Bearbeiten von „KIF520:Resolutionen/Geschäftsordnung“
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{{Resolution| | {{Resolution| | ||
person=[[Benutzer:Qsx|Thomas (RWTH)]], Miriam, Marlena | person=[[Benutzer:Qsx|Thomas (RWTH)]], Miriam, Marlena | ||
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ak=Zwischenplenum | ak=Zwischenplenum | ||
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poliert= | poliert=Nicht poliert | ||
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zwischenplenum=Idee im Zwischenplenum entstanden und besprochen | zwischenplenum=Idee im Zwischenplenum entstanden und besprochen | ||
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== Vorwort == | == Vorwort == | ||
Die | Die “Konferenz der deutschsprachigen Informatik Fachschaften” (im weiteren “KIF” genannt) gibt sich selbst folgende Geschäftsordnung. | ||
== Wirkungsbereich == | == § 1 Wirkungsbereich == | ||
Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena. | Diese Geschäftsordnung regelt Angelegenheiten der Plena. | ||
== Einladung == | == § 2 Einladung == | ||
(1) Die KIF Orga legt im Vorfeld der KIF die Zeitpunkte der Plena fest und lädt die Teilnehmenden zu diesen ein. <br /> | |||
(2) Die KIF Orga kann aus besonderen Gründen weitere Plena ansetzen. Diese sind vor Beginn in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen. | |||
== Plena der KIF == | == § 3 Plena der KIF == | ||
(1) Jede KIF umfasst mindestens folgende Plena: | |||
# Anfangsplenum | |||
# Abschlussplenum | |||
(2) Eine KIF kann weitere Plena haben | |||
== | == § 4 Redeleitung == | ||
(1) Ein Plenum hat eine Redeleitung. <br /> | |||
(2) Die Redeleitung ist unter anderem zuständig für die: | |||
# Moderation. | |||
# Durchführung von Abstimmungen. | |||
(3) Die Redeleitung darf in (2) genannte Aufgaben abgeben. | |||
== | == § 5 Protokoll == | ||
# Alle Änderungen | (1) Über jedes Plenum wird Protokoll in Textform geführt. <br /> | ||
(2) Das Protokoll beinhaltet mindestens: | |||
# Den Zeitpunkt von Beginn und Ende des Plenums. | |||
# Alle Beschlussfassungen. | |||
== § 6 Beschlussfassung == | |||
(1) Plena können Beschlüsse fassen. <br /> | |||
(2) Beschlüsse sind unter anderem: | |||
# Resolutionen. | |||
# Entsendungen. | |||
# Entscheidungen über die Ausrichtungen von zukünftigen KIFs. | |||
# Änderungen dieser Geschäftsordnung. |