Bearbeiten von „KIF495:Resolutionsentwürfe/Persönlichkeitsbildung“
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Kommentar: Derzeit lässt die Partizipation in solchen Bereichen stark zu wünschen übrig, da viele Studierende neben ihrem Studium, gesundheitsrelevanten Sport- und Freizeitaktivitäten und häufiger Berufstätigkeit keine Zeit finden sich noch zusätzlich politisch zu engagieren und in das Thema einzuarbeiten. Ehrenamtlicher Einsatz wird hier verhindert durch den Druck des Studiums, in möglichst kurzer Zeit Wissen zu festigen um einen Studienfortschritt zu verzeichnen, welcher häufig Vorraussetzung für eine Fortführung des Studiums bzw. dessen Finanzierung bildet (Erfolgsnachweise für ua. Stipendien und Bafög). Durch eine Einbindung des Engagements in das jeweilige Lehrkonzept würde auch damit ein Studienerfolg erzielt und dabei die persönliche und politische Bildung gefördert. Zusätzlich könnten so einige Personen als langfristigere Akteure für Strukturen dieser Art gewonnen werden, welche sonst möglicherweise nie in Kontakt damit gekommen wären. | Kommentar: Derzeit lässt die Partizipation in solchen Bereichen stark zu wünschen übrig, da viele Studierende neben ihrem Studium, gesundheitsrelevanten Sport- und Freizeitaktivitäten und häufiger Berufstätigkeit keine Zeit finden sich noch zusätzlich politisch zu engagieren und in das Thema einzuarbeiten. Ehrenamtlicher Einsatz wird hier verhindert durch den Druck des Studiums, in möglichst kurzer Zeit Wissen zu festigen um einen Studienfortschritt zu verzeichnen, welcher häufig Vorraussetzung für eine Fortführung des Studiums bzw. dessen Finanzierung bildet (Erfolgsnachweise für ua. Stipendien und Bafög). Durch eine Einbindung des Engagements in das jeweilige Lehrkonzept würde auch damit ein Studienerfolg erzielt und dabei die persönliche und politische Bildung gefördert. Zusätzlich könnten so einige Personen als langfristigere Akteure für Strukturen dieser Art gewonnen werden, welche sonst möglicherweise nie in Kontakt damit gekommen wären. | ||
[a] Vgl. § 11 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Musterrechtsverordnung[0], welche § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags[1] | [a] Vgl. § 11 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Musterrechtsverordnung[0], welche § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags[1] umsetzt. | ||
[0] https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2019/Musterrechtsverordnung.pdf | [0] https://www.akkreditierungsrat.de/sites/default/files/downloads/2019/Musterrechtsverordnung.pdf | ||
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* Satzchaos | * Satzchaos | ||
Die {{KIF|49,5}} fordert die Hochschulen dazu auf, ihrer Verpflichtung zur Förderung der Persönlichkeitsbildung <ref>Diese Verpflichtung ergibt sich aus | Die {{KIF|49,5}} fordert die Hochschulen dazu auf, ihrer Verpflichtung zur Förderung der Persönlichkeitsbildung <ref>Diese Verpflichtung ergibt sich aus §11 Absatz 1 Nummer 2 der Musterrechtsverordnung[0] welche die Zeile von §2 Absatz 3 Nummer 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrag[1] durchsetzt</ref> nachzukommen. [...] |