Bearbeiten von „KIF490:Resolutionsentwürfe/Repräsentation aller Geschlechter in der Informatik“
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# Lehrende - Professor\*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende und studentische Tutor\*innen - müssen Antidiskriminierungsschulungen bekommen. | # Lehrende - Professor\*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende und studentische Tutor\*innen - müssen Antidiskriminierungsschulungen bekommen. | ||
# Wenn es zu Vorfällen kommt, in denen sich Mitglieder und Angehörige von Hochschulen sexistisch, sexualisiert, rassistisch und/oder LGBTIQ*-feindlich verhalten, müssen die Hochschule, die Studierendenvertretungen und die einzelnen Studierenden konsequent durchgreifen. | # Wenn es zu Vorfällen kommt, in denen sich Mitglieder und Angehörige von Hochschulen sexistisch, sexualisiert, rassistisch und/oder LGBTIQ*-feindlich verhalten, müssen die Hochschule, die Studierendenvertretungen und die einzelnen Studierenden konsequent durchgreifen. | ||
# Wenn es im Kontext von Veranstaltungen von Studierendendenvertretungen zu Übergriffen kommt, müssen die Studierendenvertretungen deutlich gegen die Täter\*innen durchgreifen. | # Wenn es im Kontext von Veranstaltungen von Studierendendenvertretungen zu Übergriffen kommt, müssen die Studierendenvertretungen deutlich gegen die Täter\*innen durchgreifen. Aus solchen Veranstaltungen sind Awareness-Strukturen zu schaffen. | ||
# Die Gleichstellungsarbeit in der Informatik darf nicht alleine auf die wenigen vorhandenen Frauen ausgelagert werden. Dadurch entsteht wieder eine Ungleichbehandlung, denn die wenigen Frauen haben somit signifikant mehr Arbeit und müssen viel Zeit aufwenden, die ihnen im Studium, in der Lehre und der Forschung fehlen. | # Die Gleichstellungsarbeit in der Informatik darf nicht alleine auf die wenigen vorhandenen Frauen ausgelagert werden. Dadurch entsteht wieder eine Ungleichbehandlung, denn die wenigen Frauen haben somit signifikant mehr Arbeit und müssen viel Zeit aufwenden, die ihnen im Studium, in der Lehre und der Forschung fehlen. | ||
# In allen Landeshochschulgesetzen müssen Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte und -stellen etabliert werden. Diese müssen hochschulintern und hochschulübergereifend vernetzt werden. | # In allen Landeshochschulgesetzen müssen Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsbeauftragte und -stellen etabliert werden. Diese müssen hochschulintern und hochschulübergereifend vernetzt werden. |