Bearbeiten von „KIF485:Resolutionen/Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Zoom“
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Durch die aktuelle Entscheidung des EuGH<ref>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-07/cp200091de.pdf</ref> zum Privacy Shield hat sich hier die datenschutzrechtliche Situation noch einmal verschärft. | Durch die aktuelle Entscheidung des EuGH<ref>https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-07/cp200091de.pdf</ref> zum Privacy Shield hat sich hier die datenschutzrechtliche Situation noch einmal verschärft. | ||
Nach Anfrage von Privatpersonen, hat Zoom Video Communications, Inc. hierzu Stellung bezogen und fällt laut eigener Aussage unter FISA, welches der DSGVO widerspricht. | Nach Anfrage von Privatpersonen, hat Zoom Video Communications, Inc. hierzu Stellung bezogen und fällt laut eigener Aussage unter FISA, welches der DSGVO widerspricht. | ||
Die Einschätzung der LfDI Berlin sowie die Änderung der rechtlichen Situation hat allerdings keine sichtbare Reaktion der Datenschutzbehörden in Bezug auf die Nutzung von Zoom für digitale | Die Einschätzung der LfDI Berlin sowie die Änderung der rechtlichen Situation hat allerdings keine sichtbare Reaktion der Datenschutzbehörden in Bezug auf die Nutzung von Zoom für digitale Leere ausgelöst. | ||
Die Hochschulen setzen weiterhin auf Zoom, auch unter Missachtung von Datenschutzbedenken und -beschwerden, die von verschiedenen Seiten, meist von Studierenden, an sie herangetragen wurden. | Die Hochschulen setzen weiterhin auf Zoom, auch unter Missachtung von Datenschutzbedenken und -beschwerden, die von verschiedenen Seiten, meist von Studierenden, an sie herangetragen wurden. |