Bearbeiten von „KIF460:Resolutionen/Überwachung an Hochschulen“
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Die {{KIF|46,0}} lehnt die Überwachung mit technischen Mitteln der frei zugänglich, öffentlich oder hochschulöffentlich zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten und weiteren Nebengelassen, sowie deren zugehörigen Außenflächen und Zugangswege, ab. | |||
Die unumgängliche [1] Überwachung von sonstigen Betriebsflächen ist davon unberührt. (Forschungsreaktor, Serverräume, Chemielager, etc.) | |||
[1] bitte polieren: im Sinne von, gesetzlich geforderte Überwachung, | |||
anderslautende und Vorschriftem bleiben davon unberührt | |||
sicherheitsrelevant, sicherheitskritisch | |||
== Poliert== | |||
Die {{KIF|46,0}} lehnt die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überwachung, insbesondere auch Videoüberwachung, der frei, öffentlich oder für Mitglieder und Angehörige einer Hochschule allgemein zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten, sowie zugehörigen Außenflächen und Zugangswegen, ab. | Die {{KIF|46,0}} lehnt die Verarbeitung, Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten zur Überwachung, insbesondere auch Videoüberwachung, der frei, öffentlich oder für Mitglieder und Angehörige einer Hochschule allgemein zugänglichen Bereiche von Hochschulbauten, sowie zugehörigen Außenflächen und Zugangswegen, ab. | ||
== ähnliche Resos== | |||
* Dazu gibt es schon eine Resolution, die allgemeiner ist: [[KIF365:Überwachung]] | |||
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