Bearbeiten von „KIF470:Resolutionen/Studieren mit psychischen Herausforderungen - Chancengleichheit“
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Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei sollten Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, sowie anerkanntes Fachpersonal<ref name="positionspapier" /> von der Schweigepflicht zu entbinden<ref | Die 47,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Hochschulen auf, Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen Nachteilsausgleiche niedrigschwellig zu gewähren. Dabei sollten Studierende nicht dazu gezwungen werden dürfen, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen, sowie anerkanntes Fachpersonal<ref name="positionspapier">[https://psyfako.org/wp-content/uploads/2018/07/Positionspapier-der-Psychologie-Fachschaften-Konferenz-PsyFaKo-zum-Thema-„Studieren-mit-psychischer-Störung-–-Chancengleichheit-auch-bei-Prüfungen“.pdf Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“], anerkanntes Fachpersonal nach Definition des Positionspapieres, dort "anerkannte Expert*innen"</ref> von der Schweigepflicht zu entbinden.<ref> vgl. Resolution [[KIF420:Resolutionen/Prüfungsunfähigkeit|Prüfungsunfähigkeit]] der KIF42.0</ref> | ||
Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können. | Bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen sollen die Empfehlungen von anerkanntem Fachpersonal einfließen. Die Studierenden müssen anerkannte Fachpersonen frei wählen können. | ||
Des Weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren. | Des Weiteren sollen psychosoziale Beratungsstellen für Studierende eingerichtet und gestärkt werden. Die Hochschulen sollen aktiv die Studierenden über diese Möglichkeiten informieren. | ||
Hiermit | Hiermit wollen wir die Resolution Annerkennung von psychischen Krankheiten der KIF 45,5 [[KIF455:Anerkennung von psychischen Krankheiten|Anerkennung von psychischen Krankheiten]] bekräftigen, sowie uns der Forderung des Positionspapier der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) zum Thema „Studieren mit psychischer Störung – Chancengleichheit auch bei Prüfungen“ <ref name="positionspapier" /> anschließen. | ||