Bearbeiten von „KIF510:Datenschutz Einmalzahlung“
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'''Abwägung von Verhinderung von Missbrauch und Generalverdacht''' | '''Abwägung von Verhinderung von Missbrauch und Generalverdacht''' | ||
Sowohl die Umsetzung der Überbrückungshilfe für Studierende als auch die Umsetzung der Einmalzahlung war von der Verhinderung von Missbrauch geprägt. Eine präventive Datensammlung zum Zweck der Missbrauchsverhinderung | Sowohl die Umsetzung der Überbrückungshilfe für Studierende als auch die Umsetzung der Einmalzahlung war von der Verhinderung von Missbrauch geprägt. Eine präventive Datensammlung zum Zweck der Missbrauchsverhinderung widerspricht der Unschuldsvermutung und stellt alle Betroffenen unter Generalverdacht, statt ihnen einen Vertrauensvorschuss zu gewähren. Eine Verhinderung von Missbrauch darf nicht zulasten der informationellen Selbstbestimmung geschehen und ein entsprechendes Verfahren muss gewährleisten, dass immer nur die absolut notwendigen Daten gesammelt werden. Insbesondere bei der Einmalzahlung wurde nur eine theoretische Möglichkeit der Doppelbeantragung als Basis für die Datensammlung angeführt. Einen konkreten Anhaltspunkt für tatsächlichen Missbrauch gab es augenscheinlich nicht. | ||
'''Datenschutz by Design''' | '''Datenschutz by Design''' |