Bearbeiten von „KIF500:Keine Wahlen Zweiter Klasse“
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Die Hochschulrektorenkonferenz definiert die Hochschulen als Akteur in Wissenschaft und Gesellschaft. Dieser Definition der Rolle von Hochschulen und ihren Mitgliedern schließen wir uns an. Nicht nur innerhalb der Hochschulen findet Statusgruppenübergreifend Interessensvertretung statt, auch gegenüber den Landesministerien geben die | Die Hochschulrektorenkonferenz definiert die Hochschulen als Akteur in Wissenschaft und Gesellschaft. Dieser Definition der Rolle von Hochschulen und ihren Mitgliedern schließen wir uns an. Nicht nur innerhalb der Hochschulen findet Statusgruppenübergreifend Interessensvertretung statt, auch gegenüber den Landesministerien geben die Mitglieder und besonders die gewählten Vertreter:innen ihren Blickwinkel auf aktuelle Entwickelungen sowie gesetzliche Rahmenbedingungen. | ||
Auf Basis dieser Rolle von Hochschulen in unserer Gesellschaft begründen sie sich auf demokratischen Werten und sind dementsprechend organisiert. Dass alle Mitglieder der jeweiligen Hochschulen partizipieren können und Entscheidungen in demokratischen Prozessen stattfinden wird durch die studentischen und akademischen Gremien gewährleistet in dem die jeweiligen Statusgruppen durch gewählte Mitglieder vertreten werden. Die Hochschulgesetze sprechen hier klar von der “Vertretung” durch die Mandatsträger:innen. Bereits der Gebrauch des Wortes “Vertretung” und die Aufzählung verschiedenener Interessen die zu vertreten sind, verrät hierbar, dass es sich um Interessensvertretung von beispielsweise Studierenden handelt. Interessenvertretung ist eine klar definierte politische Handlung die Elementar für eine funktionierende repräsentative Demokratie ist. Ebenso wie die Mandatsausübung. Uns ist es ein Rätsel, wie Wahlen innerhalb einer Struktur die so stark auf Demokratische Werte und Strukturen aufgebaut ist, nicht eine politische Wahl sein soll. | Auf Basis dieser Rolle von Hochschulen in unserer Gesellschaft begründen sie sich auf demokratischen Werten und sind dementsprechend organisiert. Dass alle Mitglieder der jeweiligen Hochschulen partizipieren können und Entscheidungen in demokratischen Prozessen stattfinden wird durch die studentischen und akademischen Gremien gewährleistet in dem die jeweiligen Statusgruppen durch gewählte Mitglieder vertreten werden. Die Hochschulgesetze sprechen hier klar von der “Vertretung” durch die Mandatsträger:innen. Bereits der Gebrauch des Wortes “Vertretung” und die Aufzählung verschiedenener Interessen die zu vertreten sind, verrät hierbar, dass es sich um Interessensvertretung von beispielsweise Studierenden handelt. Interessenvertretung ist eine klar definierte politische Handlung die Elementar für eine funktionierende repräsentative Demokratie ist. Ebenso wie die Mandatsausübung. Uns ist es ein Rätsel, wie Wahlen innerhalb einer Struktur die so stark auf Demokratische Werte und Strukturen aufgebaut ist, nicht eine politische Wahl sein soll. |