis übereinstimmen, was eine eindeutige Identifikation ermöglicht. Das Bundesinnenministerium hat auf die Aufforderung der EU einer Nutzung solcher Ausweise und der dort festgehaltenen Namensänderungen in Verträgen und anderen Dokumenten zugestimmt (https://dserver.bundestag.de/btd/11/053/1105330.pdf, Abs. 9). |