Bearbeiten von „KIF515:Resolutionen/Cyberangriffe“
Aus KIF
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Resolutionsentwurf == | |||
= | |||
Aktuell werden immer mehr Hochschulen Ziel von Cyberangriffen. | |||
In Folge sind einige oder alle IT-Dienste dieser Hochschule nicht mehr verfügbar, mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf den Lehrbetrieb und damit den Studienfortschritt. | |||
Der Einfluss erstreckt sich auch über das Hochschulleben hinaus, da Bescheinigungen über den Immatrikulationsstatus, Leistungsstand sowie für BAföG nicht abgerufen werden können. | |||
Es hat sich gezeigt, dass einige Hochschulrechenzentren auf die IT-Sicherheitslage nicht vorbereitet sind. | |||
Häufig fehlen geeignete Notfallkonzepte und Kommunikationsstrukturen, um in diesen Fällen adäquat reagieren zu können. | |||
Die {{KIF|51.5}} fordert die Hochschulen dazu auf, im Hinblick auf die aktuell IT-Sicherheitslage folgende Punkte zu beachten: | |||
# Es müssen Notfallkonzepte erarbeitet werden, welche im Falle eines Cyberangriffs die schnelle Wiederherstellung des Studienbetriebs gewährleisten. Bestehende Notfallkonzepte sollten überprüft werden, ob sie auch die schnelle Wiederherstellung eines Lehrbetriebs ermöglichen. | |||
# Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie erwägte Maßnahmen muss zeitnah und transparent an Studierende erfolgen. | |||
# In der Wiederherstellung von Diensten nach Erfolgen eines Cyberangriffs, sind Plattformen für Studierende [... mit Fokus auf jene zur Erfüllung der Punkte aus der Einleitung ...] zu priorisieren. | |||
# Es müssen | |||
# Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie | |||
# |