Bearbeiten von „KIF460:Resolutionen/Elektronische Wahlen“
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Die {{KIF|46,0}} fordert, dass Wahlen an Hochschulen denselben Ansprüchen genügen wie Wahlen für den Bundestag in Deutschland. Dies umfasst insbesondere die Wahlgrundsätze in [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz] (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim). | Die {{KIF|46,0}} fordert, dass Wahlen an Hochschulen denselben Ansprüchen genügen, wie Wahlen für den Bundestag in Deutschland. Dies umfasst insbesondere die Wahlgrundsätze in [https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_38.html Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz] (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim). | ||
Wird für eine Wahl oder Teile einer Wahlhandlung ein elektronisches System eingesetzt, ergeben sich für uns aus den Wahlgrundsätzen folgende zusätzliche Anforderungen: | Wird für eine Wahl oder Teile einer Wahlhandlung ein elektronisches System eingesetzt, ergeben sich für uns aus den Wahlgrundsätzen folgende zusätzliche Anforderungen: |