Bearbeiten von „KIF515:Resolutionen/Cyberangriffe“
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Die {{KIF|51 | Die {{KIF|51.5}} fordert die Hochschulen dazu auf, im Hinblick auf die aktuelle IT-Sicherheitslage folgende Punkte zu beachten: | ||
# Es müssen nach gängigen Standards Notfallkonzepte erarbeitet und bestehende überprüft werden, welche im Falle eines Cyberangriffs die schnellstmögliche Wiederherstellung des Studienbetriebs gewährleisten. | # Es müssen nach gängigen Standards Notfallkonzepte erarbeitet und bestehende überprüft werden, welche im Falle eines Cyberangriffs die schnellstmögliche Wiederherstellung des Studienbetriebs gewährleisten. | ||
# Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie erfolgte und erwägte Maßnahmen muss zeitnah und transparent an Studierende erfolgen. | # Die Kommunikation über erfolgte Angriffe, deren Auswirkungen sowie erfolgte und erwägte Maßnahmen muss zeitnah und transparent an Studierende erfolgen. | ||
# Priorisiert wiederhergestellt werden sollen Dienste und Plattformen für die Wiederaufnahme des Studienbetriebs, zur Studienverwaltung und zum Abruf von Bescheinigungen. | # Priorisiert wiederhergestellt werden sollen Dienste und Plattformen für die Wiederaufnahme des Studienbetriebs, zur Studienverwaltung und zum Abruf von Bescheinigungen. |