Bearbeiten von „KIF455:Anerkennung von psychischen Krankheiten“
Aus KIF
Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.
Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die {{KIF|45,5}} fordert, dass Gesetzgeber, Hochschulen und Studierendenwerke auch die Belange von Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen<ref>z.B.: [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liste_der_psychischen_und_Verhaltensstörungen_nach_ICD-10&oldid=170175196 https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_psychischen_und_Verhaltensstörungen_nach_ICD-10], [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-who/kodesuche/onlinefassungen/htmlamtl2013/chapter-v.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-who/kodesuche/onlinefassungen/htmlamtl2013/chapter-v.htm]</ref> berücksichtigen und Maßnahmen treffen, sodass | Die {{KIF|45,5}} fordert, dass Gesetzgeber, Hochschulen und Studierendenwerke auch die Belange von Studierenden mit psychischen Krankheiten und Störungen<ref>z.B.: [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liste_der_psychischen_und_Verhaltensstörungen_nach_ICD-10&oldid=170175196 https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_psychischen_und_Verhaltensstörungen_nach_ICD-10], [http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-who/kodesuche/onlinefassungen/htmlamtl2013/chapter-v.htm http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-who/kodesuche/onlinefassungen/htmlamtl2013/chapter-v.htm]</ref> berücksichtigen und Maßnahmen treffen, sodass Betroffene nicht benachteiligt werden. | ||
Die Hochschulen sollen zur Wahrnehmung dieser Aufgabe eine zuständige Stelle beauftragen. | Die Hochschulen sollen zur Wahrnehmung dieser Aufgabe eine zuständige Stelle beauftragen. | ||
Die Hochschulen sollten eine niedrigschwellige Antragsstellung auf Nachteilsaugleich ermöglichen. Es sind die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. | Die Hochschulen sollten eine niedrigschwellige Antragsstellung auf Nachteilsaugleich ermöglichen. Es sind die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. | ||