Bearbeiten von „KIF485:Resolutionsentwürfe/Datenschutz Fachschaften

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== Resoentwurf ==
== Resoentwurf ==
Die {{KIF|48,5}} stellt eklatante Mängel bei der Umsetzung der DSGVO in Studierendenschaften und vergleichbaren Organisationen fest. Sie fordert diese, inklusive ihrer Organe, deshalb dazu auf, dies zu korrigieren.
Die {{KIF|48,5}} fordert alle Institutionen der Studierendenschaft dazu auf, die DSGVO endlich umzusetzen.


Insbesondere fordert die {{KIF|48,5}}:
Insbesondere fordert die {{KIF|48,5}}:


* die Unterstützung durch ihre:n Datenschutzbeauftragte:n zu suchen und diese:n gegebenenfalls zu ernennen (Art. 37-39 DSGVO).
* die Unterstützung durch ihre:n Datenschutzbeauftragte:n zu suchen und diese:n gegebenenfalls zu ernennen.
* die Erstellung eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).
* die Erstellung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses.
* transparente Verfahren zur Umsetzung der Rechte von Betroffenen (Art. 12-23 DSGVO).
* die Erarbeitung der Vorgehensweisen für die Umsetzung der Betroffenenrechte.
* den Verzicht auf Dienste und Software, deren Nutzung nicht mit Datenschutzgesetzen vereinbar ist.
* den Verzicht auf Software und Dienste, deren Nutzung nicht mit Datenschutzgesetzen vereinbar ist.
* den Abschluss notwendiger Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO).
* den Abschluss notwendiger Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen.
 
== Alternative ==
Die {{KIF|48,5}} fordert alle Studierendenschaften und vergleichbare Organisationen, inklusive ihrer Organe, dazu auf, die DSGVO endlich umzusetzen.
 
Die {{KIF|48,5}} stellt bei der Umsetzung der DSGVO in Studierendenschaften und vergleichbaren Organisationen eklatante Mängel fest. Sie fordert diese, inklusive ihrer Organe, deshalb dazu auf, dies zu korrigieren.
 
Insbesondere fordert die {{KIF|48,5}}:
 
* die Unterstützung durch ihre:n Datenschutzbeauftragte:n zu suchen und diese:n gegebenenfalls zu ernennen.
* die Erstellung eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
* transparente Verfahren zur Umsetzung der Rechte von Betroffenen.
* den Verzicht auf Software und Dienste, deren Nutzung nicht mit Datenschutzgesetzen vereinbar ist.
* den Abschluss notwendiger Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen.
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