Bearbeiten von „KIF505:Resolutionen/Personalvertretung studentischer Beschäftigter“
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Die {{KIF|50,5}} fordert, studentische Beschäftigte an Hochschulen als Beschäftigte im Sinne der Personalvertretungsgesetze anzuerkennen und ihnen aktives und passives Wahlrecht zu den Personalratswahlen einzuräumen. | |||
Die {{KIF|50,5}} fordert, studentische Beschäftigte an Hochschulen als Beschäftigte im Sinne der Personalvertretungsgesetze anzuerkennen | |||
Wir fordern die Landesregierungen von Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes dazu auf, ihre Landespersonalvertretungsgesetze in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu novellieren. | Wir fordern die Landesregierungen von Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes dazu auf, ihre Landespersonalvertretungsgesetze in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften zu novellieren. | ||
===== Begründung ===== | ===== Begründung ===== | ||
Die studentischen Beschäftigten werden in einigen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten und haben | Die studentischen Beschäftigten werden in einigen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten und haben kein passives oder aktives Wahlrecht. In einem überwiegenden Teil der Bundesländer haben studentische Beschäftigte keine eigenen Vertretungen (https://tvstud.de/faq/#mitbestimmung). So werden studentische Beschäftigte davon ausgeschlossen, ihren Interessen und Problemen Gehör zu verschaffen und die konkrete Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes zu beeinflussen. Damit die Interessen der studentischen Beschäftigten durchgesetzt und Arbeitsrechte eingehalten werden, bedarf es einer betrieblichen Interessenvertretung an den Hochschulen. Die Probleme studentischer Beschäftigter müssen gesehen und behandelt werden. Aufgrund fehlender tarifvertraglicher Absicherung ist die Schaffung von Mitbestimmungsmöglichkeiten umso dringlicher. | ||
Deswegen sollten studentische Beschäftigte eine arbeitsrechtliche Mindestabsicherung durch einen Beschäftigtenstatus erhalten und in die demokratische Teilhabe der Hochschulbeschäftigten mit einbezogen werden! | Deswegen sollten studentische Beschäftigte eine arbeitsrechtliche Mindestabsicherung durch einen Beschäftigtenstatus erhalten und in die demokratische Teilhabe der Hochschulbeschäftigten mit einbezogen werden! |