Bearbeiten von „KIF510:KITools“
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Die {{KIF|51,0}} | Die {{KIF|51,0}} empfiehlt den Hochschulen den Einsatz von KI-Tools zu regeln. | ||
(1) Dazu sollten sich die Hochschulen eine Ordnung geben, oder die Nutzung von KI-Tools in entsprechenden Ordnungen aufnehmen. | |||
(2) Wir sind gegen ein generelles Verbot an Hochschulen KI-Tools zu nutzen. | |||
(3) Wir sehen die Lehre in der Pflicht, den Umgang mit neuen Werkzeugen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten, an Studierende zu vermitteln. | |||
(4) Der Datenschutz sollte bei der Verwendung von KI-Tools in der Lehre und im Hochschulbetrieb besonders geprüft werden. | |||
== Bemerkungen: == | == Bemerkungen: == | ||
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=== Zu (1) - Ordnungen: === | === Zu (1) - Ordnungen: === | ||
Gute Regelungen gelten hochschulweit und passen sich neuen Entwicklungen an, indem sie nicht an spezifische Modelle oder Tools gebunden sind. | Gute Regelungen gelten hochschulweit und passen sich neuen Entwicklungen an, indem sie nicht an spezifische Modelle oder Tools gebunden sind. | ||
Ordungen sollen klarstellen, welche Verwendungen von KI-Tools von der Hochschule ausgeschlossen werden. Das macht die Regelungen für Studierende transparent, nachvollziebar und unabhängig von den Entscheidungen einzelner Dozierender. | |||
=== Zu (2) - Kein KI Verbot: === | === Zu (2) - Kein KI Verbot: === | ||
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=== Zu (4) - Datenschutz: === | === Zu (4) - Datenschutz: === | ||
Es ist darauf zu achten, dass geschützte Daten von KI-Tools nicht repliziert werden können und es für das Studium nicht erforderlich ist | Es ist darauf zu achten, dass geschützte Daten von KI-Tools nicht repliziert werden können und es für das Studium nicht erforderlich ist, persönliche Daten an Drittanbieter weiterzugeben. | ||