Bearbeiten von „KIF465:Anpassung BAföG an reale Lebens- und Studienverhältnisse II“
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* Unter Berücksichtigung der Resolution [[KIF455:Statistiken_zur_Studiendauer|Statistiken zu Studiendauer]] sind [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15], [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15a.html § 15a] anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient | * Unter Berücksichtigung der Resolution [[KIF455:Statistiken_zur_Studiendauer|Statistiken zu Studiendauer]] sind [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15], [https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15a.html § 15a] anzupassen, so dass die Förderungshöchstdauer die durchschnittliche Studiendauer berücksichtigt und als Referenz nicht die Regelstudienzeit dient | ||
* Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html § 21 SGB II] zu erbringen | * Die Leistungen für Mehrbedarf sowie einmalige Leistungen sind analog zu den Regelungen von [https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html § 21 SGB II] zu erbringen | ||
* Die Bezugsmöglichkeiten von BAföG mehr an die realen Bedingungen der Studierenden anzugleichen | * Die Bezugsmöglichkeiten von BAföG mehr an die realen Bedingungen der geförderten Studierenden anzugleichen | ||
* Eine angemessene, verpflichtende Maximaldauer für die Bearbeitung der Anträge schriftlich festzulegen, sowie den Vorgang der Antragsbearbeitung transparenter zu gestalten | * Eine angemessene, verpflichtende Maximaldauer für die Bearbeitung der Anträge schriftlich festzulegen, sowie den Vorgang der Antragsbearbeitung transparenter zu gestalten | ||
==Erläuterungen== | ==Erläuterungen== | ||